Migrationskurs der Merz-Regierung unbeirrt vom Gerichtsurteil – Grüne in Aufruhr
VonBabett Gumbrecht
schließen
Die Merz-Regierung beharrt auf Zurückweisungen auch von Asylsuchenden. Die Grünen erkennen hier ein Problem - besonders für die eingesetzten Polizisten.
Berlin – Einen Tag nach den Beschlüssen des Berliner Verwaltungsgerichts geht die Debatte über Zurückweisungen von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen weiter. Vor allem die Grünen sind von dem Migrationskurs unter der Regierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) trotz Gerichtsurteil entsetzt. Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vorgeworfen, die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen in „fahrlässiger Weise“ angeordnet zu haben.
Minister unter Merz: Komplette Liste des Kabinetts – von Klingbeil bis zu „neuen Gesichtern“
Damit habe der CSU-Politiker auch die dort eingesetzten Bundespolizisten in eine schwierige Situation gebracht, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion. Sie berief sich dabei auf eine Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Dienstag (3. Juni), wonach die Zurückweisung von drei Klägern aus Somalia nach Polen rechtswidrig war.
Grüne kritisieren Merz-Regierung für Asylpolitik: Dobrindt soll „Anordnung zurückziehen oder nachbessern“
„Dobrindt sollte jetzt die Verantwortung für dieses Debakel übernehmen und die Anordnung, die er erteilt hat, auch zurückziehen, wenn er sie nicht anständig nachbessern kann“, forderte die Grünen-Politikerin. Die Merz-Regierung hält trotz des Gerichtsentscheids an ihrem verschärften Kurs in der Migrationspolitik fest. Aber nicht nur von den Grünen hagelt es Kritik und Sorge.
Auch der Vorsitzende der Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, befürchtet juristische Probleme für Polizisten, die an Grenzkontrollen beteiligt sind. Er bezog sich auch auf den Gerichtsentscheid des Verwaltungsgerichts Berlin. „Natürlich ist es eine Einzelfallentscheidung zunächst, aber es bleibt festzuhalten, dass es Fälle sind, die wir tagtäglich haben und somit kommt jetzt eine gewisse Verunsicherung im Kollegenkreis auf“, sagte Roßkopf imWDR-„Morgenecho“. Polizisten seien letztlich selbst für ihr Handeln verantwortlich und müssten dafür geradestehen.
Dobrindt sollte jetzt die Verantwortung für dieses Debakel übernehmen und die Anordnung, die er erteilt hat, auch zurückziehen, wenn er sie nicht anständig nachbessern kann.
Der Bundesinnenminister dagegen teilt die Sorge, dass Bundespolizisten nun für ihr Handeln haftbar gemacht werden, nicht. „Das ist vollkommen abwegig, dass Polizisten belangt werden, wenn sie das tun, was ihr Auftrag ist“, sagte der CSU-Politiker in der ARD-Talkshow „Maischberger“. Der Auftrag sei von der Politik formuliert worden. „Und deswegen finde ich das eine Einschätzung, die schon weit hergeholt ist.“
Brisante Lage nach Gerichtsentscheid: Polizei ist bei Zurückweisungen nicht der Merz-Regierung verpflichtet
Grünen-Politikerin Mihalic hingegen sagte, es sei bemerkenswert, dass Dobrindt in Abrede stelle, dass er die Polizisten in eine schwierige Situation bringe. „Ich will nur mal daran erinnern, dass Polizeibeamtinnen und -beamte eben nicht der Politik verpflichtet sind, sondern ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden sind“, sagte sie.
Kurz nach seinem Amtsantritt hatte der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordnet, an den deutschen Grenzen auch Asylsuchende zurückzuweisen. (Archivbild)
Roßkopf meint, Dobrindt habe zwar recht, wenn er sage, dass die Polizisten eine klare Weisung hätten. Aber: „Wenn klar wäre und klar ist, dass diese Weisung letztendlich rechtswidrig ist, dann müssen Polizeibeamte sogenannte Remonstrationspflichten (...) wahrnehmen.“ Sie müssten es ausdrücklich kritisieren, um aus der Verantwortung herauszukommen. Dies soll dem Vernehmen nach in Zusammenhang mit den verschärften Grenzkontrollen bisher nicht geschehen sein.
Die Konsequenz daraus sei: „Wir brauchen eine schriftliche Klarstellung, dass die Kollegen in dieser unsicheren Situation klar auf Weisung handeln und auch nicht persönlich für ihre Handlungen im Nachgang eines Gerichtsverfahrens in dieser Sache belangt werden können“, so Roßkopf. (bg/dpa)