Asylpolitik

Asylverfahren in Drittstaaten: Welche Optionen Deutschland bei Abschiebungen hat

  • schließen

Die Bundespolitik diskutiert über Asylverfahren in Drittstaaten. Zahlreiche Fachleute zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Pläne.

Berlin – Bundeskanzler Olaf Scholz spricht am 20. Juni mit den Ministerpräsidenten der Länder. Wichtigstes Thema dürfte die Migrationsdebatte sein. Ähnlich wie in Großbritannien steht ein Asylverfahren zur Diskussion, bei dem Geflüchtete in zunächst in Drittstaaten zur Dokumentation und Feststellung ihres Status untergebracht werden.

CDU-Vize Jens Spahn sieht für dieses Verfahren keine rechtlichen Hindernisse. Es fehle der Bundesregierung lediglich der „politische Wille“, sagte er im ARD-Morgenmagazin. Wenn man die Zahl der „illegalen Migranten“ nach Deutschland wirkliche senken wolle, könnte man dies innerhalb weniger Monate umsetzen.

In Zukunft Aufnahme illegal eingereister Migranten in Drittstaaten? Sachverständige zweifeln daran, ob das nach EU-Recht möglich ist.

Asylverfahren in Drittstaaten: Sachverständige sehen große rechtliche Hürden

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein forderte eine „klare Aussage des Bundeskanzlers“. Es müssten alle Möglichkeiten genutzt werden, die Zahl der Asylbewerber in Deutschland zu verringern. Die Belastungsgrenze bei Ländern und Kommunen sei bereits überschritten. Eine Reihe von Gutachten zu der Frage der Auslagerung von Asylverfahren lägen laut Rhein bereits vor. Er geht „fest davon aus“, dass dies machbar sei, wie die ARD berichtet. Wie Spahn zweifelt aber Rhein daran, ob die Bundesregierung den politischen Willen habe, dies durchzusetzen.

Das Bundesinnenministerium hat dazu mehrere Experten aus dem In- und Ausland befragt. Dabei seien den Fachleuten erhebliche Zweifel aufgekommen, ob es wirklich so funktionieren kann. Es gibt verschiedene mögliche Modelle für die Bearbeitung von Asylverfahren im Ausland und an den EU-Grenzen:

  • Ruanda-Modell: Dieses Modell wird von Großbritannien geplant. Hierbei sollen Asylverfahren in das afrikanische Land Ruanda ausgelagert werden. Illegal eingereiste Menschen werden dann dorthin abgeschoben, ohne dass deren Herkunft oder Asylantrag vorher geprüft werden. Das Asylverfahren wird dann dort bearbeitet. Das ist möglich, weil Großbritannien das zentralafrikanische Land als sicheren Drittstaat einstuft. Selbst bei einer Anerkennung dürfen die Geflüchteten dann nicht nach Großbritannien zurück. Laut britischen Rechnungshof koste es mehr als 500 Millionen Pfund – etwa 592 Millionen Euro – die ersten 300 Asylbewerber nach Ruanda abzuschieben.
  • Albanien-Modell: Italien plant, als erstes EU-Land Asylverfahren in einem anderen Land zu bearbeiten. Dabei würde man laut Bericht von ntv im Mittelmeer aufgegriffene Flüchtlinge nach Albanien bringen. Anders als beim Ruanda-Modell sollen vor Ort dann die Asylverfahren aber nach italienischem und EU-Recht ablaufen. Italien hat dafür mit Albanien eine Aufnahme von 3000 Migranten vereinbart. Der Aufbau von zwei Lagern zur Aufnahme werde dann über fünf Jahre schätzungsweise 650 Millionen Euro kosten.
  • Transitrouten-Modell: Ein weiteres Modell schlägt Anlaufstellen auf den Transitrouten durch beispielsweise Afrika vor. Dabei würden zumindest die Vorprüfungen des Asylgesuchs dort stattfinden. Schutzsuchende müssten dann nicht extra nach Deutschland kommen, um ihren Antrag prüfen zu lassen.
  • Außengrenzen-Modell: Künftig soll ein Teil der Schutzsuchenden bereits an den EU-Außengrenzen bearbeitet und über ihren Verbleib entschieden werden. Darüber hinaus solle ein nun verbindlicher Schlüssel die Verteilung von Asylsuchenden regeln, wie das Bundesinnenministerium berichtet. Länder wie Polen und Ungarn müssten dann immer noch nicht beispielsweise afrikanische Flüchtlinge aufnehmen, sollen dann aber aufnehmenden EU-Ländern finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen. Die Verfahren würden dann ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der EU-Länder stattfinden und nicht in Drittstaaten. Dieses Verfahren finde dann auch nur an den EU-Außengrenzen und auf deutschen Flughäfen statt.

