Trotz verschärfter Grenzkontrollen stellen zahlreiche zuvor zurückgewiesene Personen erneut Asylanträge in Deutschland. Nach Angaben der Bundesregierung haben seit Beginn der intensivierten Kontrollen an den Landgrenzen mehr als 1.500 Menschen um Schutz ersucht, nachdem ihnen zunächst die Einreise verweigert worden war.
Nach Zurückweisungen an deutschen Grenzen: Über 1.500 Asylgesuche erneut gestellt
Konkret wurden bis zum Stichtag 31. Oktober 1.582 Asylgesuche registriert. Betroffen sind Personen, die seit dem 7. Mai im Zuge der verstärkten Binnengrenzkontrollen zurückgewiesen worden waren. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Aus den Daten des Ausländerzentralregisters lässt sich allerdings nicht erkennen, unter welchen Umständen die Asylanträge gestellt wurden. Unklar bleibt demnach, ob die Gesuche im Zusammenhang mit einem erneuten Einreiseversuch nahe der Grenze oder erst nach einer Einreise an einem anderen Ort in Deutschland gestellt wurden.
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Grenzpolitik unter Dobrindt: Zurückweisungen an Grenzen rechtlich umstritten
Kurz nach seinem Amtsantritt im Mai hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die bereits zuvor eingeführten Grenzkontrollen deutlich verschärft. Die Bundespolizei erhielt die Weisung, Asylsuchende an den Grenzen grundsätzlich zurückzuweisen. Ausgenommen sind Personen, die als besonders schutzbedürftig gelten, darunter etwa Kranke oder Schwangere. Nach vorläufigen Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 31. Oktober insgesamt 201 Menschen als vulnerabel eingestuft.
Zwar erlaubt das deutsche Asylrecht grundsätzlich Zurückweisungen an der Grenze. In der Praxis gilt jedoch vor allem das Recht der Europäischen Union. Maßgeblich ist die sogenannte Dublin-III-Verordnung, die festlegt, wie EU-Staaten mit Menschen umgehen müssen, die an ihren Grenzen Asyl beantragen.
Die Regeln sehen vor, dass Asylsuchende nicht sofort zurückgewiesen werden dürfen – auch dann nicht, wenn ein anderes EU-Land für ihr Asylverfahren zuständig sein könnte. Stattdessen müssen die Behörden zunächst prüfen, welcher Staat verantwortlich ist. Erst danach darf die Person geordnet in dieses Land gebracht werden, damit dort über den Asylantrag entschieden wird.
EUAA meldet starken Rückgang der Asylanträge in Europa
Die Zahl der Asylanträge in Europa ist deutlich zurückgegangen. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 wurden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz und in Norwegen rund 399.000 Asylgesuche registriert. Das entspricht einem Rückgang von 23 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, wie aus einem aktuellen Bericht der EU-Asylagentur EUAA hervorgeht.
Als Hauptursache nennt die Behörde nicht politische Veränderungen innerhalb der EU. Ausschlaggebend sei vielmehr die Entwicklung in Syrien: Nach dem Sturz des langjährigen Präsidenten Baschar al-Assad im Dezember 2024 habe sich die Zahl der Asylanträge syrischer Staatsangehöriger drastisch verringert. Über ein Jahrzehnt hinweg stellten Syrer die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden dar. Innerhalb weniger Monate sei ihre Zahl laut EUAA um rund zwei Drittel auf etwa 25.000 Anträge gesunken. (Quellen: dpa, tagesschau, EUAA) (jal)