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Die politische Krise in Deutschland spitzt sich zu. Das Ampel-Aus könnte zur Vertrauensfrage führen – und den Weg für Neuwahlen ebnen.
Berlin – Zurzeit erlebt die Bundesrepublik durch den Zusammenbruch der Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen einen politischen Wendepunkt. Ausgelöst wurde dies durch die Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP), die Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als notwendig erachtete, um die Regierung zu stabilisieren. Lindner hatte zuvor ein umstrittenes Papier mit wirtschaftspolitischen Vorschlägen veröffentlicht. Doch auch vor diesem Vorfall war es in der Koalition immer wieder zu Streit gekommen, zumeist wegen haushaltspolitischer Fragen.
| Vertrauensfrage bei der Bundestagswahl | |
|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | Artikel 68 des Grundgesetzes |
| Wer kann die Vertrauensfrage stellen? | Der Bundeskanzler |
| Wer stimmt bei der Vertrauensfrage ab? | Abgeordnete des Deutschen Bundestages |
| Wie ist die Mehrheitsregel? | Absolute Mehrheit |
Derweil hat CDU-Chef Friedrich Merz mehrfach auf baldige Neuwahlen gedrängt und sich gegen eine Zusammenarbeit mit der SPD in einer Minderheitsregierung ausgesprochen. Kanzler Scholz wird angesichts dieser Situation wahrscheinlich die Vertrauensfrage im Bundestag stellen – was Neuwahlen im Frühjahr 2025 bedeuten könnte. Was ist die Vertrauensfrage? Wie läuft so etwas ab? Und gab es das in der Geschichte der BRD schon einmal?
Ampel-Koalition durch Lindner-Papier am Ende: Wie die Vertrauensfrage Neuwahlen auslösen könnte
Im deutschen Parlamentarismus ist die Vertrauensfrage eines von zwei Misstrauensinstrumenten. Das andere ist das konstruktive Misstrauensvotum, welches es dem Bundestag ermöglicht, einen amtierenden Kanzler abzuwählen, sofern ein neuer Kanzlerkandidat gewählt wird.
Dahingegen geht die Vertrauensfrage vom Kanzler selbst aus: Sie wird gestellt, wenn der Kanzler befürchtet, dass die eigene Mehrheit im Bundestag nicht mehr ausreicht, um das Regierungsprogramm erfolgreich umzusetzen. So kann das Regierungsoberhaupt sicherstellen, dass seine Politik vom Bundestag unterstützt wird und noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten hat.
Wenn ein Kanzler die Vertrauensfrage stellt und nicht die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages für sich gewinnt, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auflösen. Dann finden Neuwahlen statt. Als Möglichkeit, das Parlament aufzulösen, ist Vertrauensfrage ein machtvolles Instrument, das nicht nur die Stabilität einer Regierung sichern soll, sondern auch das Vertrauen in ihre Arbeit erneuern kann. Sie kann auch mit einer Sachfrage, also beispielsweise der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verbunden werden.
Historischer Rückblick auf die Vertrauensfrage – und ihre Rolle in der Politik vor dem Ampel-Aus
Das Ampel-Aus ist nicht das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass eine Vertrauensfrage gestellt wird. Ein bekanntes Beispiel für ihre Anwendung stammt aus der Kanzlerschaft Willy Brandts. Am 19. Januar 1972 stellte dieser die Vertrauensfrage, weil mehrere Abgeordnete von seiner sozialliberalen Koalition zur Opposition übergelaufen – wodurch seine Regierungsmehrheit im Bundestag infrage stand. Da sie nicht die notwendige Mehrheit erreichte, löste Bundespräsident Gustav Heinemann daraufhin den Bundestag auf. Neuwahlen wurden angesetzt.
Scholz ist nicht der erste SPD-Kanzler, der die Vertrauensfrage stellt
Helmut Kohl nutzte die Vertrauensfrage gleich zweimal in seiner politischen Laufbahn – einmal auf ungewöhnliche Weise, um sich in das Kanzleramt zu bringen, und ein zweites Mal, um Neuwahlen herbeizuführen. Das erste Ereignis spielte sich 1982 ab, als die sozialliberale Koalition unter Helmut Schmidt (SPD) durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt wurde. Kohl wurde auf diese Weise Kanzler, doch seine Regierungsmehrheit stützte sich auf das Misstrauensvotum und stand auf einer unsicheren Basis.
Wie ist die Vertrauensfrage rechtlich verankert?
Die Vertrauensfrage in Artikel 68 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dort heißt es: „Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt“. Zudem legt das Gesetz fest, dass zwischen Antrag und Abstimmung achtundvierzig Stunden liegen müssen.
Um ein klares Mandat von der Bevölkerung zu erhalten und seine Position zu legitimieren, stellte Kohl im Dezember 1982 die Vertrauensfrage. Anders als bei Brandt plante Kohl jedoch, die Vertrauensfrage bewusst zu verlieren: Die Mehrheit stimmte auf Kohls Anweisung hin gegen ihn, woraufhin Bundespräsident Karl Carstens den Bundestag auflöste. In den darauffolgenden Neuwahlen im März 1983 gewann Kohl eine deutliche Mehrheit und konnte seine Regierungsarbeit auf eine solide Basis stellen.
Angela Merkel kam durch die Vertrauensfrage an die Macht – wird auch Merz die Neuwahlen gewinnen?
Auch Gerhard Schröder (SPD) machte zweimal von der Vertrauensfrage Gebrauch. Im Jahr 2001 entschied Schröder, die Vertrauensfrage zu stellen, um den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des Nato-Bündnisfalles nach den Terroranschlägen des 11. September zu unterstützen. Innerhalb seiner rot-grünen Koalition gab es starke Widerstände gegen den militärischen Einsatz, insbesondere vonseiten der Grünen. Durch die Vertrauensfrage wollte Schröder den internen Konflikt klären und seine Mehrheit festigen. Er gewann die Abstimmung und konnte den Auslandseinsatz mit einer stabilen Mehrheit absichern.
2005 sah sich Schröder erneut dazu veranlasst, die Vertrauensfrage zu stellen. Seine Regierung stand nach den Landtagswahlen in NRW massiv unter Druck. Die wirtschaftspolitischen Reformen seiner Agenda 2010 stießen auf Widerstand sowohl in der eigenen Partei als auch in der Bevölkerung. Schröder sah keine Möglichkeit, seine Reformpolitik weiterzuführen, und entschied sich für die Vertrauensfrage, um eine Neuwahl zu erreichen. Schröder verlor die Abstimmung und eröffnete damit den Weg zu Neuwahlen. In der Wahl im September 2005 unterlag er Angela Merkel (CDU). Eine Große Koalition aus CDU/CSU und SPD bildete fortan die Regierung. (tpn)
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