VonAndreas Schmidschließen
Soll der Bundestag ein AfD-Verbotsverfahren anstreben? Die FR hat alle Abgeordneten gefragt. Vor allem eine Partei ist stark dagegen.
Soll die AfD verboten werden? Die Debatte um ein Verbotsverfahren nimmt wieder Fahrt auf. Im November hatte eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundestag eingereicht. Im Zuge von Ampel-Aus und Neuwahlen wurde über den Antrag nie abgestimmt.
Jetzt, mit der (juristisch noch umstrittenen) Einstufung des Verfassungsschutzes, könnte es neue Argumente für ein AfD-Verbot geben. Zumindest theoretisch. Den Anstoß für das Verfahren dazu geben laut Gesetz entweder die Bundesregierung, der Bundesrat oder der Bundestag. Wie ist die Stimmung im Parlament?
Im aktuellen Bundestag sitzen 630 Abgeordnete, 151 davon stellt die AfD. Sie lehnen ein AfD-Verbotsverfahren wenig überraschend ab. Wie aber positionieren sich die übrigen 479 Abgeordneten? Die Frankfurter Rundschau hat sie gefragt.
Umfrage im Bundestag zu AfD-Verbotsverfahren: 139 Abgeordnete dafür
176 Abgeordnete haben sich an unserer Umfrage beteiligt. 139 davon sprachen sich für ein AfD-Verbotsverfahren aus; fast alle von ihnen aus dem politisch eher linken Spektrum. So antworteten 59 Politiker der Grünen und 43 der Linken mit „Ja“ auf die Frage „Sind Sie für ein AfD-Verbotsverfahren?“ Auch der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler von der dänischen Minderheitenpartei SSW spricht sich für ein AfD-Verbotsverfahren aus.
Wer kann ein AfD-Verbotsverfahren einleiten?
Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes und den §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sind drei Organe berechtigt, ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen: die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat.
Kanzler Friedrich Merz ließ bereits durchblicken, dass seine Bundesregierung ein solches Verbotsfahren nicht einleiten wird. Es könnte aber vom Bundestag oder dem Bundesrat kommen. Wie sich der Bundestag positioniert, lesen Sie in diesem Text. Was der Bundesrat sagt, lesen Sie hier.
Für „Ja“ stimmten bekannte Politiker wie Linken-Chef Jan van Aken, seine Vorgängerin Janine Wissler oder Fraktionschefin Heidi Reichinnek. Bei den Grünen sind unter anderem die Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann oder bundesweit bekannte Abgeordnete wie Claudia Roth, Omid Nouripour oder Anton Hofreiter für ein AfD-Verbotsverfahren.
Auch Grünen-Chef Felix Banaszak spricht sich für ein Verbotsverfahren aus. „Wer die Legitimität unserer demokratischen Institutionen systematisch untergräbt, die Würde des Menschen relativiert und gezielt Hass normalisiert, stellt sich außerhalb der demokratischen Ordnung“, erklärt Banaszak unserer Redaktion. „Spätestens mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistisch ist der Moment für gemeinsames, entschlossenes Handeln aller Demokraten.“
Klingbeil für AfD-Verbotsverfahren: „Müssen Demokratie vor ihren Feinden schützen“
Hinzu kommen 34 Ja-Stimmen der SPD, unter anderem von Vizekanzler Lars Klingbeil. „Nach der Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremen Partei durch den Verfassungsschutz müssen ausnahmslos alle rechtsstaatlichen Mittel geprüft werden, die unserer wehrhaften Demokratie zur Verfügung stehen“, sagt Klingbeil unserer Redaktion. „Auch ein mögliches Verbotsverfahren.“ Denn, so Klingbeil: „Wenn unsere Demokratie bedroht ist, müssen wir alle nötigen Entscheidungen treffen, um sie vor ihren Feinden zu schützen.“ Laut Klingbeil und anderen Unterstützern tut die AfD das: die Demokratie bedrohen.
In der SPD gibt es wie in der Union aber auch ein paar Unentschlossene. Insgesamt elf Abgeordnete gaben an, sich noch keine abschließende Meinung gebildet zu haben. In der CDU/CSU-Fraktion überwiegt in unserer Erhebung aber Ablehnung gegenüber einem Verfahren zu einem AfD-Verbot. 26 Abgeordnete sprechen sich dagegen aus, Kanzler Friedrich Merz ist „sehr skeptisch“.
AfD-Einstufung Verfassungsschutz
Anfang Mai veröffentlichte der Bundesverfassungsschutz ein neues Gutachten zur AfD – und stufte die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Nach einer Klage der AfD hat der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Das heißt, er wiederholt seine Einschätzung nicht, ehe das Verfahren gerichtlich geklärt ist. Das bedeutet aber nicht, dass der Verfassungsschutz seine Meinung geändert hat.
Mehrere Politiker von CDU und CSU verweisen auf rechtliche Hürden sowie die Gefahr des Scheiterns eines solchen Verfahrens. Viele Abgeordnete erklären, man müsse die AfD „inhaltlich stellen“, statt sie zu verbieten. Pro AfD-Verbotsverfahren argumentieren lediglich zwei CDU-Abgeordnete: der Verteidigungspolitiker Roderich Kiesewetter und der neu in den Bundestag gewählte Sascha van Beek.
AfD-Verbotsverfahren ja oder nein? Union ist Zünglein an der Waage
Klar ist: Ohne die CDU und CSU wird es kein Verbotsverfahren geben. Um ein solches Verfahren ins Rollen zu bringen, braucht es im Bundestag eine einfache Mehrheit, also mehr Ja- als Nein-Stimmen. Problem: SPD, Grüne, Linke kommen mit dem SSW nur auf 270 Abgeordnete, für eine Mehrheit bräuchten sie aber 316 Stimmen. Es müsste also rund jeder vierte Unionsabgeordnete für diesen Antrag stimmen.
Das ist angesichts der Aussagen führender Unionspolitiker jedoch schwer vorstellbar. Schließlich sind auch etliche Landeschefs skeptisch. Laut einer Abfrage der Frankfurter Rundschau bei den Ministerpräsidenten ist die Mehrheit der Unions-Regierungschefs (eher) gegen ein AfD-Verbotsverfahren – lediglich Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther spricht sich dafür aus.
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