- VonMax Schäferschließen
Die Abschaffung des Bürgergelds war das Ziel von Kanzler Friedrich Merz. Nun steht die neue Grundsicherung vor der Tür – und mit ihr ein Bürokratie-Prozess mit Millionenkosten.
Berlin – „Das Thema Bürgergeld wird der Vergangenheit angehören“, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Verkündigung der Ergebnisse aus dem Koalitionsausschuss. Damit hat er nach außen sein Ziel erreicht. Die Union hatte schon lange auf die „Abschaffung“ des Bürgergelds gedrängt – soweit das CDU-Framing. Wirklich abschaffen lässt sich die Sozialleistung nicht, sie ist durch das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gesichert. Die „neue Grundsicherung“ ist von Verschärfungen wie deutlich härteren Sanktionen geprägt, doch das Bürgergeld steht damit nicht vor dem Aus. Es ist vielmehr eine Umbenennung.
Durch den Wechsel von den Namen „Bürgergeld“ zur „Grundsicherung“ – die Leistung selbst soll laut Referentenentwurf dann „Grundsicherungsgeld“ heißen – müssen Hunderte Dokumente umgeschrieben werden. Betroffen sind die Bundesagentur für Arbeit (BA) selbst, die durch sie betreuten Jobcenter sowie die 104 von den Kommunen getragenen Jobcentern. Ehe Friedrich Merz und seine Bundesregierung mit der neuen Grundsicherung sparen können – letztes Ziel sind fünf Milliarden Euro – entsteht durch das Wahlversprechen der Union zunächst bürokratischer Aufwand. Dieser ist mit entsprechenden Kosten verbunden.
Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung: Merz‘ kosmetische Änderung kostet Millionen
Das Bundesarbeitsministerium erwartet für die Verwaltung der Grundsicherung einen „einmaligen Umstellungsaufwand von geschätzt rund neun Millionen Euro“. Davon entfallen acht Millionen Euro auf den Bund und rund eine Million Euro auf die Kommunen, heißt es im Referentenentwurf.
Das ist damit höher als bei der Bürgergeld-Einführung 2023. Wie ein BA-Sprecher auf Ippen.Media-Anfrage erklärte, habe die damalige Bundesregierung den „einmaligen Erfüllungsaufwand“ auf „eine Million Euro“ beziffert. „Die Kosten der reinen Umbenennung sind darin inkludiert“, so der Sprecher. „Es liegt allerdings keine Berechnung vor, die nur die Kosten der Umbenennung beziffert.“
Das gilt auch für den Referentenentwurf der Merz-Regierung zur neuen Grundsicherung. Die Kosten allein für die Namensänderung weg vom Bürgergeld ließen sich nicht benennen, da sie „auch direkt mit inhaltlichen Änderungen verbunden“ seien, erklärte der BA-Sprecher.
Grundsicherung verursacht 50-Millionen-Kosten in der Verwaltung – Einsparungen noch geringer
Den Erfüllungsaufwand der Verwaltung, also die Kosten durch die Befolgung der Gesetze, schätzt das Arbeitsministerium laut dem aktuellen Entwurf auf 48 Millionen Euro. 44 Millionen Euro der Bürokratie-Kosten entfallen dabei auf den Bund, vier Millionen auf die Kommunen.
Diese Summe ist noch nicht bei den geschätzten Mehr- und Minderausgaben durch die neue Grundsicherung enthalten. Diese hatte bereits für Diskussionen und Spott gegen Friedrich Merz und die Union gesorgt. Von den versprochenen Milliardeneinsparungen durch die Bürgergeld-Reform blieben weniger als 100 Millionen Euro übrig, so der Tenor, angeheizt von der Bild-Zeitung.
Grundsicherung selbst spart nur wenig – aber sorgt für neue Verwaltungskosten
Grundlage sind die erwarteten Mehr- und Minderausgaben von Bund, Ländern, Kommunen sowie der Bundesagentur für Arbeit. 2026 sollen 86 Millionen Euro eingespart werden, 2027 noch 69 Millionen Euro. 2028 und 2029 gibt der Staat insgesamt mehr aus. Bund (jeweils 65 Millionen Euro), Länder (eine Million Euro) und Kommunen (19 Millionen Euro) sollen zwar auch dann von der Bürgergeld-Reform profitieren und in beiden Jahren zusammen 85 Millionen Euro weniger ausgeben. Dafür steigt jedoch die Belastung für die Bundesagentur für Arbeit auf 95 Millionen im Jahr 2028 und 93 Millionen Euro im Jahr 2029, so dass insgesamt Mehrkosten von zehn und neun Millionen Euro entstehen.
| Jahr | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
|---|---|---|---|---|
| Gesamt (in Mio. Euro) | -86 | -69 | +10 | +9 |
| Bund | -76 | -113 | -65 | -65 |
| Länder | -1 | -1 | -1 | -1 |
| Kommunen | -15 | -25 | -19 | -19 |
| Bundesagentur f. Arbeit | +5 | +70 | +95 | +93 |
Diese Schätzungen beziehen sich jedoch lediglich auf die Maßnahmen der Grundsicherungsreform selbst. Folgeeffekte wie etwa die Arbeitsaufnahme von zahlreichen früheren Bürgergeld-Beziehenden bleiben unberücksichtigt. Aus Kreisen des Arbeitsministeriums heißt es jedoch, dass 100.000 Leistungsberechtigte weniger Einsparungen von 850 Millionen Euro pro Jahr bringen könnten. Wenn Friedrich Merz fünf Milliarden Euro einsparen will, müssten damit rund 590.000 Menschen eine existenzsichernde Arbeit aufnehmen.
Kosten der Bürgergeld-Reform sind im Verhältnis zum Gesamtbudget gering
Im Verhältnis zu den Gesamtausgaben sind die Kosten für die Bürgergeld-Reform jedoch gering. Im laufenden Jahr 2025 liegt das Bürgergeld-Budget bei rund 52 Milliarden Euro. Diese fallen für Regelsatz (29,6 Milliarden Euro), Kosten der Unterkunft (13 Milliarden Euro), Verwaltungsausgaben der Jobcenter (5,25 Milliarden Euro) sowie deren Mittel für die Eingliederung in Arbeit (4,1 Milliarden Euro) an.
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