Bundestag soll wieder kleiner werden

Umstrittene Wahlrechtsreform im Bundestag angenommen

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Deutscher Bundestag

Der Bundestag soll schrumpfen - die umstrittene Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition wurde im Bundestag beschlossen.

Berlin in Deutschland - Mit 400 Stimmen hat das Parlament am Freitag die umstrittene Reform der Ampel-Koalition für das Wahlrecht angenommen. 261 Abgeordnete stimmten dagegen, 23 enthielten sich. CSU und Linkspartei haben bereits Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Durch den Gesetzentwurf soll die Zahl der Sitze im Bundestag fortan auf 630 begrenzt werden. Derzeit gibt es 736 Abgeordnete. Dazu soll die Zweitstimme mehr Bedeutung erhalten - Wahlkreisgewinner bekommen unter Umständen keinen Sitz im Bundestag.

Zudem soll die Grundmandatsklausel abgeschafft werden. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien mit mindestens drei gewonnenen Direktmandaten im Bundestag vertreten sei können, wenn sie bundesweit an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern.

CSU-Landesgruppen-Chef Alexander Dobrindt kritisierte das Vorhaben in der Debatte als „Akt der Respektlosigkeit“ gegenüber den Wählern und der Demokratie. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, sagte, die Reform sei „der größte Anschlag“ auf das Wahlrecht als Grundpfeiler der Demokratie „seit Jahrzehnten“ und verglich sie „mit den Tricksereien der Trump-Republikaner“. mt/pw

Ex-Bundestagspräsidenten Schäuble und Süssmuth kritisieren Wahlrechtsreform

Die früheren Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble und Rita Süssmuth (beide CDU) haben die von der Ampel-Koalition geplante Reform des Wahlrechts scharf kritisiert. Das neue Wahlrecht schaffe ein System, „das auf Täuschung und Enttäuschung des Wählers ausgelegt ist“, sagte Schäuble dem „Spiegel“. Er begründete diese Kritik damit, dass künftig nicht mehr jeder erstplatzierte Wahlkreiskandidat damit rechnen kann, tatsächlich einen Sitz im Bundestag zu bekommen.

Dem Wähler werde „suggeriert, er könne seine Wahlkreiskandidaten direkt wählen - dabei wird der Kandidat am Ende womöglich gar nicht ins Parlament gelangen“, sagte Schäuble. „Eine solche Irreführung der Wähler ist auch ein verfassungsrechtliches Problem.“ Der Bundestag will die Reform am Freitagvormittag verabschieden.

Für problematisch hält Schäuble auch das Vorhaben der „Ampel“, die so genannte Grundmandatsklausel abzuschaffen - also die Regelung, dass Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewinnen, auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überschreiten. „Das wirkt wie ein gezielter Angriff auf die CSU und damit gegen eine Partei, die seit 70 Jahren unsere Demokratie im Parlament maßgeblich mitgestaltet hat“, sagte Schäuble.

„Das Konzept der Ampelkoalition zur Wahlrechtsreform ist verfassungsrechtlich wie staatspolitisch problematisch“, sagte Schäuble. „Hier wird unser Wahlsystem - übrigens in einem sehr unbefriedigenden parlamentarischen Verfahren - grundsätzlich verändert.“

Die frühere Bundestagspräsidentin Süssmuth begründete ihre Kritik damit, dass der Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform keine Regelung zur paritätischen Vertretung von Männern und Frauen im Bundestag enthält. „Für eine funktionierende, gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft braucht es die Beteiligung aller Geschlechter“, sagte Süssmuth dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Eine demokratische Gesellschaft könne nicht vollständig sein, wenn die Stimmen der Frauen nicht gehört würden, sagte die CDU-Politikerin. Die Gefahr sei groß, dass sich der mit unter 35 Prozent ohnehin geringe Anteil von Frauen im Bundestag weiter verringere. „Das trägt dem Engagement und den Erwartungen der Frauen in keiner Weise Rechnung - sie werden schlichtweg ignoriert.“ pw/ilo

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