Frankreich

Marine Le Pen droht ein Verbot politischer Ämter

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Es könnte bald eng werden für Marine Le Pen.
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Marine Le Pen steht wegen der Veruntreuung von Parlamentsgeld vor Gericht. Ihr drohen schwerwiegende politische Konsequenzen.

Die Anklage spricht von organisiertem Betrug, die Verteidigung von einem „politischen Prozess“. 25 Mitglieder der rechtsextremen Partei Front National (heute: Rassemblement National) müssen sich seit diesem Montag vor einem Pariser Gericht wegen der Scheinbeschäftigung im EU-Parlament rechtfertigen.

Unter ihnen ist die derzeit dominierende Politikerin Frankreichs, Marine Le Pen, die 2027 Staatspräsidentin werden will.

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Sie wird indessen nicht so schnell aus den Negativschlagzeilen kommen: Wegen der hohen Zahl von Angeklagten sind für den Prozess geschlagene sieben Wochen veranschlagt; das Urteil wird erst nächstes Jahr erwartet. Die Angeklagten sollen im Europaparlament in Straßburg bis 2014 über 20 Assistenten und Assistentinnen mit EU-Salären entlohnt haben, obwohl sie tatsächlich nur für die eigene Partei in Paris tätig waren.

Bei diesen Scheinjobs soll es sich nicht um Einzelfälle gehandelt haben; zugrunde lag gemäß Staatsanwaltschaft ein „organisiertes und zentralisiertes System“, das die EU bis 2016 insgesamt 6,8 Millionen Euro gekostet haben soll.

Wichtig ist das Wörtchen „zentralisiert“: Es deutet an, dass die Fäden dieser illegalen Finanzierung zumindest in der Schlussphase bei Parteichefin Marine Le Pen zusammenliefen. Zuvor hatte ihr Vater Jean-Marie Le Pen die Parteigeschicke geleitet. Der ist aber jetzt 96 Jahre alt und hat deutliche Anzeichen von Senilität, weswegen er nicht persönlich vor Gericht antraben muss.

Ermittlungen gegen prominente Rechtsextreme

Angeklagt sind dafür prominente Namen der rechtsextremen Bewegung – Louis Aliot, Bruno Gollnisch und Julien Odoul. Parteichef Jordan Bardella ist selber nicht angeklagt; er soll aber, wie der Journalist Tristan Berthelot in dem Buch „Die Gewinnmaschine“ enthüllte, nicht davor zurückgeschreckt sein, Beweise zu fabrizieren.

Ausgelöst hatte das Strafverfahren die europäische Anti-Betrugs-Behörde. Sie stellte fest, dass Angestellte aus den Büros rechter Europaabgeordneter nie im Europaparlament zu finden waren – sondern am Parteisitz in Paris. Aber sie wurden durch EU-Mittel bezahlt, was verboten ist. Der damalige Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD), informierte die französischen Behörden, und sie begannen dann mit den Ermittlungen.

Das RN hält dagegen, es sei EU-Abgeordneten im politischen Alltag gar nicht möglich, genau zwischen nationaler und europäischer Politaktivität zu unterscheiden; ihre Assistenten seien ständig auf der TGV-Strecke zwischen Paris und Straßburg unterwegs, und deshalb sei ihre physische Präsenz im EU-Parlament kaum zu belegen.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich teils auf den E-Mail-Verkehr von Europaabgeordneten des Front National. Einer beklagte sich, er befürchte das Schlimmste, wenn das System der „Scheinjobs“ auffliege. Ein anderer zitierte Marine Le Pen mit den Worten: „Wir ziehen uns nur aus der Affäre, wenn wir dank des Europaparlaments gewichtige Einsparungen erzielen.“

Der Front National war damals mit 20 Millionen Euro verschuldet. Sogar der Leibwächter Le Pens wurde als „assistant parlementaire“ geführt. Eine Angestellte soll in Paris vor allem Le Pens Kinder gehütet haben.

Der RN-Abgeordnete Sébastien Chenu meint, der jetzige Prozess sei rein politisch motiviert. Durch „politisches Mobbing“ suche Präsident Emmanuel Macron, die Rechte mundtot zu machen. Ende 2023 hatte die Justiz allerdings auch die Mittepartei Modem – eine Komponente von Macrons Regierungskoalition – wegen Scheinjobs auf Europa-Ebene verurteilt. Modem-Gründer François Bayrou wurde dabei freigesprochen.

Ob Le Pen mit gleich viel Milde rechnen kann, ist zu bezweifeln. Anders als Bayrou kontrollierte sie das Finanzierungssystem persönlich, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Ihr droht eine – im Normalfall bedingte – Haftstrafe. Der politische Supergau wäre für sie, wenn sie überdies für unwählbar erklärt würde. Damit könnte sie bei den Präsidentschaftswahlen 2027 nicht antreten. Sie könnte nur noch versuchen, das definitive Urteil auf dem Instanzenweg hinauszuzögern, allerdings mit unsicherem Erfolg.

Würde Le Pen für bis zu zehn Jahre unwählbar, hätte dies für Frankreich unabsehbare Folgen. Auch Le Pens Gegner:innen halten es für fragwürdig, wenn die Justiz die zentrale demokratische Entscheidung – die Präsidentschaftswahl 2027 – beeinflussen und behindern würde. Wie der amerikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump könnte Le Pen von einem negativen Richterspruch sogar profitieren, indem sie sich als Opfer der Pariser Eliten gibt.

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