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Streitfrage AfD-Verbot: Zwei Regierungschefs fordern klare Konsequenzen, doch viele zögern. CSU-Chef Söder macht derweil Druck auf die Schwesterpartei.
Berlin – Deutschland diskutiert weiterhin strittig über die Frage, ob die AfD verboten werden soll oder nicht. Mit der (vorerst ausgesetzten) Einstufung des Verfassungsschutzes der gesamten Partei als gesichert rechtsextreme Bestrebung bekam die Debatte neue Fahrt. Länderväter und -mütter könnten ein Verbotsverfahren einleiten – wenn sie mehrheitlich dafür sind. Die Frankfurter Rundschau hat einen Überblick über die Positionen aller deutschen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erstellt. Die Meinungen zum Umgang mit der AfD könnten unterschiedlicher nicht sein.
AfD-Verbot – Söder dagegen, viele nicht entschieden
Laut Umfragen sind die Deutschen gespalten. Rund eine Hälfte ist für, die andere Hälfte gegen ein AfD-Verbot. Doch die Bürgerinnen und Bürger können darüber ohnehin nicht direkt entscheiden. Ein Parteiverbotsverfahren einzuleiten, können nur drei Institutionen. Zum einen die Bundesregierung – jedoch hat Kanzler Friedrich Merz (CDU) bereits durchblicken lassen, dass das für ihn wohl keine Option ist. Eine andere Möglichkeit ist eine Mehrheit im Bundestag. Schon im vergangenen Jahr reichte eine fraktionsübergreifende Parlamentariergruppe einen Verbotsantrag ein und sucht seither nach weiteren Stimmen. Die Frankfurter Rundschau hat hunderte Abgeordnete nach ihrer Meinung zum AfD-Verbot gefragt. Auch hier zeichnet sich momentan keine Mehrheit für ein Verfahren ab. Bleibt die dritte Möglichkeit: ausreichend Stimmen im Bundesrat, der Ländervertretung.
Doch nach einer Mehrheit sieht es auch dort nicht aus. Lediglich zwei von 16 Landeschefinnen und -chefs sprechen sich klar für die Einleitung eines Verbotsverfahrens aus: Daniel Günther (CDU) aus Schleswig-Holstein und Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD). Für Günther war das Verfassungsschutz-Urteil entscheidend, wie er nach dessen Verkündung dem Spiegel sagte: „Der Bund muss jetzt zügig ein Verbotsverfahren einleiten, um unsere Demokratie zu schützen.“ Auch der Bremer Stadtchef wurde klar: „Die AfD ist in Gänze eine rechtsextreme Partei, die unsere Verfassungsordnung beseitigen will.“
Wer kann ein AfD-Verbotsverfahren einleiten?
Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes und den §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sind drei Organe berechtigt, ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen: die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat.
Die Positionen der Ministerpräsidenten zum AfD-Verbot
Damit sind die überzeugten Befürworter eines Verfahrens aber auch schon alle genannt. Grundsätzlich offen einem Verfahren gegenüber ist Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), wie er auf Anfrage der Frankfurter Rundschau mitteilt. „Sollte die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem gerichtlich bestätigt werden, muss die Einleitung eines Verbotsverfahrens auf jeden Fall geprüft werden“, so der Hamburger Regierungschef. Wenn ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg habe, müsse es auch eingeleitet werden. Tschentscher weist jedoch auf die hohen rechtlichen Hürden eines Parteiverbots und einen „Bumerang“ hin, sollte das Verfahren scheitern. „Darüber hinaus sollten Bund und Länder prüfen, ob aktive Mitglieder der AfD als einer gesichert rechtsextremen Partei weiterhin im öffentlichen Dienst tätig sein dürfen.“
Abwarten, bis es Klarheit zum vorerst ausgesetzten Urteil des Verfassungsschutzes gibt, wollen auch viele andere Landeschefinnen und -chefs. Das Gutachten müsse vor einem möglichen Verfahren erst intensiv geprüft werden, mahnte Saarlands MP Anke Rehlinger. „Erst dann wird man die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens einschätzen können“, so die SPD-Ministerpräsidentin. Auch für NRW-Mann Hendrick Wüst (CDU) kommt ein Verbot nur in Betracht, wenn eindeutig feststehe, dass eine Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung kämpfe. „Dann darf es keinen Zweifel geben“, so Wüst. „Dann müssen wir, diese Generation Politiker, auch dem Auftrag des Grundgesetzes folgen, ein Verbot anstreben“, sagte Wüst in einem WDR-Interview im Mai.
AfD-Verbot müsste vorher juristisch sicher sein – eine Unmöglichkeit?
Zurückhaltend positioniert sich auch der einzige Grüne MP, Winfried Kretschmann aus Baden-Württemberg. Er wies kürzlich gegenüber der taz darauf hin, dass ein Verbotsverfahren nur gestellt werden dürfe, wenn „nahezu sicher“ sei, dass es auch erfolgreich sei. Auf diese Argumentation beziehen sich seit Wochen die meisten Politikerinnen und Politiker. Die Krux: Erfolgsgarantien (und auch Quasi-Erfolgsgarantien) sind vor einem Gerichtsverfahren schwer ausstellbar.
AfD-Einstufung Verfassungsschutz
Anfang Mai veröffentlichte der Bundesverfassungsschutz ein neues Gutachten zur AfD – und stufte die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Nach einer Klage der AfD hat der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Das heißt, er wiederholt seine Einschätzung nicht, ehe das Verfahren gerichtlich geklärt ist. Das bedeutet aber nicht, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung geändert hat.
Aus diesem Grund gibt es eine ganze Reihe von MPs, die der Verbotsdebatte eher skeptisch gegenüberstehen. So verweist Brandenburgs Dietmar Woidke (SPD) gegenüber der Frankfurter Rundschau darauf, dass ein Verbotsverfahren „vom Ende her gedacht werden“ und auf sicheren Beinen stehen müsse. „Bilder wie aus dem Jahr 2017, als das letzte NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte und triumphierend grinsende Neonazis aus dem Gerichtssaal stolzierten, darf es nicht mehr geben“, so Woidke. „Ein Antrag auf Verbot der AfD muss juristisch wasserdicht und fundiert sein. Alles andere wäre verantwortungslos und leichtsinnig.“
Nur einer klar gegen AfD-Verbot: Söder tanzt aus der Reihe
Wie Woidke in Brandenburg muss auch Mario Voigt (CDU) in Thüringen mit einer AfD in Größenordnung Volkspartei umgehen – und ist womöglich gerade wegen der vielen Wählerinnen und Wähler der Rechtsaußen-Partei einem Verbotsverfahren gegenüber misstrauisch. „Die juristische Bewertung schauen wir uns genau an. Aber klar ist: Die Auseinandersetzung mit der AfD muss politisch geführt werden – durch Haltung, durch Debatte und vor allem durch gute Politik, die Menschen überzeugt“, sagt Voigt gegenüber der Frankfurter Rundschau.
Glasklar gegen ein Verbotsverfahren und auch die ganze Debatte darum ist nur ein Ministerpräsident: Bayerns Markus Söder (CSU), der Ende Mai im Zuge einer CSU-Vorstandssitzung deutlich wurde: „Wir halten ein Verbot für den falschen Weg“, so der bayerische MP, der auch gleich Druck auf seine Schwesterpartei machte. „Wir erwarten uns jetzt endlich, dass auch zumindest in der Unions-Familie die Verbotsdiskussionen aufhören.“
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