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Ghislaine Maxwell hat Kenntnisse über den Fall Jeffrey Epstein. Diese würde sie auch öffentlich mitteilen – aber nur gemäß ihren eigenen Forderungen.
Washington – Ghislaine Maxwell weiß wohl mehr über den Fall Jeffrey Epstein, als jeder andere lebende Mensch. Schließlich gilt die 63-Jährige als wichtigste Vertraute des verurteilten Sexualstraftäters, der in seiner Gefängniszelle 2019 nach offiziellen Angaben Suizid beging. Offenbar will sie ihr Wissen auch teilen, wie aus einem Brief ihrer Anwälte hervorgeht.
Allerdings stellt das Maxwell-Lager diverse Bedingungen, damit die wegen ihrer Rolle in dem Fall zu 20 Jahren Haft verurteilte Geschäftsfrau auch wirklich aussagt. In dem Schreiben an James Comer, den Vorsitzenden des Kontrollausschusses im Repräsentantenhaus, wird davon gesprochen, beide Seiten müssten einen „fairen und sicheren Weg nach vorne“ finden.
Fall Epstein: Vertraute Maxwell stellt Forderungen und hofft auf Immunität
Weiter heißt es, Maxwell müsse Immunität gewährt werden und die Befragung könne nicht in der Haftanstalt stattfinden. Der Republikaner Comer hatte die Anhörung auf den 11. August 2025 um 10 Uhr in der Federal Correctional Institution Tallahassee terminiert. Die Anwälte der früheren Epstein-Partnerin betonen jedoch, ein solches Setting sei nicht förderlich, um „wahrheitsgetreue und vollständige Aussagen zu erlangen“.
Gefordert wird auch, dass das Team die Fragen des Ausschusses im Voraus einsehen kann, denn: „Überraschende Befragungen wären sowohl unangemessen als auch unproduktiv.“ Es dürfe nicht zu einem Katz-und-Maus-Spiel werden, betonen die Anwälte. Hintergrund ist auch, dass die ihr zur Last gelegten Taten jahrelang zurückliegen würden.
Außerdem soll die Anhörung erst stattfinden, nachdem über ihre Anträge entschieden wurde. So erhofft sich Maxwell vom Supreme Court Klarheit, ob eine von Epstein mit der Staatsanwaltschaft von Florida in den 2000ern ausgehandelte Vereinbarung, wonach keine Anklage gegen potenzielle Mitverschwörer erhoben werde, in den gesamten USA gilt. CNN zufolge dürfte die Entscheidung bis Oktober auf sich warten lassen, da die Richter dann aus der Sommerpause zurückkehren.
Epstein-Fall und Trump: US-Präsident könnte inhaftierte Maxwell begnadigen
Sollte Maxwell begnadigt werden, sei sie laut ihren Anwälten willens und „begierig“ darauf, öffentlich vor dem US-Kongress in Washington auszusagen. „Sie begrüßt die Möglichkeit, die Wahrheit auszusprechen und die vielen Missverständnisse und Falschaussagen auszuräumen, die diesen Fall von Anfang an erschwert haben“, teilen die Anwälte mit.
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Die Forderungen gehen dem Kongress aber offensichtlich zu weit. Robert Garcia, ranghöchstes Mitglied der Demokraten im Kontrollausschuss, sagte laut CNN, Maxwell werde „nicht die Bedingungen festlegen, die sie möchte“. Weiter stellte er klar: „Wir sind nicht dafür, ihr die Fragen im Voraus zur Verfügung zu stellen.“
Wie die internationale Nachrichtenagentur Reuters berichtet, lehnte der von den Republikanern geführte Ausschuss das Ansinnen der Maxwell-Seite ab, ihr Immunität vor künftiger Strafverfolgung zuzusichern, wenn sie im Gegenzug aussagt. Möglich wäre dann aber, dass sich US-Präsident Donald Trump einmischt und seine Machtfülle nutzt, um eine Begnadigung auszusprechen – wie er es etwa bei vielen seiner am Sturm auf das Kapitol beteiligten Anhänger bereits getan hat.
Urteil und Strafe gegen Ghislaine Maxwell
240 Monate Haft für ihre Rolle in einem Plan zur sexuellen Ausbeutung und zum Missbrauch mehrerer minderjähriger Mädchen zusammen mit Jeffrey Epstein über einen Zeitraum von zehn Jahren.
dazu fünf Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe von 750.000 US-Dollar
schuldig der Verschwörung zur Verleitung Minderjähriger zu Reisen, um illegale sexuelle Handlungen vorzunehmen
schuldig der Verschwörung zur Beförderung Minderjähriger zur Teilnahme an illegalen sexuellen Handlungen
schuldig der Beförderung eines Minderjährigen zur Teilnahme an illegalen sexuellen Handlungen
schuldig der Verschwörung zum Sexhandel und Sexhandel mit einem Minderjährigen
Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft des Southern District of New York
Sagt Maxwell zum Fall Epstein aus? Republikaner hinterfragen ihre Glaubwürdigkeit
Allerdings hatte der 79-Jährige bereits zuletzt betont, einen solchen Schritt bei Maxwell nicht in Betracht zu ziehen. Für Trump ist die Personalie heikel, weil er als guter Freund von Epstein gilt. Sein Name soll auch in den Akten auftauchen. Unklar ist jedoch, in welchem Zusammenhang.
Obwohl er während seines Wahlkampfes mehrmals versprochen hatte, die Akten im Falle eines Wahlsiegs zu veröffentlichen, wartet die Öffentlichkeit bis heute darauf. Auch aus dem MAGA-Lager wächst der Druck – besonders auf Justizministerin Pam Bondi, die als eines der loyalsten Mitglieder seiner ohnehin sehr loyalen Administration gilt. Offiziell wird die Entscheidung, die Akten weiter unter Verschluss zu halten, damit erklärt, die Durchsicht habe keine neuen Enthüllungen zutage gefördert.
Dafür könnte aber vermutlich zumindest Maxwell sorgen. Wenn sie denn darf. Mike Johnson, Sprecher des Repräsentantenhauses, gibt jedenfalls auch die Sorge, die er mit dem Ausschuss-Vorsitzenden Comer teile, zu bedenken: „Kann man sich darauf verlassen, dass sie die Wahrheit sagt? Ist sie eine glaubwürdige Zeugin? Ich meine, diese Person wurde zu vielen, vielen Jahren Gefängnis verurteilt für schreckliche, unaussprechliche, konspirative Taten und Taten an unschuldigen, jungen Menschen. Ich meine, können wir ihren Aussagen vertrauen?“
Vielleicht stellt sich diese Frage all jenen, die Aufklärung im Fall Epstein fordern, am Ende gar nicht. Denn Maxwells Anwälte erwähnen in dem Schreiben auch, ihre erste Reaktion auf Comers Terminierung der Anhörung in der Haftanstalt sei gewesen, „dass Frau Maxwell sich auf ihr Recht aus dem fünften Zusatzartikel zur Verfassung berufen und es ablehnen würde, zu diesem Zeitpunkt auszusagen“. (mg)
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