Kosten wohl deutlich höher

Lambrechts Sohn im Hubschrauber: Eigene Juristen zweifeln jetzt offenbar an Rechtmäßigkeit

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Bei der Debatte um den Mitflug von Lambrechts Sohn im Hubschrauber der Regierung wird nach einer juristischen Überprüfung offenbar an der Rechtmäßigkeit gezweifelt.

München/Berlin - Als der Sohn von Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) plötzlich Bilder aus einem Hubschrauber des Ministeriums auf Instagram veröffentlichte, sorgte dies für viel Empörung. Schon bald wurde bekannt, dass die Ministerin und ihr Sohn mit dem Hubschrauber gemeinsam aus Berlin nach Norddeutschland aufgebrochen waren, wo Lambrecht in Stadum das Bataillon Elektronische Kampfführung 911 besuchte. Von dort ging es schließlich nach Sylt: Lambrechts Truppenbesuch kam wohl auf dem Weg zu einem Kurzurlaub mit ihrem Sohn.

Das Ministerium verteidigte den Mitflug von Lambrechts Sohn im Helikopter inmitten scharfer Kritik als „rechtmäßig“. Der Mitflug sei gemäß der Richtlinien zu hundert Prozent von der Ministerin bezahlt worden, hieß es. Doch wie es scheint, ist die Sache damit noch längst nicht abgehakt: Eine interne Untersuchung der Rechtsabteilung des Verteidigungsministeriums unter Chef-Jurist Jan Stöß bewertete den Fall als kritisch, berichtete Business Insider unter Berufung auf Ministeriumskreise.

Lambrecht-Sohn: Juristen zweifeln an Rechtsmäßigkeit von Helikopter-Mitflug - „Begleiter nicht erlaubt“

Demnach hat Lambrecht den Hubschrauber als „Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt“ (IBUK) gebucht. Damit landete sie zwar im Gegensatz zur Buchung als Verteidigungsministerin weit oben auf der Prioritätsliste, allerdings erlaubt diese Art der Buchung - erneut anders als bei einer Buchung als Verteidigungsministerin - keine private Begleiter. Bislang argumentierte das Ministerium mit einer Buchung als Verteidigungsministerin, die es Lambrecht laut der „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs“ erlauben würde, ihren Sohn mitzunehmen.

Mit der IBUK-Buchung verfällt aber genau diese Argumentation. Zwar hätte die Ministerin mit Blick auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihre Kinder bzw. ihren Sohn mitnehmen können. Doch nach Auffassung der Ministeriumsjuristen ist dieses Argument bei Lambrechts erwachsenem, 21-jährigen Sohn nur schwer zu vertreten. Ob die Regeln für die Ministerin wirklich hätten gelten können sei zudem auch unklar.

Verteidigungsministerin Lambrecht nahm vor einigen Wochen ihren Sohn im Regierungs-Hubschrauber mit – von dort aus ging es in den Urlaub. Alles rechtmäßig?

Lambrecht-Sohn im Ministeriumsheli: Unionsanfrage deckt neue Kosten auf - Autos fuhren 470 Kilometer

Abgesehen von der Rechtsmäßigkeit des Hubschrauberflugs dürfte sich auch die Diskussion um die Kosten noch in die Länge ziehen. Der finanzielle Aufwand dürfte deutlich höher als die von Lambrecht bezahlten 261 Euro ausgefallen sein, denn der Hubschrauber wurde nicht nur für die Reise der Ministerin mit ihrem Sohn genutzt, sondern zwei Fahrzeuge inklusive Personenschützer fuhren von Berlin aus leer 470 Kilometer nach Ladelund, wo der Hubschrauber gelandet war.

Dies geht laut Business Insider aus einer parlamentarischen Anfrage des CDU/CSU-Verteidigungsexperten Florian Hahn hervor. Die genauen Kosten für die Fahrzeuge bleiben allerdings noch unbekannt. Mit den leer nach Ladelund gefahrenen Autos fuhr Lambrecht nach ihrem Truppenbesuch in den Sylt-Urlaub. Die Ministerin behauptet weiterhin, rechtlich sei alles korrekt gewesen und sieht sich nach eigenen Angaben nicht im Selbstverteidigungsmodus. Inzwischen geht das Ministerium jedoch laut Business Insider juristisch viel vorsichtiger mit dem Fall um. (bb)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Political-Moments

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