VonAndreas Schmidschließen
Online-Apotheken werben offensiv für Cannabis-Rezepte – auch ohne ärztliche Beratung. Die CSU sieht dadurch die Ampel-Pläne konterkariert und einen „weiteren Irrsinn dieses Gesetzes“.
Cannabis zählt seit dem 1. April nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als verschreibungspflichtiges Medikament. Ärzte können Gras seitdem einfacher an Patienten abgeben. Zu einfach? Eigentlich braucht es ein Erstgespräch, um anschließend das erforderliche Rezept zu bekommen. Dieses Gespräch kann auch online per Videocall stattfinden. Recherchen unserer Redaktion zeigen allerdings, dass es auch einige Anbieter gibt, die Cannabis ohne vorherige ärztliche Beratung verschreiben.
Zu leicht ausgestellte Cannabis-Rezepte? „Wir sind stinksauer“
Zwei bei Konsumenten aktuell hoch im Kurs stehende Ärzte sind ein „Doctor of Medicine“ aus Kroatien, der Cannabis unter anderem über eine Plattform aus Niedersachsen betreibt sowie ein bereits wegen falschen Corona-Zertifikaten angeklagter Hamburger Mediziner, dessen Firma auf Malta sitzt. Aufgrund der hohen Anfrage gab es auf den entsprechenden Portalen bereits einen Anfragestopp.
Denn in den letzten Tagen haben viele Personen auf den entsprechenden Portalen mit Gras-Rezepten eingedeckt. Wohl auch solche, die Cannabis nur zu Genusszwecken konsumieren. Wie der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) auf Anfrage mitteilt, gibt es seit 1. April einen Anstieg an Privatrezepten für Cannabis. Wie hoch der Anstieg prozentual genau liege, sei aktuell unklar, da er sich von Apotheke zu Apotheke unterscheide. Der Bund deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. „Wir sind stinksauer“, sagt Michael Kambeck, politischer Sprecher des Verbands zu IPPEN.MEDIA. Es gebe eine „Menge an Pseudo-Patientinnen und -Patienten“.
„Schmerzen hat ja jeder Mal“: CSU-Politiker Pilsinger kritisiert leicht ausgestellte Cannabis-Rezepte
Die ohnehin legalisierungskritische CSU schäumt: „Wohl dem Kiffer, der einen Arzt zum Freund hat“, sagt der Münchner Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger im Gespräch mit unserer Redaktion: „Wer sich den Umstand mit einem Cannabis Social Club sparen möchte, besorgt sich den Stoff nun einfach über ein Rezept.“ Noch ist die Abgabe über die Clubs ohnehin noch gar nicht möglich, sie starten erst zum 1. Juli. Bislang ist nur der Eigenanbau erlaubt.
Weil das Gras mehrere Wochen zum Wachsen braucht und sich den Anbau ohnehin einige Konsumenten ersparen wollen, bleibt aktuell als einzige legale Bezugsquelle die Apotheke: „‚Schmerzen‘ hat ja jeder mal“, meint Pilsinger und spielt auf wegen vermeintlicher Lappalien wie Schlafstörungen verschriebene Rezepte an. „Ein weiterer Irrsinn, den dieses Gesetz mit sich bringt.“
Leichte Cannabis-Rezepte: „Missbrauch vorprogrammiert“
Pilsinger gilt im politischen Berlin als einer der größten Kritiker der Cannabis-Freigabe. Er lehnt das Gesetz auch weiterhin entschieden ab. „Cannabis ist und bleibt für mich ein Rausch- und Betäubungsmittel.“ Medizinisches Cannabis könne für bestimmte Patientengruppen durchaus sinnvoll und wirksam sein, so der CSU-Politiker. „Dieses Cannabis hat hohe Qualitätsstandards und ist daher auch für Freizeitkonsumenten interessant.“
Pilsinger ist selbst Arzt und darf Cannabis verschreiben. Er habe bereits mit Patienten mit chronischen Schmerzen oder Spastiken zu tun gehabt, denen vom Neurologen Cannabis verschrieben wurde. „Natürlich habe ich ihnen auch ein Folgerezept ausgestellt. Aber ich würde keinem Freizeitkonsumenten Cannabis verschreiben.“
Pilsinger wollte nun von der Bundesregierung wissen, ob sie sich bewusst über derartige Fälle ist. In der Antwort, die IPPEN.MEDIA exklusiv vorliegt, erklärt die Bundesregierung, dass Medizinalcannabis laut Gesetz auch weiter nur nach einer ärztlichen Verschreibung und nur gegen Vorlage des Rezepts von einer Apotheke vertrieben werden könne. Auf konkrete Verstöße gegen diese ärztliche Pflicht geht die Bundesregierung nicht ein. Pilsinger meint: „Hier ist – wenn auch nur in Einzelfällen – der Missbrauch durch ‚ärztliche Gefälligkeiten‘ vorprogrammiert.“ (as)

