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Sollte Claudia Pechstein gegen die Vorschriften verstoßen haben, könnte sie im Extremfall aus dem Dienst entfernt werden. Doch die Rechtslage ist unklar.
Potsdam – Nach ihrer Rede in Uniform steht Bundespolizistin und Ex-Eisschnellläuferin Claudia Pechstein in der Kritik. Die Bundespolizei prüft nun, ob sie gegen Dienstvorschriften verstoßen hat. Das Bundesinnenministerium rechnet mit einer baldigen dienstrechtlichen Klärung, sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag (19. Juni) in Berlin. Die Sprecherin geht zudem davon aus, dass der Fall sehr zügig geklärt werde. Sollte Pechstein sich ein Dienstvergehen geleistet haben, könnten die Folgen unangenehm für sie werden.
Umstrittener Auftritt in Polizeiuniform – Pechstein droht bei Dienstverstoß noch mehr Ärger
Für Dienstvergehen sieht der Gesetzgeber je nach Schwere fünf Arten von Disziplinarmaßnahmen vor:
- Dienstlicher Verweis
- Geldbuße
- Kürzung der Dienstbezüge
- Zurückstufung
- Entfernung aus dem Dienst
Angehörigen der Bundeswehr ist es nach dem Soldatengesetz generell verboten, bei politischen Veranstaltungen eine Uniform zu tragen.
Pechstein hält bislang wenig von der Kritik. Sie beteuerte, sie habe zuvor bei einem Vorgesetzten und einem Gewerkschaftsvertreter der Bundespolizei zum Tragen der Dienstkleidung angefragt. Der Auftritt am Samstag in Uniform sei ihr freigestellt worden. Ein ausdrückliches Verbot des Uniformtragens auf Veranstaltungen wie dem CDU-Konvent bestehe nicht, sagte sie der Bild.
Pechstein nach Rede in Uniform in der Kritik – Rechtslage unklar
Die Rechtslage darüber, was Beamten erlaubt ist, ist allerdings unklar. Der Spiegel berichtet, dass es Bundespolizisten nach der internen Polizeidienstvorschrift (PDV) verboten sei, „bei der Ausübung einer Nebentätigkeit bei nicht zur Bundespolizei gehörenden Stellen sowie bei politischen Veranstaltungen“ Dienstkleidung zu tragen. In der öffentlich zugänglichen „Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung in der Bundespolizei“ ist jedoch nicht geregelt, unter welchen Umständen eine Uniform auch außerhalb des Dienstes getragen werden darf.
Es heißt lediglich mit Verweis auf die Straftatbestände Amtsanmaßung und das unerlaubte Tragen von Titeln oder Berufsbezeichnungen: Es sei dafür Sorge zu tragen, „dass ein Missbrauch der sich in seinem Besitz befindlichen Dienstkleidungs- und persönlichen Ausrüstungsartikel […] ausgeschlossen ist“.
Hat Pechstein als Beamtin gegen das Neutralitätsgesetz verstoßen?
Neben dem Tragen der Uniform steht aber auch der Inhalt von Pechsteins Rede stark in der Kritik. Sie mahnte unter anderem Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber an. Niemand verstehe, dass diese Menschen „einfach hier bleiben dürfen“, so die Beamtin. Grundsätzlich gebe es laut BMI-Sprecherin nach dem Beamtenrecht eine Pflicht zur Neutralität und zur Mäßigung, wenn man sich in der Funktion als Beamter oder Beamtin politisch äußere oder betätige. Als Bürger oder Bürgerin könnten es Beamte aber tun. Es komme auf den Einzelfall an, wie es konkret zu bewerten sei. Dies werde von der Bundespolizei dienstrechtlich geprüft, erläuterte die Sprecherin.
Die Olympionikin war am Samstag beim Grundsatzkonvent der CDU in Berlin aufgetreten. Sie warb für eine Stärkung des Vereins- und Schulsports. Daneben mahnte sie auch Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber an. Das sorge für mehr Sicherheit im Alltag. Öffentliche Verkehrsmittel „ohne ängstliche Blicke“ nutzen zu können, gehöre zu Problemen, die besonders Ältere und Frauen belasteten. Verbesserungen dort sollten wichtiger sein, „als darüber nachzudenken, ob wir ein Gendersternchen setzen oder ob ein Konzert noch deutscher Liederabend heißen darf oder ob es noch erlaubt ist, ein Zigeunerschnitzel zu bestellen.“ (bohy/dpa)
