Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, hat Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) in Schutz genommen.
Berlin - Die Ministerin mache einen «engagierten Job», sagte die FDP-Politikerin am Mittwoch im Deutschlandfunk. Lambrecht steht in der Kritik, weil sie ihren erwachsenen Sohn mehrfach auf Dienstreisen mitnahm. Strack-Zimmermann sagte dazu: «Ich bin mir sicher, dass die Ministerin sich darüber bewusst ist, dass das nicht geschickt war.» Maßstab müsse jedoch sein, ob sie ihre Amt gut wahrnehme.
Die FDP-Politikerin sagte, für Spitzenpolitiker gehöre es dazu, unter besonderer Beobachtung zu stehen. Trotzdem solle man nicht aus «jedem Foto einen Alptraum» machen. «Dann fällt Ihnen irgendein Becher aus der Hand, und dann haben Sie den Kakao auf der Hose, und dann unterstellt Ihnen jemand, Sie hätten in die Hose gemacht.» Lambrecht hatte ihren 21 Jahre alten Sohn kürzlich einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch und dann in den Osterurlaub nach Sylt mitgenommen. Ihr Ministerium verweist darauf, dass Lambrecht die Kosten voll bezahle.
Michael Roth: Offene Fragen zu Lambrechts Reise
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Michael Roth, sieht bei dem Hubschrauber-Flug von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) mit ihrem Sohn noch Klärungsbedarf. «Es gibt jetzt noch ein paar offene Fragen, und die werden geklärt werden müssen», sagte der SPD-Politiker am Mittwoch im RTL/ntv-«Frühstart». Dazu würden sicherlich auch das Ministerium und die Ministerin selbst ihren Beitrag leisten. Rücktrittsforderungen wies Roth zurück. «Wenn sich jemand regelkonform verhält, dann ist das kein Grund für einen Rücktritt.»
Lambrecht hatte in einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland Mitte April ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen. Am nächsten Tag und nach einer Hotelübernachtung ging es mit Auto und Personenschützern auf die nahe Insel Sylt. Das Verteidigungsministerium verweist darauf, dass Lambrecht den Mitflug ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen habe. (dpa)