VonPeter Siebenschließen
Nach Maduros Entführung will Trump Venezuela kontrollieren. Ein Experte zweifelt an der Umsetzung – und hält Militäraktionen für denkbar. Eine Analyse.
Und die Welt starrt einmal mehr mit offenem Mund auf den neuesten Streich von US-Präsident Donald Trump. Nachdem die USA Venezuelas Präsident Nicolás Maduro und seine Frau Cilia Flores de Maduro Anfang Januar in einer Nacht- und Nebelaktion gefangen genommen haben, herrscht nun allgemein Chaos.
Darf Trump das? Ist das eine Kriegserklärung? Was sagt das Völkerrecht dazu? Derweil schickt sich Trump an, die Kontrolle über das südamerikanische Land zu übernehmen und unter US-Verwaltung zu stellen. Dabei ist Venezuela auch nach der US-Aktion keineswegs regierungslos: Nach der Gefangennahme des Diktators Maduro ist seine Stellvertreterin Delcy Rodríguez als Interimspräsidentin im Amt. Was heißt das für Trumps Pläne?
Trump will US-Kontrolle über Venezuela nach Maduro-Festnahme: „Keine Besatzungsmacht“
„Eine internationale Verwaltung darf nicht einseitig von einem anderen Staat eingerichtet werden“, macht Matthias Goldmann im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media klar. Goldmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht an der hessischen EBS Universität und unter anderem Referent am Max-Planck-Institut für Völkerrecht in Heidelberg. Was Donald Trump vorhabe, sei ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht, so der Experte: „In einem Kriegsfall hat eine Besatzungsmacht zwar das Recht, vorübergehend ein Land zu verwalten, aber die USA sind keine Besatzungsmacht. Sie haben Venezuela nicht besetzt.“
Goldmann bezweifelt, dass die USA überhaupt die praktische Möglichkeit haben, ihre Ankündigung umzusetzen. Denn: „Das Regime bestand nicht nur aus Maduro, sondern aus einer über die Jahre gewachsenen Symbiose aus Politik und Militär.“ Die USA müssten schon „enormen Druck“ aufbauen, um ihren Willen in Venezuela durchzusetzen. „Da eine erhebliche Anzahl von Staaten ihr Vorgehen kritisiert hat und ihnen dabei nicht Folge leisten wird, dürfte dies kaum ohne weitere militärische Maßnahmen gelingen“, glaubt Goldmann.
Protest gegen Trump-Politik in Washington – und Sorge wegen Nationalgarde




Tatsächlich hält der Experte „weitere militärische Maßnahmen nicht für ausgeschlossen“. Konkret seien punktuelle Eingriffe gegen Personen und Einrichtungen oder aber eine Blockade denkbar. „Eine vollständige Invasion im Sinne von ‚boots on the ground‘ dürfte wegen der damit verbundenen finanziellen und politischen Belastungen aber eher unwahrscheinlich sein“, so Goldmann.
Der Professor nennt Trumps Vorgehen „imperialistisch“: Die USA würden Mittelamerika als US-Einflusszone betrachten. „Für sie ist es gewissermaßen Teil eines ‚Empires‘, in dem es ungehinderten Zugang zu Rohstoffen verlangt.“ Das Paradoxon: Venezuela ist sehr reich an Bodenschätzen, wirtschaftlich aber zu arm, sie im großen Stil zu fördern. Auf die Bodenschätze hat es Trump wohl auch abgesehen, Goldmann sieht darin den Hauptgrund für das Vorgehen gegen Venezuela: „Neben Öl geht es vor allem um seltene Erden, aber auch um Gold. Das erfordert US-freundliche Regierungen, gewissermaßen Satelliten.“ Sprich: Trump erhofft sich einen treuen Staat im Süden, der bereit ist, den Ressourcenhunger der USA zu stillen.
Dazu passt: Die neue National Security Strategy beruft sich ausdrücklich auf die Monroe-Doktrin aus dem 19. Jahrhundert, die Lateinamerika nach Ende des europäischen Kolonialismus praktisch zum „Hinterhof“ der USA erklärte. „Während es damals vor allem darum ging, den europäischen Einfluss zu begrenzen, steht heute die geopolitische Konkurrenz mit China und Russland im Vordergrund“, erklärt Goldmann. Den USA sei inzwischen klar, dass sie bei Klima- und Umwelttechnologien und der Batterie-Produktion nicht mehr mit China mithalten können. „Für ihre globale Machtposition sind sie auf fossile Rohstoffe angewiesen und wollen deren Quellen kontrollieren“, sagt Experte Goldmann.
Wie geht es aber mit Diktator Maduro weiter? „Der befindet sich nun in der Hoheitsgewalt der USA, die ihm die amtliche Eigenschaft als Staatsoberhaupt absprechen“, sagt Markus Beham, Professor unter anderem für Internationales Recht an der Europa-Uni Viadrina in Frankfurt/Oder. Allerdings hänge diese nach allgemeiner Auffassung nicht unbedingt von der Legitimität des Amtsträgers ab, sondern von der faktischen Ausübung der amtlichen Eigenschaft. „Völkergewohnheitsrechtlich sind Regierungschefs immun gegen Verfolgung durch nationale Gerichtsbarkeiten einzelner Länder, solange sie im Amt sind“, so Beham. „Fraglich ist, ob Maduro aufgrund der Regeln des humanitären Völkerrechts ein besonderer Schutzstatus zuteil werden muss. Jedenfalls könnten die USA im Sicherheitsrat versuchen, auf ein internationales Mandat zur strafrechtlichen Verfolgung Maduros hinzuwirken.“ (Quellen: Gespräche mit Experten, eigene Recherchen, dpa)
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