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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Finanzierung der NPD. Ein Präzedenzfall, der auch die AfD betreffen könnte.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet an diesem Dienstag erstmals, wann einer Partei die staatliche finanzielle Förderung entzogen werden kann, obwohl sie nicht verboten ist. Das Urteil des Zweiten Senats betrifft die NPD. Je nach Ausgang könnte es aber Auswirkungen auf die AfD haben.
Die NPD wurde im Januar 2017 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindliche Partei eingestuft, trotzdem wurde sie nicht verboten. Die Partei sei zu unbedeutend, so die Begründung. „Eine Durchsetzung der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele“ erscheine nicht möglich, so das damalige Urteil.
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Aber die Richterinnen und Richter regten vor sieben Jahren an, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien zu prüfen. Das setzte der Bundestag um. Das Grundgesetz wurde 2017 mit Zwei-Drittel-Mehrheit – bei Gegenstimmen der Grünen – ergänzt. Nun sind Parteien von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen, wenn „sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“, so die Ergänzung des Artikel 21 Grundgesetz. Die Formulierung „darauf ausgerichtet“ wurde bewusst gewählt, weil es so nicht mehr auf die Durchsetzungskraft einer verfassungsfeindlichen Partei ankommen soll, um ihr staatliche Mittel zu entziehen.
NPD-Urteil: Söder hofft auf „Blaupause für die AfD“
Einen Ausschluss kann aber nur das Bundesverfassungsgericht beschließen, Antragsteller können Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat sein. Alle drei Verfassungsorgane stellten den entsprechenden Antrag im Falle der NPD. Im Sommer 2023 wurde in Karlsruhe verhandelt. Jetzt kommt das Urteil, das ein Piloturteil werden kann. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte das Karlsruher Urteil am Wochenende als „Blaupause für die AfD“ bezeichnet. Auch Politiker:innen von SPD und Grünen eine Streichung von Finanzmitteln für die Rechtsaußen-Partei für denkbar.
In der mündlichen Verhandlung ging es darum, ob die NPD, inzwischen in „Die Heimat“ umbenannt, darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
NPD: Zentral ist der ethnische Volksbegriff
Die Vertreter:innen der Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrats bejahten das. Zentraler Punkt war der ethnische Volksbegriff der NPD/Heimat. „Deutsche mit Migrationshintergrund gehören für die NPD nicht zum deutschen Volk. Daran hat sich nichts geändert“, sagte Prozessvertreter Christian Waldhoff (Humboldt-Universität Berlin) in der Verhandlung und verwies auf Belege des Verfassungsschutzes. Es wird also an diesem Dienstag auf die Begründung des Zweiten Senats ankommen, wann eine Partei aufgrund ihrer Ziele und des Verhaltens ihrer Anhänger:innen „darauf ausgerichtet ist“, die Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Von der NPD war zur Verhandlung im Sommer niemand erschienen, die Partei hatte kurzfristig abgesagt. Man lasse sich nicht zu Statisten einer „Justiz-Simulation“ machen, so die Begründung. Schon zuvor hatte sie geltend gemacht, der Antrag sei unzulässig, weil sie gar keine staatlichen Finanzmittel erhalte. Ihre Wahlergebnisse lagen auf Bundes- und Europaebene unter 0,5 Prozent, auf Landesebene unter einem Prozent. Damit gab es keine staatlichen Mittel.
Aber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung verwiesen auf die verbliebenen Steuervorteile für die NPD. Erbschaften und Spenden an Parteien sind steuerlich privilegiert. Die NPD soll 2020 dadurch 200.000 Euro Steuern gespart haben. Auch diese Vorteile würden bei einem Finanzierungsausschluss entfallen. Übrigens auch Steuermittel für parteinahe Stiftungen. Aber über die verfügt die NPD/Heimat nicht, weil sie nicht im Bundestag sitzt.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) war im Sommer zu der Verhandlung nach Karlsruhe gekommen. Sie sagte: „Es war der Bevölkerung noch nie zu vermitteln, dass Steuergelder an Verfassungsfeinde gehen.“ (Ursula Knapp)
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