VonJens Kiffmeierschließen
Die Erhöhung vom Mindestlohn ist fest versprochen. Doch gegen den Ampel-Plan formiert sich Widerstand. Die Arbeitgeber wollen gegen die 12 Euro klagen. Mit Erfolg?
Berlin – Getrübte Freude bei fast sieben Millionen Geringverdienern: Die versprochene Erhöhung des Mindestlohns steht auf wackeligen Füßen. So wollen die Arbeitgeber weiterhin gegen das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Gesetz juristisch vorgehen. Man prüfe eine Klage gegen die Anhebung der Lohnuntergrenze auf 12 Euro ab Oktober, teilte der Bund der deutschen Arbeitgeber (BDA) unlängst der Süddeutschen Zeitung in einer Stellungnahme mit. Denn das Vorhaben beruhe auf einem „verfehlten Verständnis von sozialer Marktwirtschaft“, kritisierte der Verband.
| Gesetzlicher Mindestlohn: | staatlich garantierte Lohnuntergrenze |
| Einführung: | 1. Januar 2015 |
| Aktuelle Höhe: | 9,82 Euro (Stand Januar 2022) |
| Geplante Erhöhung: | auf 12 Euro im Oktober 2022 |
Mindestlohn 2022: Erhöhung auf 12 Euro ab Oktober – Arbeitsminister Hubertus Heil brachte Gesetz schon durch das Kabinett
Platzt also doch der Traum von einem höheren Lohn? Eigentlich sieht die Bundesregierung die Erhöhung des Mindestlohns 2022 ab Oktober vor. Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Anhebung der Bezüge auf 12 Euro zu seinem zentralen Wahlkampfthema gemacht hatte, stürzte sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nach seiner Amtseinführung in die Arbeit und präsentierte nur wenige Wochen später den Gesetzentwurf, den sogar die FDP mitträgt. Das Vorhaben passierte bereits das Ampel-Kabinett und befindet sich in der Ressortabstimmung.
Doch die Arbeitgeber wollen das Mindestlohngesetz noch stoppen. Grundsätzlich handeln in Deutschland im Rahmen der Tarifautonomie die Arbeitgeber die Löhne zusammen mit den Arbeitgeberverbänden aus. Diesen Modus will Heil nun einmalig durchbrechen und den Mindestlohn dann im Herbst in einem Schwung von dann 10,45 auf 12 Euro anheben lassen. Doch dies sei ein widerrechtlicher „Eingriff des Staates“, macht der BDA geltend.
Mehr Mindestlohn in Deutschland: Ab wann? BDA will die Anhebung der Bezüge auf 2023 oder 2024 verschieben
Aus Sicht des BDA muss sich der Staat um eine existenzsichernde Grundlage für die Bürgerinnen und Bürger kümmern – und nicht die Arbeitgeber. Doch nun schiebe die Regierung diese Aufgabe an die Unternehmer ab, die mitten in der Corona-Pandemie höhere Löhne aufbringen müssten, hieß es in der Stellungnahme. Dabei gehe es nicht nur um die Bezieher des neuen Mindestlohns. Das Gesetz verursache zusätzlich auch einen „Lohndruck nach oben“, hieß es. Sprich: Wenn die Geringverdiener mit zwölf Euro mehr Lohn bekommen, dann wollen auch die etwas besser Qualifizierten eine Gehaltssteigerung, wenn sie knapp oberhalb des Mindestlohnes liegen. Als Kompromiss schlug der Verband die Verschiebung des Vorhabens auf 2023 oder 2024 vor.
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Vor diesem Hintergrund prüft der BDA nun eine Klage. Den Angaben zufolge arbeiten ein Verfassungs- und ein Arbeitsrechtler derzeit eine Vorlage aus. In der kommenden Woche soll sie der Öffentlichkeit präsentiert werden. Doch wie aussichtsreich ist das juristische Nachspiel? Die Antwort dazu ist in Juristenkreis durchaus umstritten. Einige Arbeitsrechtler halten den Eingriff in die Tarifautonomie durchaus für problematisch. Andere wiederum sehen in der Gesetzeslage durchaus auch eine Schutzpflicht des Staates vor niedrigen Dumpinglöhnen. Insofern ist der Ausgang in dem drohenden Rechtsstreit völlig offen.
Entwicklung vom Mindestlohn in Deutschland in der Tabelle
In Deutschland existiert der gesetzliche Mindestlohn, der von der Mindestlohn-Tarifkommission festgelegt wird, seit dem 1. Januar 2015. Er gilt dabei als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wird derzeit von fast sieben Millionen Menschen bezogen. Aktuell beträgt der Mindestlohn seit Januar 2022 9,82 Euro. Zum 1. Juli 2022 soll er auf 10,45 Euro steigen. Dann will die Ampel eingreifen und den Steigerungspfad einmalig durchbrechen und den Bezug im Oktober auf 12 Euro anheben. Danach steuert dann wieder die Kommission die Entwicklung für die Jahre 2023 und 2024.
In der Bundesregierung weist man ohnehin die Kritik der Arbeitgeber zurück. Besonders deutlich wurde zuletzt auch die Grüne Jugend. So warf deren Bundessprecherin Sarah-Lee Heinrich den Unternehmen vor, in den vergangenen Jahren erfolgreich Einfluss auf eine Verbesserung der Lage von Geringverdienern ausgeübt zu haben. Es gebe ein großes Interesse in Deutschland, sagte sie in einem Exklusiv-Interview mit kreiszeitung.de, die Menschen in schlecht bezahlten Jobs gefangenzuhalten. Als Beispiel nannte sie die Tatsache, dass jeder fünfte Job mittlerweile ein Geringverdiener-Job ist. Aber auch die verhinderte Erhöhung der geplanten Bürgergeld-Regelsätze zähle dazu, was am Ende einer Art Erpressung gleiche, wetterte Heinrich. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/ernando Gutierrez-Juarez/dpa

