Migrationspolitik in Europa

Neuer Gesetzesentwurf vorgestellt: EU zielt auf schnellere Abschiebungen ab

  • schließen

Die EU beabsichtigt, Abschiebungen zu beschleunigen. Neue Richtlinien sollen den Ablauf vereinfachen. Jedoch stößt der Entwurf auf Widerstand.

Brüssel – Die EU-Kommission hat einen neuen Gesetzesvorschlag präsentiert, um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen. Derzeit kehrt laut EU-Kommission nur rund ein Fünftel der ausreisepflichtigen Personen tatsächlich in ihr Herkunftsland zurück. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Betroffene strengeren Mitwirkungspflichten unterliegen, Rückführungsentscheidungen EU-weit anerkannt werden und Rückführungszentren eingerichtet werden.

EU-Kommissar Magnus Brunner will mit dem Vorschlag das Vertrauen in das europäische Asyl- und Migrationssystem stärken.

Abgelehnte Asylbewerber sollen nach dem neuen Vorschlag aktiv an ihrer Rückführung mitwirken. Bei Weigerung drohen Leistungskürzungen oder ein längeres Einreiseverbot. Zudem sollen verschärfte Regelungen für Personen gelten, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, wie etwa eine erleichterte Inhaftierung.

Mehr Druck auf ausreisepflichtige Migranten in der EU

Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen: Eine in einem EU-Land beschlossene Abschiebung soll automatisch in allen Mitgliedstaaten gelten. Dies soll verhindern, dass Migranten nach einer Ablehnung einfach in ein anderes EU-Land weiterziehen, um das Verfahren erneut zu durchlaufen.

Rückführungszentren außerhalb der EU sind ebenfalls Bestandteil des Vorschlags. Diese sollen Migranten aufnehmen, die abgeschoben wurden oder auf ihre Rückkehr warten. Die Kommission hebt hervor, dass Menschenrechtsstandards eingehalten werden müssen und dass Minderjährige sowie Familien mit Kindern von dieser Regelung ausgenommen sind.

Migrationsplan der EU: Widerstand gegen ein „Albanien-Modell“

Die Pläne der Kommission unterscheiden sich vom italienischen „Albanien-Modell“ ,bei dem Asylbewerber bereits während des Prüfverfahrens in Drittstaaten untergebracht werden. Dieses Modell ist rechtlich umstritten und wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof überprüft.

Laut EU-Kommissar Magnus Brunner sei die Reform notwendig, da sie „der noch fehlende Teil nach dem Asyl- und Migrationspakt“ sei. Mehrere Mitgliedstaaten hatten die im Frühjahr beschlossene EU-Asylreform als unzureichend kritisiert. Die Umsetzung dieser Reform könnte sich bis Juni 2026 verzögern, weshalb viele Regierungen auf schnellere Lösungen drängen. Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft und verabschiedet werden. Ein genauer Zeitplan für das Inkrafttreten ist noch offen.

Migration: Zahl der Abschiebungen und Asylanträge in Deutschland

In Deutschland wurden laut Bundesinnenministerium im Jahr 2024 bis Ende November 18.384 Menschen abgeschoben. Die meisten Abschiebungen betrafen türkische Staatsbürger (1.720), gefolgt von Georgiern (1.678) sowie Menschen aus Syrien, Afghanistan, Nordmazedonien, Albanien, Serbien und dem Irak.

Im gleichen Jahr wurden in Deutschland rund 251.000 Asylanträge gestellt, was einem Rückgang von etwa 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zusätzlich wurden bis Ende November 2024 etwa 1,2 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gezählt. Somit lebten Ende 2024 etwa 3,3 Millionen Schutzsuchende in Deutschland, darunter Asylbewerber im Verfahren, abgelehnte Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge. (fsa mit dpa)

Rubriklistenbild: © Philipp Von Ditfurth/dpa

Kommentare