Die Große Türkische Nationalversammlung ist das Parlament der Türkei. Es entstand, um den Widerstand gegen die Besatzer und das Sultanat zu legitimieren.
Ankara – Die Große Türkische Nationalversammlung stellt das Parlament der Türkei dar. Die Abgeordneten kommen seit 1920 zusammen. Damit besteht die Türkische Nationalversammlung länger als das Land Türkei. Seit dem Verfassungsreferendum 2017 ist die Zahl der Abgeordneten im Parlament von 550 auf 600 gestiegen.
| Parlament | Große Nationalversammlung der Türkei |
|---|---|
| Gründung | 23. April 1920 |
| Abgeordnete | 600 |
| Legislaturperiode | 5 Jahre |
Die Geschichte der Nationalversammlung
Der Vorläufer der Republik Türkei war das Osmanische Reich. Dieses funktionierte den größten Teil seiner Geschichte als konstitutionelle Monarchie. Lediglich von März 1877 bis Februar 1878 existierte ein Parlament, das sich ähnlich wie in Großbritannien aus einem Oberhaus, auch Senat (Heyet-i Ayan) genannt, und einem Unterhaus, der Abgeordnetenkammer (Heyet-i Mebusan), zusammensetzte.
Die Allgemeine Versammlung (Umūmī), wie das Parlament (Vorläufer Türkische Nationalversammlung) bezeichnet wurde, löste Sultan Abdülhamid II. auf. Einen zweiten Anlauf für eine Volksvertretung gab es nach der Jungtürkischen Revolution im Jahr 1908. In dieser zweiten Verfassungsära bestand das Parlament bis zum 05. April 1920, als es zusammen mit dem Osmanischen Reich durch die alliierte Besatzungsmacht aufgelöst wurde.
Die Große Türkische Nationalversammlung entsteht
Nach dem Ersten Weltkrieg stand das Osmanische Reich auf der Verliererseite. Das seit 1299 bekannte Reich verlor alle seine Ansprüche außerhalb der Gebiete Anatolien und Thrakien. Zudem planten die Alliierten die Aufteilung der Landflächen der heutigen Türkei.
Mustafa Kemal Pascha (Atatürk) startete ab dem 19. Mai 1919 den politischen und militärischen Widerstand gegen dieses Vorhaben. Er gilt als Gründer der Türkei. Um den Widerstand gegen die Besatzungsmächte zu legitimieren, erfolgte 1920 die Gründung eines Parlaments. Das hieß damals noch Große Nationalversammlung (Büyük Millet Meclisi), heute nennt es sich Türkische Nationalversammlung. Gleichzeitig nahm Mustafa Kemal für sich in Anspruch, der einzige Repräsentant des Volkes zu sein und wehrte sich damit gegen die Besatzer aus Griechenland.
Die Aufgaben des türkischen Parlaments
Gemäß der Verfassung gehört es zu den Aufgaben der Türkischen Nationalversammlung, Gesetze und Kompetenzen zu ändern, zu erlassen und aufzuheben. Die Abgeordneten verabschieden den Haushalt, stimmen Kriegserklärungen zu und entscheiden, ob und wie viel Geld gedruckt wird. Die Verfassung bestimmt, dass Abgeordnete das gesamte Volk und nicht nur eine Region oder eine Partei vertreten.
So wird die Große Nationalversammlung gewählt
Wahlen für die Türkische Nationalversammlung finden alle fünf Jahre statt. Wählen dürfen alle Bürger ab 18 Jahre, ausgenommen Soldaten. Zur Wahl zugelassen sind Kandidaten, die mindestens die Grundschule absolviert und ein Alter von 25 Jahren oder mehr erreicht haben. Künftige männliche Abgeordnete müssen den Wehrdienst absolviert haben. Es gilt Wahlpflicht. Seit 2015 können auch im Ausland lebende Türken abstimmen. Die nächste Wahl findet am 14. Mai 2023 statt.
Das Wahlsystem für die Türkische Nationalversammlung erinnert ein wenig an die Präsidentschaftswahlen in den USA. Die einzelnen Kandidaten werden in ihren Wahlkreisen aufgestellt. Es zählen die Stimmen für den Sieger, die anderen Stimmen verfallen. Um in die Große Türkische Nationalversammlung einzuziehen, müssen die Parteien die Zehn-Prozent-Hürde überwinden.
Türkische Nationalversammlung: keine Immunität mehr für Abgeordnete
Bis zum Jahr 2016 genoss jeder gewählte Abgeordnete Immunität. Ohne einen Beschluss, den die Türkische Nationalversammlung gefasst hatte, durfte bis dahin kein Abgeordneter festgehalten, verhört, verhaftet oder vor Gericht angeklagt werden. Gegen die allgemeine Aufhebung der Immunität, die mit 373 von 500 Stimmen beschlossen worden ist, legten einige Abgeordnete beim türkischen Verfassungsgericht Beschwerde ein. Diese wiesen die Richter ab.