VonAnika Zuschkeschließen
Mit der Gas-Umlage ab Oktober sollen Gasversorger ihre gestiegenen Kosten an die Verbraucher weitergeben dürfen. Doch gibt es damit nun rechtliche Probleme.
Berlin – Die Gaskrise in Deutschland stellt Politik, Industrie und auch Verbraucher vor gewaltige Probleme. Denn seit Russland die Gaslieferungen über die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 gedrosselt hat, steht die Bundesrepublik vor der Frage: „Wo bekommen wir unser Gas für einen warmen Winter her?“ Gasimporteure müssen beispielsweise das aus Russland fehlende Erdgas aus anderweitigen Quellen anschaffen und dafür deutlich mehr Geld zahlen. Diese Extra-Kosten sollten die Händler eigentlich mittels der Gas-Umlage ab dem 1. Oktober 2022 an ihre Kunden weitergeben können – doch scheint dieser Plan nun ins Stocken zu geraten. Wird die Gas-Umlage trotzdem wie geplant greifen?
Gaskrise in Deutschland ruft neue Gas-Umlage ab Oktober auf den Plan
Die staatliche Gas-Umlage soll im Oktober für Firmen und Privathaushalte eingeführt werden und könnte laut Wirtschaftsminister Robert Habeck auf 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde hinauslaufen. Bei einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr würde das zu Mehrkosten von 300 bis 1000 Euro führen – marktgetriebene drastische Preissteigerungen sind da noch nicht mit inbegriffen.
Doch kommt die geplante neue Umlage überhaupt zustande? Wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfahren hat, kann die Gas-Umlage ab Oktober wohl nicht wie gedacht erhoben werden. Demnach erlaube die aktuelle Rechtslage nach dem Energie-Sicherungsgesetz (Ensig) eine Umlage dieser Art für Kunden mit Festpreis-Verträgen nur, wenn sie vom Staat direkt erhoben würde. Die geplante Gas-Umlage soll jedoch über die Gasversorger abgewickelt werden.
Rechtliche Probleme mit der Gas-Umlage für alle – ist das Ganze rechtswidrig?
Von den Problemen bei der Umsetzung der Gas-Umlage sind konkret Kunden mit Festpreis-Verträgen betroffen. Das läuft der Nachrichtenagentur Reuters zufolge auf rund ein Viertel aller Gas-Verträge in Deutschland hinaus. Doch arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium bereits an einer gesetzlichen Anpassung, die gleich im September nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden könnte.
Laut Reuters heißt es von Beteiligten, dass die Gas-Umlage demnach trotzdem ab Oktober greifen soll und auch dem Handelsblatt zufolge macht man in Branchenkreisen deutlich, dass die geplante neue Umlage nicht an den rechtlichen Problemen scheitern wird. Da die Gasversorger aber dazu verpflichtet sind, ihre Kunden sechs Wochen im Voraus zu informieren, könnte die notwendige rechtliche Anpassung den zeitlichen Ablauf beeinflussen. So heißt es aus der Regierungskoalition. Daher wird die Festlegung der finalen Höhe der Gas-Umlage im August voraussichtlich erst einmal nur grob abgesteckt werden.
Gas-Umlage ab Oktober 2022: Fällt die Mehrwertsteuer weg?
Doch auch wenn die neue Gas-Umlage ab diesem Herbst vermutlich greifen wird – und den Verbrauchern damit immer höhere Energiepreise beschert – scheinen viele Details um die neue Umlage noch nicht festzustehen. Derzeit wird nämlich auch ein Wegfall der Mehrwertsteuer auf die geplante staatliche Gas-Umlage von der Koalition geprüft. Das sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse, der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Mittwoch, 3. August 2022, nach einer Sondersitzung des Energie- und Klimaausschusses des Bundestags.
„Die Umlage darf keine Basis für weitere Steuereinnahmen sein. Deshalb wird gerade geprüft, ob die Mehrwertsteuer auf die Umlage entfallen kann“, äußerte Kruse demnach und fuhr fort: „Sollte dies technisch nicht möglich sein, ist für mich klar, dass die staatlichen Mehreinnahmen zusammen mit weiteren Entlastungen an die Verbraucher zurückgegeben werden müssen.“ Auch Habeck versprach im Zusammenhang mit der Gas-Umlage bereits zusätzliche Entlastungen für die Bürger, die wegen der Umlage an die Armutsgrenze rutschten. Details nannte er aber noch nicht.
