Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, Heinrich Amadeus Wolff (l-r), Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Yvonne Ott, Ines Härtel, verkündet das Urteil, ob der Deutschen Fußball Liga (DFL) Polizeikosten für Hochrisikospiele in Rechnung gestellt werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden.
Die Besetzung der Senate des Bundesverfassungsgerichts sollte von der Expertise der Kandidatinnen und Kandidaten abhängen – leider will die Politik immer ein gewichtiges Wort mitreden.
Werden sie nun gewählt oder nicht? Am Freitag stimmt der Bundestag über drei neue Bundesverfassungsrichter, beziehungsweise -richterinnen ab. Aber die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit ist noch nicht ganz sicher. Es kommt nun auf die Linke an, außerdem könnte es bei der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf Gegenstimmen aus der Union geben. Am Dienstag hat allerdings der frühere Bundesverfassungsrichter und CDU-Politiker Peter Müller ein deutliches Signal an seine Partei gesendet, die fachlich qualifizierte Professorin aus Potsdam zu wählen. Das Verdikt der CDU-Abgeordneten Saskia Ludwig, die Kandidatin sei „maximal ungeeignet und für jeden Demokraten unwählbar“, könnte verhallen – zumal Ludwig in ihrer Partei selbst umstritten ist.
Im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt es zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richtern. Sie werden je zur Hälfte mal im Bundestag, mal im Bundesrat gewählt, immer mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Damit ist der Durchmarsch einer Partei – wie etwa in den USA – ausgeschlossen. Aufgrund der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit haben auch verschiedene Parteien Vorschlagsrechte. Bisher schlagen für jeden der beiden Senate Union und SPD je drei Kandidaten oder Kandidatinnen vor, für je eine Stelle hatten bisher die FDP und die Grünen das Vorschlagsrecht.
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Wahl des Bundesverfassungsgerichts: Der unruhige Geist der FDP geht noch um
Wieso die FDP nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag und aus vielen Landesparlamenten noch ein Vorschlagsrecht haben sollte, ist nicht mehr ersichtlich. Die Linke verlangt nun, dass die Union auf sie zugeht und ihr zumindest in parlamentarischen Kontrollgremien Sitz und Stimme zuerkennt. Das tut sie bisher nicht. Ob die Linken die Wahl am Freitag deshalb scheitern lassen, ist zur Stunde noch offen. Für die Zwei-Drittel-Mehrheit braucht es mindestens sieben Stimmen aus ihrer Fraktion. Denn eine Richterwahl mit den Stimmen der rechtsextremen AfD wollen alle vermeiden. Die Wahl ist zudem geheim.
Momentan ist im Bundesverfassungsgericht eine Stelle im Ersten Senat vakant, im Zweiten Senat sind es zwei. Die beiden Nachrücker:innen im Zweiten Senat kann die SPD vorschlagen, den oder die im Ersten Senat die Union, gewählt wird diesmal ausschließlich im Bundestag.
Unumstritten ist Günter Spinner. Er wird von der CDU vorgeschlagen, aber selbst politisch Andersdenkende sehen in ihm bereits eine Bereicherung für das Bundesverfassungsgericht, sowohl wegen seiner fachlichen wie auch wegen seiner menschlichen Fähigkeiten. Jüngst in den Fokus geriet Spinner vergangenen Dezember, als er an einem weitreichenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts mitwirkte: Ein Tarifvertrag, der Überstundenzulagen für Teilzeitkräfte erst vorsieht, wenn die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten wird, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte. Außerdem liege eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung dar, wenn überwiegend Frauen im Unternehmen Teilzeit arbeiten, wurde weiterhin entschieden. Diese mittelbare Diskriminierung führte im Streitfall zu einem finanziellen Ausgleich.
Spinner wäre nach 31 Jahren wieder der erste Arbeitsrechtler im Bundesverfassungsgericht. Zuletzt war dort Thomas Dieterich als ehemaliger Bundesarbeitsrichter durchaus erfolgreich tätig, bis er 1994 ausschied.
