VonStefan Kriegerschließen
Eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland ist vorerst gescheitert. Im Bundestag finden die Entwürfe keine Mehrheit.
Update vom 6. Juli 2023, 11.44 Uhr: Der Versuch einer gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe ist im Bundestag gescheitert. In namentlichen Abstimmungen verfehlten beide vorliegenden Gesetzentwürfe am Donnerstag im Plenum des Bundestags die Mehrheit.
Damit bleibt es vorerst dabei, dass die Sterbehilfe in Deutschland auf Grundlage eines Urteils des Verfassungsgerichts legal ist – dass es aber kein Gesetz gibt, das dafür verbindliche Regelungen vorschreibt.
Sterbehilfe: Bundestag stimmt über möglichen Rechtsrahmen ab
Erstmeldung: Berlin – Vor der Bundestagsabstimmung zu einer möglichen Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland haben Initiatoren der beiden unterschiedlichen Vorschläge noch einmal um Unterstützung geworben.
Der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci sagte dem Nachrichtenportal t-online, dass die Hilfe beim Suizid erlaubt bleiben werde, sich aber niemand zu einem assistierten Suizid gedrängt fühlen solle, weil andere Hilfe nicht erreichbar sei. Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast sagte, es brauche Schutzregeln und keine neuen Strafregeln.
Dem Parlament liegen für die Abstimmung am Donnerstag (6. Juli) in Berlin zwei Gesetzentwürfe vor, die jeweils von Abgeordneten mehrerer Fraktionen unterstützt werden. Der Vorschlag der Gruppe um Castellucci und Ansgar Heveling (CDU) will eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung zur Voraussetzung für eine straffreie Abgabe tödlich wirkender Mittel machen. Der Vorschlag einer anderen Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Künast sieht als Bedingung im Wesentlichen eine Beratung vor. Dazu soll ein bundesweites Beratungsnetz entstehen.
Thema Sterbehilfe im Bundestag: Kein Fraktionszwang
Die Abstimmung über die Gesetzentwürfe erfolgt ohne Fraktionszwang. Beide Gruppen haben ähnlich viele Unterstützer. Bei vielen Abgeordneten ist aber unbekannt, wie sie abstimmen werden. Möglich ist auch, dass beide Gesetzentwürfe scheitern. Dann bliebe es bei der derzeitigen Rechtslage.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das vor allem auf private Sterbehilfeorganisationen zielende Verbot organisierter Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Seitdem wird um eine neue Regelung gerungen, die das Selbstbestimmungsrecht Sterbewilliger nicht beschneidet, gleichzeitig aber sicherstellt, dass Menschen aus freiem Willen die Entscheidung treffen und alternative Hilfsangebote bekommen.
Sterbehilfe: Kritik von Fachleuten
Bei Fachleuten erntete der Bundestag viel Kritik. Die Stiftung Patientenschutz rief die Abgeordneten bei beiden Entwürfen zu einem Nein auf. „Die Gesetzentwürfe legitimieren unbeabsichtigt die Sterbehelfer-Praktiken in Deutschland“, sagte der Stiftungsvorstand Eugen Brysch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, sagte den Funke-Zeitungen, es sei nicht klug, junge Menschen in einer depressiven Phase und todkranke Alte denselben Regelungen zu unterwerfen. Diakonie-Präsident Ulrich Lilie forderte in der Augsburger Allgemeinen (Donnerstag), zunächst mit einem Präventionsgesetz eine flächendeckende Palliativversorgung sicherzustellen und die psychosoziale Betreuung in Krisen zu verbessern. (mit Agenturen)
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