Scheitert Italiens Albanien-Modell? EuGH-Urteil hat massive Auswirkungen auf deutsche Asylpolitik
VonJan-Frederik Wendt
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Der Europäische Gerichtshof erschwert die Bestimmung von sicheren Herkunftsländern. Das Urteil könnte die EU-Migrationspolitik auf den Kopf stellen.
Luxemburg/Brüssel/Rom/Berlin – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden bei der Bestimmung von sicheren Herkunftsländern für beschleunigte Asylverfahren erhöht. In einem Urteil erklärte der EuGH am Freitag (1. August), dass EU-Mitgliedsstaaten nur dann Listen sicherer Länder festlegen können, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist. In dem Verfahren ging es um Italiens Albanien-Modell.
Mit dem Urteil folgt der EuGH dem Entscheidungsvorschlag des EuGH-Generalanwalts Richard de la Tour. Dieser hatte vorab seinen Zweifel am asylpolitischen Albanien-Modell erklärt – mit der Begründung: Zwar dürften EU-Mitgliedsländer für ihre Asylverfahren sichere Herkunftsländer selbst bestimmen. Aber: Die entsprechenden Regelungen – auf welchen Quellen diese Einschätzung der nationalen Regierungen basieren – müssten offengelegt werden, damit die nationalen Gerichte diese überprüfen können.
Außerdem könnten Staaten auch dann als sicher eingestuft werden, wenn einzelne Personengruppen dort nicht sicher sind – aber nur unter der Voraussetzung, dass der Herkunftsstaat demokratisch ist und die betroffenen Gruppen schützt. Bei gefährdeten Personengruppen, etwa Homosexuellen, dürften beschleunigte Asylverfahren nicht durchgeführt werden, sagte de la Tour. Sein Vorschlag galt als rechtliche Einschätzung. Der EuGH war daran rechtlich nicht gebunden.
Das Urteil des höchsten europäischen Gerichts ist auch für Deutschland wegweisend, bestätigte Migrationsrechts-Expertin Pauline Endres de Oliveira der Nachrichtenagentur dpa. Denn auch Deutschland hat eine Liste sicherer Länder festgelegt. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten die Westbalkanländer sowie Georgien, Ghana, Moldau und Senegal. „Die europäischen Vorgaben zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auch hier“, so Endres de Oliveira.
EuGH-Urteil: Italien wollte Mittelmeer-Migranten nach Albanien schicken
Italien wollte als erster EU-Staat gewissen Asylverfahren in Albanien – und damit außerhalb der Europäischen Union – ansiedeln. Das Prinzip lautete: Wenn Geflüchtete im Mittelmeer aufgegriffen werden, sollen erwachsene Männer in für hunderte Millionen Euro errichtete Lager nach Albanien gebracht werden. Für Frauen und Minderjährige sind die albanischen Lager nicht gedacht. Diese beiden Personengruppen kommen nach Italien.
Ob die erwachsenen Männer EU-Boden betreten dürfen – oder aus Albanien in ihre Heimatländer abgeschoben werden – sollen Behörden innerhalb von 28 Tagen entscheiden. Die Regierung der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte eine eigene Liste mit sogenannten sicheren Drittstaaten erstellt, um Abschiebungen zu beschleunigen.
Nachdem die ersten Migranten nach Albanien gebracht wurden, ordneten italienische Gerichte die Überstellung der Geflüchteten nach Italien an. Ihre Vermutung: Das Gesetzesdekret der italienischen Regierung sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Deshalb überwiesen die Richterinnen und Richter in Rom die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof.
Das Albanien-Modell hatte einen Streit zwischen Melonis rechter Koalition und der italienischen Justiz ausgelöst. Die Regierung wirft den Richterinnen und Richtern vor, den Aufenthalt von Asylsuchenden in den albanischen Lagern aus politischen Gründen zu untergraben.
Italiens Oppositionsparteien begrüßten die richterlichen Entscheidungen: „Wie sich jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand hätte vorstellen können, ist eine weitere Abschiebung von Migranten nach Albanien gescheitert“, sagte Nicola Fratoianni, Vorsitzender des Grünen-Links-Bündnisses, wie die Tagesschau zitierte.
