Riester-Rente bald abgeschafft? Lindner plant Reform der privaten Altersvorsorge
VonBona Hyun
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Ist die Riester-Rente vor dem Aus? Eine Ampel-Arbeitsgruppe schlägt vor, wie das bisherige System der privaten Altersvorsorge reformiert werden soll.
Berlin – Wird die Riester-Rente bald abgeschafft? Das Bundesfinanzministerium unter Führung von Christian Lindner (FDP) will im kommenden Jahr die private Altersvorsorge reformieren. Künftig soll es neue Möglichkeiten geben, privat und staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Zudem soll der Vorstoß mehr Rendite ermöglichen und Menschen dazu bringen, mehr Geld zurückzulegen. Doch was genau bedeutet der Umbau der Riester-Rente für Versicherte?
Riester-Rente vor dem Aus? Ampel will private Altersvorsorge reformieren
Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, sie wollten „das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren“. Diese gilt als wichtiger Baustein für die Absicherung im Alter, ihre Verbreitung ist aber rückläufig.
Denn die Riester-Rente ist nur auf den ersten Blick ein Erfolgsmodell. Die staatliche geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente steht schon länger in der Kritik, insbesondere wegen der mageren Verzinsung und der oft hohen Verwaltungskosten. Viele haben sich bereits entschieden, nicht weiter in ihre Riester-Verträge einzuzahlen.
Riester-Rente kündigen? Was sich für bereits Versicherte ändert
Durch die nun vorgelegten Vorschläge soll auch für bereits Versicherte der Riester-Rente nichts ändern. Man wolle, könne und werde Verträge nicht einseitig verändern, sagte Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär bei Lindner. „Verträge, die es gibt, bleiben gültig.“ Die Reform soll laut Toncar im kommenden Jahr in ein Gesetz münden.
Beibehalten will die Expertengruppe aus Politikern, Wissenschaftlern, Sozialpartnern und Verbraucherschützern die Art und Weise der staatlichen Förderung: Es soll weiter Zulagen, besondere Zuschüsse für junge Menschen und Menschen mit geringem Einkommen sowie die Möglichkeit des steuerlichen Sonderausgabenabzugs geben, heißt es in den Empfehlungen des Abschlussberichts der Expertengruppe.
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Riester-Rente bald abgeschafft? Mögliche Ziele betreffen auch Kinderzulage
Als mögliche Ziele werden dabei „besser nachvollziehbare Zulageformen, eine vereinheitlichte Kinderzulage, eine Reform des Berufseinsteigerbonus sowie eine Anpassung des Höchstbetrags“ beim Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung genannt. Die Mehrheit der Expertengruppe sprach sich dafür aus, ausgebliebene Anhebungen beim Höchstbetrag nachzuholen oder diesen zu dynamisieren.
Es müsse zudem verschiedene Angebote für verschiedene Risikotypen geben, heißt es weiter. Für Menschen mit hoher Sicherheitsorientierung sollten weiterhin Produkte mit Garantien angeboten werden. Da dies allerdings die Renditechancen mindere, sollten auch Produkte ohne Garantien möglich sein.
Was ist eine Riester-Rente?
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine lebenslange Rente, die in der Regel dann ausgezahlt wird, wenn Versicherte das Renteneintrittsalter erreicht haben und im Ruhestand sind. Wann man in Rente gehen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Frühestens ist das ab 63 Jahren möglich, allerdings muss unter Umständen mit Abschlägen gerechnet werden.
Die Riester-Rente wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder Pension ausgezahlt, die sich aus der Höhe der Einzahlungen und der Riester-Zulage zusammensetzt, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
Wie viel kostet die Riester-Rente monatlich?
Ein Riester-Sparer muss derzeit mindestens 60 Euro im Jahr bzw. fünf Euro pro Monateinzahlen, um die volle staatliche Zulage von 175 Euro zu erhalten. Für Familien kommen Kinderzulagen hinzu. Das sind derzeit 185 Euro für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, für jüngere gibt es 300 Euro. Konkrete Empfehlungen zur künftigen Höhe der Zulagen gibt der Bericht der Fokusgruppe nicht, weil dies letztlich haushaltspolitisch zu klären sei. Die Auszahlungen der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig zum individuellen Steuersatz. Bisher werden Einzahlungen von bis zu 2100 Euro jährlich nachgelagert besteuert.