VonSebastian Borgerschließen
In Großbritannien entbrennt ein Streit um einen progressiven Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe. Die Mehrheit im Lande ist dafür, eine stimmgewaltige Minderheit dagegen.
Dem Vereinigten Königreich steht eine wochenlange Debatte über die Sterbehilfe ins Haus. Vergangene Woche brachte eine Labour-Hinterbänklerin einen Gesetzentwurf im Unterhaus ein, der Schwerstkranken den vorzeitigen selbstbestimmten Tod ermöglichen soll. Es gehe ihr dabei nicht darum, das Leben zu verkürzen, argumentiert Kim Leadbeater: „Wir sollten das Sterben verkürzen.“
Was ist genau geplant?
Leadbeaters Vorstoß orientiert sich an einem Gesetzentwurf des früheren Justizministers und Labour-Lords Charles Falconer und der Praxis in anderen westlichen Ländern, wo Sterbehilfe bereits heute legal ist. Demnach würde die Bitte von unheilbar Kranken mit einer Lebenserwartung von weniger als einem Jahr dann von mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzten geprüft werden. Dabei soll das Fachpersonal aber auch ausdrücklich Informationen über Palliativpflege liefern und den Geisteszustand der Betroffenen überprüfen. Damit dem Sterbewunsch stattgegeben wird, bedarf es schließlich einer richterlichen Zustimmung.
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Die 48-Jährige Leadbeater sieht die öffentliche Meinung hinter sich: In entsprechenden Umfragen gaben drei Viertel der Befragten in Großbritannien der Sterbehilfe für Schwerstkranke im letzten Stadium ihres Lebens grundsätzlich grünes Licht. Der Ärzteverband hat sich offiziell für neutral erklärt und ist damit von seiner früheren klaren Ablehnung abgerückt.
Wie ist die bisherige Rechtslage?
Diffus. Suizid ist straffrei ist, aber wer denen hilft, die um einen assistierten Suizid bitten, muss mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 14 Jahren rechnen. Die meisten Ermittlungsverfahren der vergangenen Jahre wurden allerdings eingestellt, gelegentlich kam es wegen komplizierter Umstände zu einer Bewährungsstrafe. Als Leiter der englischen Staatsanwaltschaft hatte der jetzige Premier Keir Starmer Leitlinien für den juristischen Umgang mit Sterbehelferinnen und -helfern veröffentlicht. Seither sieht die Justiz von Strafverfolgung ab, wenn dokumentiert ist, dass die Todkranken wohlinformiert und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte waren sowie bei den Helfenden nachweisbar Mitgefühl als Motiv festgestellt werden kann. Wer zum Suizid „ermutigt“ oder etwa finanzielle Vorteile davon hat, kann hingegen weiterhin eine Anklage erwarten.
Bei der jüngsten Abstimmung über Falconers Gesetzentwurf 2015 lehnte das Unterhaus die Sterbehilfe mit Dreiviertel-Mehrheit ab. Seither hat sich die Zusammensetzung des Parlaments stark verändert – von einer konservativ-liberaldemokratischen Mehrheit hin zu der jetzigen sozialdemokratischen Majorität. Ohnehin findet das Vorhaben die stillschweigende Zustimmung der Starmer-Regierung. Die Chancen für eine Bewilligung des Vorhabens schätzt der 72-jährige Lord Falconer deshalb nun als „viel höher“ ein. Allerdings soll auch diesmal bei der für Ende November geplanten ersten Abstimmung der Fraktionszwang aufgehoben werden.
Wie argumentieren die Gegner:innen der Reform?
Die im Rollstuhl sitzende Schauspielerin Elizabeth Carr setzt sich seit Jahren für die Rechte von Behinderten ein. In einer vielbeachteten BBC-Sendung beschwor sie die Öffentlichkeit, dem Slogan der Sterbehilfe-Befürworter „Entscheidungsfreiheit, Mitgefühl, Würde“ keinen Glauben zu schenken. Vielmehr müsse man die Frage beantworten, ob Behinderte, Alte und Schwerstkranke angesichts eines solchen Sterbehilfe-Gesetzes „in Sicherheit leben“ könnten. „Ich glaube das nicht“, sagt die 52-Jährige.
Ähnlich argumentiert in Medieninterviews und einem Beitrag für „Daily Mail“ der Erzbischof von Canterbury, Justin Welby. „Ein Gesetz, das vorzeitiges Sterben erlaubt, wird schnell ein Gesetz, das zur Sterbehilfe anspornt“, glaubt der höchste Geistliche der anglikanischen Staatskirche. Den Hinweis auf die öffentliche Meinung wischt der Angehörige des Oberhauses beiseite: „Die Kirche ist nicht an Popularität interessiert.“
Welby berichtet aber auch aus seiner Jahrzehnte langen Erfahrung als Sterbebegleiter über die Mängel an würdiger ärztlicher und pflegerischer Behandlung von Todkranken am Ende ihres Lebens. „Zu häufig gibt es nicht genug Unterstützung“, sagte der 68-Jährige der BBC, zu viele Menschen müssten unnötig leiden. Das verstoße gegen die Gebote seiner Religion. „Denn Gott sagt nicht: Dieser Mensch muss einen unerträglich schmerzhaften Tod erleiden.“