Wandel in Europa: Die Geschichte der EU in Bildern
Vor der EuGH-Urteilsverkündung hatte der EU-Abgeordnete Erik Marquardt Italiens Albanien-Modell scharf kritisiert: „EU-Staaten sollten selbst Verantwortung für Schutzsuchende übernehmen und diese Verantwortung nicht auslagern. Besonders gefährlich sind auch die Angriffe der rechtsradikalen italienischen Regierung auf die Gerichte, die den Regierungsideen wiederholt einen Riegel vorgeschoben haben“, sagte der Grünenpolitiker dem Münchener Merkur von IPPEN.MEDIA. Solche Tendenzen gebe es auch in Deutschland.
Vor EuGH-Urteil zu Italiens Albanien-Modell: Dobrindt sprach sich für gemeinsames EU-Vorgehen aus
Gegenüber unserer Redaktion widersprach die EU-Abgeordnete Lena Düpont (CDU): „Innovative Ansätze wie das italienisch-albanische Modell sind ein wichtiger Baustein für eine wirksame und faire Migrationspolitik. Sie zeigen, dass die Mitgliedstaaten bereit sind, neue Wege zu gehen, um irreguläre Migration besser zu steuern, Verfahren zu beschleunigen und Rückführungen durchzusetzen, bei gleichzeitiger Wahrung internationaler Schutzstandards“, sagte das Ausschussmitglied für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Wer Migration ernsthaft steuern wolle, dürfe sich nicht in ideologischen Debatten verlieren, sondern müsse solche Lösungen aktiv voranbringen.
Die EU-Kommission will künftig Abschiebungen in Drittstaaten vereinfachen. Selbst dann, wenn die Migranten keine Verbindungen zu dem entsprechenden Staat haben – also dort beispielsweise nicht geboren sind und keine Familienangehörigen haben. Für diesen Migrationsplan benötigt die Europäische Union die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, die Abschiebezentren – sogenannte „Return Hubs“ – auf ihrem Boden errichten, wie Albanien.
Vor EuGH-Urteil: Pro Asyl kritisiert Italiens Albanien-Modell
Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils kritisierte die Hilfsorganisation Pro Asyl die Etablierung von Rückführungszentren in Drittstaaten. Das Modell sei eine „gefährliche ‚Aus-den-Augen-aus-dem-Sinn‘-Politik, die sich um Menschenrechte und die Schicksale der Betroffenen nicht schert“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith, am Freitag.
Die Kosten für das von Italiens ultrarechter Regierungschefin Meloni vorangetriebene Konzept seien „exorbitant, was in einem krassen Gegensatz zu der völligen Ineffizienz und Wirkungslosigkeit des Modells steht“, meint Judith. Sie fügte hinzu: „Ganz gleich, ob die albanischen Lager zur Durchführung von Asylverfahren oder als Abschiebelager dienen – die menschenrechtliche Bilanz des ‚Albanien-Modells‘ ist verheerend: Pauschale Inhaftierungen, fehlender Zugang zu Rechtsschutz, Intransparenz sowie das Ausbleiben demokratischer Kontrolle haben zur systematischen Entrechtung von Schutzsuchenden beigetragen.“
Unabhängig vom EuGH-Urteil soll das bereits beschlossene neue Gemeinsame Europäische Asylsystem – kurz GEAS – ab 2026 die Migration in der Europäischen Union besser steuern. Geflüchtete sollen in Einrichtungslagern an der EU-Außengrenze systematisch identifiziert und registriert werden.
So kann die EU beispielsweise direkt prüfen, ob sich unter den Fluchtwilligen Straftäter befinden. „Und weil wir dann wissen, wer kommt, können wir direkt danach die Zuständigkeiten für die EU-Staaten feststellen“, sagte die EU-Abgeordnete Birgit Sippel (SPD) dem Münchener Merkur. Wer etwa in Italien ankomme, aber Verwandte in Frankreich habe, würde dort das Asylverfahren durchlaufen. Die Registrierungen und ersten Überprüfungen sollen maximal sieben Tage dauern. (Jan-Frederik Wendt)