Grund dafür sei der angepasste Koalitionsplan. Siegurd Heinze (parteilos), Vorsitzender des Landkreistags Brandenburg und Landrat im Oberspreewald-Lausitz-Kreis, erklärte der Bild: „Wir haben schon jetzt Kooperationsvereinbarungen, wenn Bürgergeld-Empfänger Sanktionen erhalten sollen.“ Wenn dies künftig für alle gelten solle, drohe ein „Bürokratie-Monster“.
Grundsicherung statt Bürgergeld: Mehr Schlupflöcher statt mehr Sanktionen?
Kooperationsvereinbarungen sind gemeinsame Pläne des Jobcenters mit den Leitungsempfängern über gegenseitige Rechte und Pflichten. Diese Kooperationsvereinbarungen muss laut der Bundesagentur für Arbeit aktuell jeder Bürgergeldempfänger unterschreiben. Ulli Schäfer (CDU), Landrat von Greiz in Thüringen, bemängelt in der Bild: „Wenn der Bürgergeld-Empfänger (…) einfach ,Nö‘ sagt, kommt es zu keinem Vertrag. Die Leute, die sich im Bürgergeld eingerichtet haben, haben also weiterhin viele Möglichkeiten, auf Zeit zu spielen.“
Kommunalpolitiker befürchtet bei Grundsicherung statt Bürgergeld mehr Klagen und Verfahrensstau
Das Problem sind laut Bild auch die sogenannten „Verwaltungsakte“ (VA), die durch den Kooperationsplan entstehen. Verwaltungsakte sind zum Beispiel Bescheide des Jobcenters über die Höhe der Grundsicherung, über Sanktionen und andere Maßnahmen auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs. Gegen diese Verwaltungsakte kann man Widerspruch einlegen.
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Das war auch beim bisherigen Bürgergeld schon möglich, mehrere Städte und Landkreise rechnen aber laut Bild jetzt mit mehr Klagen und dadurch mit höheren Kosten und zusätzlicher Verwaltungsarbeit. Siegurd Heinze aus Brandenburg sagte der Bild dazu: „Wenn auch noch Gerichte einbezogen werden, die ohnehin kaum aus der Verfahrensflut herauskommen, führt das zu noch mehr Verfahrensverzögerungen und Frust.“
Bürgergeld abgeschafft: Grundsicherung sorgt für mehr Sanktionen
Heinze forderte außerdem: „Bei einer so geplanten Bürgergeld-Reform kommt nichts rum – außer mehr sinnlosem Aufwand. Wenn jemand Termine und Arbeitsangebote nicht annimmt, dann muss es schmerzhafte Sanktionen, also Leistungskürzungen, geben.“ Bei der neuen Grundsicherung sind härtere Leistungskürzungen als beim Bürgergeld geplant. Wie die Tagesschau berichtet, bekommt man zwei Chancen, zu Terminen beim Jobcenter zu erscheinen. Wer dann den zweiten Termin nicht wahrnimmt, dem soll die Grundsicherung um 30 Prozent gekürzt werden.
Wer zum dritten Termin nicht erscheint, soll gar kein Geld mehr erhalten. Diese Regelung im Entwurf zur Grundsicherung könnte allerdings der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts entgegenstehen. Das hatte beschlossen, dass sich aus dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auch eine Verpflichtung des Staates ergibt, die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen. Laut Karlsruhe ist eine Leistungskürzung um 100 Prozent dazu nicht geeignet.
Beugen Gespräche bei Bürgergeld und Grundsicherung Sozialmissbrauch vor?
Dennis Rehbein (CDU), frisch gewählter Bürgermeister von Hagen, bewertete die neue Grundsicherung bei der Bild anders. „Ich bin sehr froh, dass es jetzt eine Gesprächspflicht für den Leistungsempfänger beim Jobcenter geben wird. Man kann nur effektiv gegen Sozialmissbrauch vorgehen, wenn das Jobcenter mit allen einmal gesprochen hat, die Leistungen beziehen oder beziehen möchten.“ Rehbein bezieht sich dabei wahrscheinlich auf die Pläne, in Zukunft Menschen, die schon länger Bürgergeld beziehen, häufiger einzuladen und enger zu betreuen.
Zwar könne es mehr Klagen geben, aber: „Es ist nicht so, dass es vorher im Sozialbereich keine Klagen gegeben hätte. Die Gefahr einer Klagewelle sehe ich in dieser Dramatik nicht.“ Zur Umsetzung sagte Rehbein: „Wenn wir ein rechtsverbindliches Dokument zwischen Leistungsempfänger und Jobcenter haben wollen, müssen beide Seiten auch exakt wissen, was sie da genau in welcher Sprache unterschreiben.“
Merz will durch Grundsicherung Geld sparen und Arbeitsanreize schaffen
Friedrich Merz will mit der neuen Grundsicherung Geld sparen und Menschen schneller in Arbeit bringen. Dafür wird auch in diesem Jahr eine sogenannte „Nullrunde“ gedreht. Das bedeutet, dass der Bürgergeldsatz nicht an die Inflation angepasst wird, also nicht steigt. Merz hatte angekündigt, insgesamt fünf Milliarden Euro sparen zu wollen. Inzwischen haben ihm Experten widersprochen und auch er sprach bei Caren Miosga in der ARD dann nur noch vonetwa 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro pro 100.000 Menschen, die man wieder in Arbeit bringen könne. Die neue Grundsicherung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. (Quellen: Bundesagentur für Arbeit, SPD, CDU/CSU, ARD, Tagesschau, Bild) (cdz)