Das Gericht
Die 16 Verfassungsrichterinnen und -richter in Karlsruhe sind nur auf Zeit gewählt. Ihre Amtszeit beträgt höchstens zwölf Jahre. Außerdem gibt es eine Altersgrenze von 68 Jahren. Die Kandidaten müssen mindestens 40 Jahre alt und Volljuristen sein. Je drei Mitglieder in jedem der beiden Senate am Verfassungsgericht müssen außerdem zuvor für mindestens drei Jahre an einem Bundesgericht gearbeitet haben.
Für die drei jetzigen Nominierungen ist diesmal der Bundestag das Gremium, um darüber abzustimmen. Das macht die Angelegenheit leider zu einem Nebenkriegsschauplatz des Plenums im Reichstag.
Sollte im Bundestag keine Zweidrittelmehrheit zustande kommen, wäre es auch möglich, dass schließlich der Bundesrat entscheidet. Eine Neuregelung seit dem Jahreswechsel sieht vor, dass der Bundesrat einspringen kann, wenn der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach den Wahlvorschlägen des Gerichts niemanden wählte.
Das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) wurde mittels der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 als Institution sui generis etabliert – also als „einzigartig in seinen Charakteristika“, eine Entität, die durch sich selbst legitimiert ist und keine andere Autorisierung erfordert (wie beispielsweise beim Supreme Court in den USA). Am 28. September 1951 nahm das Gericht offiziell seine Arbeit auf (inoffiziell war es schon Wochen zuvor tätig geworden). Bis Ende 2017 wurden dort mehr als 200 000 Verfassungsbeschwerden behandelt – aber nur 2,3 Prozent davon wurden je stattgegeben. Karlsruhe als Standort wurde gewählt, weil die ehemalige badische Residenzstadt unter den Bewerbern die beste Infrastruktur hatte. Und genug Wohnraum für die Richter. FR/afp
Spinner soll im Ersten Senat Josef Christ nachfolgen, dessen Amtszeit bereits vor acht Monaten endete, der aber weiterarbeiten musste, weil seine Nachfolge nicht gelingen wollte. Die Grünen, damals noch regierende Ampel-Partei, hatten Einwände gegen den ursprünglich von der Union vorgeschlagenen Robert Seegmüller, denn der sei „erzkonservativ“. Aufgrund der langen Hängepartie machte dann im Mai das Bundesverfassungsgericht selbst Vorschläge – so sieht es auch das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht vor. Einstimmig wurde Günter Spinner benannt, und die Union griff den Vorschlag aus Karlsruhe auf.
Abgestimmt wird am Freitag auch über Ann-Katrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf. An Letzterer gab es Kritik aus der Union, die aber ausschließlich mit ihren Überzeugungen begründet wurde. Die Potsdamer Professorin sagte mal in der Talkshow bei Markus Lanz, dass ein AfD-Verbotsverfahren ein starkes Signal der wehrhaften Demokratie sei, gab aber gleichzeitig zu bedenken, dass damit deren Anhängerschaft nicht verschwinde. Unionsabgeordnete stören sich zudem an ihrem Beitrag in der früheren Regierungskommission für die Reform des Abtreibungsrechts. Sie plädierte da für die Entkriminalisierung von Abtreibungen, die bisher auch nach verpflichtender Beratung als rechtswidrig gelten. In der Folge nehmen wenige Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche vor.
Fachlich qualifizierter Wink mit Zaunpfahl
CDU-Mann Müller erinnerte am Dienstag dann im Gespräch mit dem Deutschlandfunk daran, dass Kritik an politischen Positionen künftiger Verfassungsrichter:innen nicht neu sei. Bei einem pluralistisch zusammengesetzten Senat sei das nicht überraschend. Man müsse aber die fachliche Qualifikation davon trennen. Ein Fingerzeig an seine Partei, den Widerstand gegen die eindeutig qualifizierte Brosius-Gersdorf, Herausgeberin eines Grundrechtskommentars, einzustellen.
Ann-Katrin Kaufhold schrieb ihre Doktorarbeit bei Andreas Voßkuhle, dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, dessen wissenschaftliche Mitarbeiterin sie auch später war. Seit 2016 lehrt sie an der LMU München – und last but not least ist sie dort Frauenbeauftragte. Vor drei Jahren gehörte sie der Berliner Expertenkommission zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen an.