Bundestag soll schrumpfen

„Überhastet vorgenommen“: Experten blicken mit Skepsis auf Wahlrechtsreform der Ampel

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Die vom Bundestag verabschiedet Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition sieht die Streichung der Grundmandatsklausel vor. Experten sind skeptisch.

München/Berlin - Der Deutsche Bundestag ist mit seinen 736 Mandaten das größte demokratisch gewählte Parlament der Welt. Sogar das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Bundestag verkleinert werden muss. Am Freitag (17. März) stimmte der Bundestag über die Wahlrechtsreform der Ampel ab. Der Vorschlag der Ampel zielt auf eine Parlamentsgröße von 630 Sitzen ab.

Der große Streitpunkt ist allerdings die Streichung der Grundmandatsklausel, mit der etwa die Linke den Einzug in den Bundestag bei der Wahl im Jahr 2021 schaffte. Selbst die Experten, von denen einige die ursprünglich geplante Beibehaltung der Grundmandatsklausel kritisierten, blicken mit Skepsis auf die Reform.

Streichung der Grundmandatsklausel - Experten blicken mit Skepsis auf Wahlrechtsreform der Ampel

Durch die veränderte Parteienlandschaft in Deutschland und den Überhangs- sowie Ausgleichsmandaten ist der Bundestag von Legislaturperiode zu Legislaturperiode größer geworden. In den vergangenen Wochen wurde viel über eine mögliche Reform gesprochen. Zahlreiche Experten und Expertinnen übergaben dem Ausschuss, der sich mit der Wahlreform im Bundestag beschäftigte, ihre Einschätzung zu den Vorschlägen der Parteien. Die Ampel-Koalition legte daraufhin am Montag (13. März) einen neuen Vorschlag vor, der am Freitag verabschiedet wurde. In Zukunft wird es keine Überhangs- und Ausgleichsmandate mehr geben. Auch die Grundmandatsklausel wurde kurzerhand aus der Wahlrechtsreform gestrichen.

Im Bundestag wird über die Verkleinerung des Parlaments debattiert.

Das ist für kleine Parteien wie Die Linke, die bei der letzten Wahl nur 4,9 Prozent der Stimmen bekam oder auch für die CSU, die nur in Bayern antritt und 5,2 Prozent der Stimmen erhielt, gefährlich. Um auch in Zukunft im Bundestag vertreten zu sein, müssen sie die 5-Prozent-Hürde erreichen. Da die Reform jedoch die Abdeckung des Direktmandats durch die sogenannte „Hauptstimme“ vorsieht, gestaltete sich die Begründung für eine Grundmandatsklausel schwerer, wie aus den Gutachten einiger Experten hervorgeht. Die Ampel beruft sich bei der Streichung auf eben diese Experten. Auf Nachfrage der taz.de äußern sich einige Experten zur Streichung skeptisch.

Experten blicken kritisch auf Wahlrechtsreform: „Streichung überhastet vorgenommen“

„Als verfassungsrechtlich zweifelhaft“ bezeichnete Stefanie Schmahl von der Universität Würzburg die im ersten Vorschlag noch vorgesehene Beibehaltung der Grundmandatsklausel in der Ampel-Reform. Auf Anfrage der taz schrieb Schmahl dann: „Aus meiner Sicht ist bereits der Grundansatz des Reformvorhabens problematisch, da es das Direktmandat entwertet“. Auch Philipp Austermann zeigte sich in seiner Stellungnahme als Gegner der Grundmandatsklausel und sprach sogar davon, die Grundmandatsklausel „ersatzlos zu streichen“.

Doch auch er hält den Vorschlag der Ampel grundsätzlich für falsch. „Das zur Verfassungswidrigkeit des Vorschlages führende Problem [besteht] darin, dass alle Direktmandate künftig durch Zweitstimmen ‚gedeckt‘ sein müssen. Dieser Gleichheitsverstoß macht den Vorschlag verfassungswidrig“, teilte er der taz mit. Diesem Argument widersprachen jedoch bereits einige Experten. Schmahl und Austermann wurden von der CDU und CSU als Experten vorgeschlagen. Die CSU kritisierte in der Vergangenheit den Ampel-Entwurf scharf. In einem eigenen Entwurf sah die Union die Erhöhung der Grundmandatsklausel auf fünf Direktmandate vor.

Ebenfalls von der Union vorgeschlagen war der Jurist Bernd Grzeszick, der die Streichung auf Grundlage der Anhörung im Februar als „höchst unplausibel“ sieht. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Streichung überhastet vorgenommen wurde, nun aber rechtliche und politische Probleme bereitet und die Verantwortung dafür ein Stück weit gescheut wird“, sagte Grzeszick.

Grundmandatsklausel ein „Fremdkörper im System“ - Beibehaltung spricht von „fairem Kollegialitätssinn“

Dem gegenüber stehen Stimmen, die die Beibehaltung der Grundmandatsklausel „nicht im Widerspruch zum System der Verhältniswahl“ sehen, wie die Rechtswissenschaftler Jelena v. Achenbach, Florian Meinel, Christoph Möllers in ihrem Gutachten schrieben. Auf Anfrage der taz wollte sich Meinel zu der Streichung nicht äußern. Die zwei anderen Experten verweisen lediglich auf ihre Stellungnahme aus dem Februar.

Für Friedrich Pukelsheim von der Universität Augsburg stellt die Grundmandatsklausel „in Systemen der Verhältniswahl einen Fremdkörper dar“, schrieb er in seiner Stellungnahme. Die Klausel beizubehalten, spreche allerdings von einem „fairen Kollegialitätssinn des Ampelentwurfs“, wie er weiter ausführte. Nach der Entscheidung der Streichung sagte er der taz, dass das System auch ohne die Grundmandatsklausel funktionieren kann. Es gehe um eine politische Entscheidung, die „dann auch politisch verantwortet werden muss“, so der Experte laut taz.

Die Wahlreform wurde im Bundestag verabschiedet. Doch mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die CSU und Die Linke gegen den Beschluss am Bundesverfassungsgericht Klage einreichen. (vk)

Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/dpa

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