Verteidigungsexperte: „Wissen nicht, was Wladimir Putin wirklich bezweckt“
VonLeonie Zimmermann
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Im Ukraine-Krieg ist erstmal eine Entspannung in Sicht. Während die Gefechte andauern, bleiben einige Fragen nach wie vor offen. Ein Kurzinterview.
Berlin – Fast drei Monate lang herrscht nun schon Krieg in der Ukraine. Während Millionen Menschen auf der Flucht aus dem Kriegsgebiet sind, abertausende Menschen ihr Leben im Gefecht lassen mussten und weite Teile des Landes zerstört wurden, fragen sich immer mehr Menschen weltweit, was Russlands Präsident Wladimir Putin mit seinem Angriffskrieg in der Ukraine eigentlich bezwecken möchte. Eine Antwort darauf hat bislang niemand so recht gefunden. Dafür gibt es aber mittlerweile Antworten auf andere drängende Fragen. Verteidigungsexperte und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Stiftung Wissenschaft und Politik, Wolfgang Richter, beantwortet die wichtigsten Fragen im Kurzinterview mit kreiszeitung.de.
Name:
Oberst a.D. Wolfgang Richter
Funktion:
Verteidigungsexperte und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Wissenschaft und Politik
Geburtstag:
30. Juni 1956 (65 Jahre)
Verteidigungsexperte Wolfgang Richter über Ukraine-Krieg: Völkerrechtlich ist es okay, die Ukraine mit Waffen zu unterstützen
Herr Richter, Deutschland bietet der Ukraine nach anfänglichem Zögern mittlerweile vielfältige Unterstützung im Kampf gegen Russland. Wir liefern Waffen, sanktionieren Russlands Wirtschaft und bilden ukrainische Soldaten aus. Sind wir damit nicht längst Kriegspartei?
Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, weil es viele Perspektiven darauf gibt. Völkerrechtlich gibt es drei Gründe für die legitime Anwendung von Gewalt. Grund eins ist die Selbstverteidigung, Grund zwei ist ein einstimmiger Beschluss des Sicherheitsrates – der allerdings illusorisch ist, da Russland hier ein Veto-Recht innehat. Und Grund drei ist der Befreiungskampf gegen den Kolonialismus, mit dem wir in der Vergangenheit zu tun hatten.
Völkerrechtlich betrachtet ist es also vollkommen legitim, dass wir einem Land helfen, sich gegen den Aggressor zu verteidigen. Artikel 51 der UN-Charta begründet das Recht, sich individuell oder auch kollektiv gegen einen Angreifer zu wehren. Die Tatsache, dass wir wirtschaftlich und politisch zugunsten der ukrainischen Verteidigungsfähigkeit agieren, rechtfertigt also keinen Angriff von Wladimir Putin auf die Nato oder Deutschland.
Was müsste passieren, damit Deutschland doch zur Kriegspartei wird?
Anders würde das aussehen, wenn wir militärisch im Kriegsgebiet eingreifen. Im internationalen Konflikt bestimmt das Humanitäre Völkerrecht, wer ein legitimes Angriffsziel ist. Es gilt für diejenigen militärischen Kräfte, die sich als „Kombattante“ aktiv an den Operationen im Kriegsgebiet beteiligen. Sie dürfen dann auch angegriffen werden. Die Soldaten, die gerade in Deutschland ihre ukrainischen Kameraden ausbilden, betrifft das allerdings nicht, weil sie das Kriegsgebiet nicht betreten und nicht aktiv am Kriegsgeschehen mitwirken. Soweit lässt sich die Frage der Kriegsbeteiligung rechtssystematisch einordnen.
Schuld an der Verunsicherung sind jedoch die Grauzonen dazwischen. Während die Einrichtung einer Flugverbotszone oder Luftkriegsoperationen aus dem Gebiet von Nato-Staaten heraus eine eindeutige Kriegsbeteiligung darstellen würde, sind logistische Lieferungen an eine Kriegspartei nicht als Kriegsbeteiligung zu bewerten, sofern sie außerhalb des Kriegsgebiets stattfinden. Hier gilt es, im Einzelfall sorgfältig abzuwägen. Dabei dürfen wir auch nicht übersehen, dass der russische Präsident seine eigenen Schlussfolgerungen treffen wird. Deshalb kommt dem Aspekt der Abschreckung vor Angriffen auf Nato-Gebiet eine wichtige Bedeutung zu.