Viele der vom Bundesinnenministerium befragten Fachleute halten die ersten drei genannten Modelle für rechtlich fragwürdig. Anders als von Spahn behauptet. In einem Sachstandsbericht für die Bund-Länder-Konferenz stellen sie klar, dass mögliche Vorhaben mit momentan geltendem deutschen und EU-Recht nicht zu vereinen sind.

Zudem gebe es bereits Abkommen über eine Rücknahme von Geflüchteten. Dazu zählen Länder wie die Türkei, Pakistan und Sri Lanka. Aktuelle verhandele die Europäische Kommission mit einer Reihe von Herkunftsländern über weitere Abkommen und arbeite an der Verbesserung von Kooperationen. „Für Deutschland kümmert sich der Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen im Bundesministerium des Innern und für Heimat in enger Abstimmung mit unseren europäischen Partnern intensiv darum, die Zusammenarbeit mit Herkunftsländern im Migrationsbereich und damit auch bei der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger zu verbessern“, schreibt das Bundesinnenminsterium.

Migrationsforscher Gerald Knaus spricht sich für Verfahren in Drittstaaten aus.

Asylverfahren in Drittstaaten: Bundesregierung gerät zunehmend unter Handlungsdruck

Bernd Kasparek hält eine Auslagerung aus verschiedenen Gründen für kritisch: „Immer wenn es zu solchen Externalisierungen von Asylpolitik kommt, leiden die Rechte von Asylsuchenden. Das führt letztlich immer dazu, dass das Asylrecht missachtet wird“, sagte der Co-Leiter der Netzwerk-Abteilung des Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung an der Berliner Humboldt-Universität der Nachrichtenagentur epd. Zudem habe Deutschland in dieser Frage keine eigenmächtige Handhabe. Man müsste einen solchen Ansatz auf europäischer Ebene verfolgen. Anders als Großbritannien nach dem Brexit unterliegt Deutschland dem europäischen Recht und müsse sich daran halten.

Der österreichische Soziologe und Migrationsforscher Gerald Knaus spricht sich für das Drittstaatenmodell aus. „Sichere Drittstaaten sind der wichtigste Schlüssel für eine humane Kontrolle lebensgefährlicher Außengrenzen“, sagte er gegenüber ntv. „Sichere Drittstaaten können tausende Leben retten, indem sie dazu beitragen, die irreguläre Migration drastisch zu reduzieren.“ Knaus erwarte von Deutschland, zusammen mit anderen EU-Staaten bis 2028 weitere Drittstaaten-Abkommen zu schließen und auch umzusetzen. Flüchtlinge solle Deutschland weiterhin aufnehmen. Aber nur über offizielle Aufnahmeprogramme, nicht durch illegale Einwanderung wie über die Mittelmeer-Routen.

Sicher ist aber: Der Druck auf die Bundesregierung in Bezug auf Asylverfahren steigt. Die Union will nun einen Antrag zu Asylverfahren in Drittstaaten in den Bundestag einbringen. (ske)

Rubriklistenbild: © Patrick Pleul/dpa

Kommentare