VonPaula Völknerschließen
Das VG Berlin hatte entschieden: Die Regierung ist rechtlich zur Aufnahme von Afghanen mit einer Aufnahmezusage gebunden. Nun droht womöglich ein Zwangsgeld.
Berlin – Sollte die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz keine konkreten Schritte unternehmen, um Afghanen mit einer Aufnahmezusage in Deutschland Visa zu erteilen, droht dem Auswärtigen Amt ein Zwangsgeld. Das geht laut Welt-Bericht aus einem Schriftsatz des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hervor.
Visa für Afghanen mit Aufnahmezusage: Gericht droht Auswärtigem Amt mit Zwangsgeld
Infolge von Eilbeschlüssen hatte das Gericht das Auswärtige Amt aufgefordert, bis 14 Uhr am Mittwoch (20. August) darzulegen, „welche Schritte zur Visumserteilung unternommen werden bzw. wurden“; ansonsten drohe ein Zwangsgeld. Eine Anfrage der Zeitung zu dem Vorgang in der gesetzten Frist ließ das Auswärtige Amt laut Bericht unbeantwortet. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts habe den Vorgang jedoch bestätigt: „Man warte die Antwort des AA ab. Danach werde die Kammer einen Beschluss fassen“, zitiert die Zeitung.
Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban 2021 hatte Deutschland verschiedene Aufnahmeverfahren für Menschen aus Afghanistan eingerichtet, darunter solche, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt hatten und als gefährdet galten.
Gericht urteilt gegen Entscheidung der Merz-Regierung: „Rechtlich zur Aufnahme gebunden“
Die neue Bundesregierung von Union und SPD stoppte die Programme. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied jedoch im Juli unter anderem im Eilfall einer Juradozentin und ihrer Familie, dass das Auswärtige Amt ihnen Einreisevisa erteilen muss: Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz sei „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“.
Von dieser freiwillig eingegangen Bindung könne sich Deutschland nicht lösen. Die Bundesregierung hatte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt; in mindestens einem Fall wies das OVG einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses zurück.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes von Mitte Juni warten rund 2.400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. Betroffen davon sind nach den Angaben etwa Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben. (pav mit dpa)