Militärexperte zu Aufrüstung in Europa: Ein Staat, der einen anderen zerstören will, darf damit nicht durchkommen
In ganz Europa herrscht gerade eine Art kollektive Aufrüstung. Aber ist die Erhöhung von Verteidigungsausgaben der richtige Weg, um einen Krieg zu verhindern – oder sogar um den Krieg in der Ukraine zu gewinnen?
Wenn ein Staat einen anderen mit dem Ziel angreift, seine Existenz zu zerstören, dann darf er damit nicht durchkommen. Andernfalls würde die Stärke des Völkerrechtes dem Recht des Stärkeren weichen. Unsere Verantwortung ist es deshalb sicherzustellen, dass ein solcher Plan nicht aufgeht. Und aktuell bleibt uns dafür eben nur die Unterstützung der Ukraine, um sie zu befähigen sich selbst zu verteidigen. Welchen militärischen und politischen Endstatus man erreichen kann, ist eine andere Frage. Denn wir wissen immer noch nicht, was Wladimir Putin wirklich bezweckt.
Es gibt zwei Narrative, die Moskau kommuniziert hat: Erstes gibt es russische Sicherheitsbedenken gegen die Ausweitung der Nato. Potenzielle Stationierungsräume für Truppen und Raketen sollen nicht zu nahe an die Grenzen Russlands heranrücken. Auch wenn man die Befürchtungen nicht teilt, so ist das Anliegen grundsätzlich rational nachvollziehbar und verhandelbar, etwa durch Rüstungskontrollabkommen. Das zweite, aktuell dominantere Narrativ ist allerdings ein anderes: Der Kreml spricht der Ukraine die nationale Identität und das Recht ab, als eigenständiger Staat zu existieren. Da wird dann von „Denazifizierung“ und „Demilitarisierung“ gesprochen. Dies lässt keinen Raum für Verhandlungen und keine Alternative als die Verteidigung.
Russlands Präsident Wladimir Putin geht nicht nur die Ukraine hart an, sondern droht dem Westen auch gerne mal mit seinen Atomwaffen. Wie realistisch sehen Sie das Szenario eines nuklearen Erstschlages aus Russland?
Ein Atomkrieg ist meiner Meinung nach kein realistisches Szenario. Wladimir Putin hat zwar mehrfach mit dem nuklearen Säbel gerasselt, aber bei den strategischen Atomwaffen gibt es ein vereinbartes Gleichgewicht, das die gegenseitige Vernichtungsfähigkeit absichert. Es gilt: „Wer als erster schießt, stirbt als zweiter“. „Taktische“ Atomwaffen hätten kürzere Reichweiten und geringere Detonationswerte, um militärische Ziele auf dem Gefechtsfeld und im Hinterland zu zerstören. Doch für die europäischen „Gefechtsfeldländer“ hätten sie gleichwohl verheerende Auswirkungen. Ein russischer Atomangriff bliebe nicht unbeantwortet.
Ein solcher Tabubruch hätte unabsehbare politische, militärische und ökonomische Folgen für Moskau. Bisher befinden sich die „taktischen“ Atomsprengköpfe Russlands jedoch noch in zentralen Depots. Moskaus atomare Drohungen sind deshalb eher als Säbelrasseln zu bewerten, das den Westen vor dem militärischen Eingreifen in der Ukraine abschrecken soll. Die Unterstützung der Ukraine in ihrem legitimen Abwehrkampf wird er nicht beeinträchtigen.
Verteidigungsexperte über Ukraine-Krieg: Unklar, was Putin bezweckt
Oberst a.D. Wolfgang Richter ist wissenschaftlicher Mitarbeit bei der Stiftung Wissenschaft und Politik. Von 2005 bis 2009 war er Leiter des militärischen Anteils der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der OSZE in Wien. Schwerpunkte seiner Arbeit sind das Verhältnis zwischen Nato und Russland, ungelöste Territorialkonflikte in Europa, die Rolle der OSZE für die Konfliktprävention sowie der Beitrag konventioneller Rüstungskontrolle für die europäische Stabilität.