VonStefan Brändleschließen
Die Rechtspopulistin weist vor Gericht die Veruntreuung von EU-Geld zurück – doch für ihre Partei steht viel auf dem Spiel.
So langsam wird Marine Le Pen nervös. Ende September, als der Prozess gegen ihren „Rassemblement National“ (RN) begonnen hatte, war sie noch mit siegessicherem Lächeln im Pariser Gerichtsgebäude erschienen. Aber heute, an diesem Dienstag, dem zweiten Tag ihrer Einvernahme, wirkt die RN-Gründerin sehr angespannt. Oft hält sie es nicht mehr auf der Anklagebank. Immer wieder erhebt sie sich, um ihrem entfernt sitzenden Anwalt eine Instruktion zu überbringen; einmal reicht sie einer gerade verhörten Mitangeklagten eine Flasche Wasser.
Wie ein Raubtier im Käfig tigert sie in ihrer grünen Weste und mit ihren Absätzen gut hörbar durch den vorderen Teil des Gerichtssaals. Und wenn sie es gar nicht mehr aushält, verlässt sie kurz den Raum, in dem schon so mancher historische Prozess – zu den Anschlägen auf das Satiremagazin Charlie Hebdo oder gegen den Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy – stattgefunden hat. Der Prozess gegen den RN, wie man die Partei in Frankreich nur nennt, ist nicht minder wegweisend. Es geht um Le Pens Karriere und Frankreichs Zukunft. Die 56-Jährige will 2027 nach drei – zuletzt immer knapper gescheiterten – Anläufen bei den Präsidentschaftswahlen endlich in den Élysée-Palast einziehen.
Eine Ausländerfeindin im Pariser Machtzentrum und an der Spitze der Menschenrechtsnation, das können sich viele gar nicht vorstellen. Auch nicht in Brüssel oder Berlin, wo man sich bewusst ist, dass schlagartig Schluss wäre mit der innereuropäischen oder deutsch-französischen Freundschaft. An ihre Stelle träte dann vielleicht eine transatlantische Achse Trump-Le Pen. Gegen die Nato, gegen die EU. Und für Putin?
Doch diese düsteren Aussichten könnten bei dem seit Ende September laufenden Prozess noch umgestürzt werden. Je länger die Einvernahmen der 25 angeklagten RN-Vertreter:innen dauern, desto offener tritt der strafrechtliche Sachverhalt zu Tage. Vor allem bei der Einvernahme von Le Pens früherer Assistentin Catherine Griset: Sie bezog ihren Lohn vom EU-Parlament in Straßburg, war aber de facto in Paris für die Partei tätig. Auch Le Pens Leibwächter wurde als EU-Assistent geführt. Der Tatbestand der Veruntreuung von EU-Geldern wäre damit erfüllt, hält die Richterin nüchtern fest. Marine Le Pen springt wieder auf. Aber sie muss schweigen, die Reihe ist noch nicht an ihr.
Inszenierung als Opfer eines „politischen Prozesses“
Als sie am Mittwoch endlich in den Zeugenstand tritt, hält sich die RN-Chefin nicht mehr zurück. Es sei gar nicht möglich, zu unterscheiden, ob eine Assistenten für die EU-Abgeordnete Le Pen oder für die Parteichefin Le Pen tätig sei, sagt sie. Der Anwalt der EU kontert, Le Pen habe selber erklärt, dass solche Assistent:innen bisweilen „auch nur für die Partei“ arbeiten könnten – was illegal wäre. Le Pen bestreitet „in aller Form“, eine solche Erklärung jemals abgegeben zu haben.
Der Anwalt der Gegenseite verweist aber auf ein schriftliches Einvernahmeprotokoll, in dem Le Pen genau diese Aussage getätigt hatte. In die Enge getrieben, gerät die RN-Gründerin zunehmend außer sich. Als die Richterin fragt, warum die Assistent:innen nicht in Straßburg oder Brüssel übernachteten, sondern in der Pariser Villa von Vater Jean-Marie Le Pen, erwidert sie: „Ja, wo hätte ich sie denn sonst unterbringen sollen? Im Garten oder in einer Hundehütte?“. Dann greift sie die Richterin an: „Sie haben doch null Beweise. Uns hingegen auferlegt man, Beweise für unsere Unschuld beizubringen. Das heißt, die Unschuldvermutung gilt nicht mehr. Für uns gilt jetzt die Schuldvermutung!“
Die Angeklagten gefallen sich als Opfer eines „politischen Prozesses“. Der RN ist allerdings nicht als einzige Partei ins Visier der Justiz geraten. Ende 2023 wurde die französische Mittepartei Modem wegen des gleichen Finanztricks verurteilt.
Der Prozess gegen die 25 RN-Mitglieder dauert bis im November; das Urteil wird für das nächste Jahr erwartet. Marine Le Pen droht eine Buße und eine womöglich bedingte Haftstrafe. Gravierender: Als zentrale Figur des Veruntreuungssystems könnte sie fünf oder zehn Jahre lang unwählbar werden. Das wäre vermutlich ihr politisches Ende.
