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6000 Euro Bürgergeld: Boris Palmer bleibt Belege schuldig und schaltet auf Angriff

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Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer.
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Tübingens Oberbürgermeister provoziert gern, jüngst mit Aussagen zum Bürgergeld. Doch fragt man nach, dann reagiert Boris Palmer erstmal patzig.

Tübingen – „Klartext“ ist ein Wort, das gerne fällt, wenn es um Boris Palmer geht. Der Oberbürgermeister des schwäbischen Städtchens Tübingen sorgt regelmäßig mit zugespitzten Aussagen für bundesweite Schlagzeilen. Palmer gefällt sich dabei offenbar in der Rolle des Unbequemen, der ausspricht, was andere nur zu denken wagen. „Es ist Zeit für eine neue Aufklärung“, posaunte Palmer, als er vor einigen Jahren ein neues Buch veröffentlichte, Titel: „Erst die Fakten, dann die Moral“.

Messen wir ihn also an diesen Ansprüchen. Ende April saß der inzwischen parteilose Ex-Grüne im ZDF-Studio von Markus Lanz und übte Kritik am Bürgergeld. Palmers Botschaft: Die Menschen müssten „verdammt noch mal die Ärmel hochkrempeln“, damit es mit Deutschland nicht den Bach runtergehe.

Sein Auftritt gipfelte in einem Fallbeispiel: „Ich habe einen Bescheid gesehen, dass eine Bürgergeld-Familie 6000 Euro im Monat bekommt. 6000 Euro Bürgergeld im Monat!“ Es habe sich um eine Familie gehandelt, die „eine sauteure Wohnung“ habe, aber zunächst offenbar nicht zum Umzug gezwungen wurde. Denn für Bürgergeldempfänger:innen, erklärte Palmer, werde ein Jahr lang „die Miete nach oben unbegrenzt bezahlt“, bevor ein gesetzlicher Deckel die vom Amt übernommenen Wohnungskosten begrenzt.

Boris Palmer mit Kritik am Bürgergeld: Darstellung passt nicht zu dem Bescheid

Die Reaktionen auf die Sendung waren gemischt. Für manche war Palmer einem Skandal auf der Spur – andere zweifelten sein Beispiel an. Doch der OB legte nach und veröffentlichte auf seiner Facebook-Seite das anonymisierte Foto eines Bürgergeld-Bescheids. Eine Bedarfsgemeinschaft habe demnach für die Monate November 2022 bis Februar 2023 jeweils zwischen 5600 und fast 7500 Euro zugesprochen bekommen.

Er habe nach der Lanz-Sendung viele Zuschriften erhalten, dass eine derart hohe Zahlung gar nicht wahr sein könne. „Doch, ist es“, sagte Palmer. Als Problem benannte er erneut den Umstand, dass die vom Amt übernommene Miete im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs nicht gedeckelt sei.

Tatsächlich regelt Paragraf 22 des zweiten Sozialgesetzbuches eine Karenzzeitregelung. Die soll verhindern, dass Familien am ersten Tag ihres Bürgergeld-Bezugs sofort aus ihrer Wohnung fliegen, wenn die Miete oberhalb des vom Jobcenter übernommenen Betrags liegt. Maximal ein Jahr lang kann es also tatsächlich sein, dass Jobcenter auch teurere Wohnungen bezahlen. Allerdings führte der Gesetzgeber die Karenzzeit erst 2023 ein. Die Geldansprüche der Familie von Palmers Beispielbescheid können damit entgegen Palmers Darstellung also nichts zu tun haben – denn diese waren bereits Ende 2022 so hoch. Nähere Angaben lassen sich aus dem Dokument leider nicht entnehmen: Palmer hat es umfangreich geschwärzt. Selbst der Name des ausstellenden Jobcenters ist unkenntlich gemacht.

Boris Palmer kritisiert Bürgergeld-Bescheid: „Zweifelsfrei belegbare Fakten“

Ich frage bei der Pressestelle der Stadt Tübingen nach und bitte per Mail um weitere Informationen: Welches Amt hat den Bescheid ausgestellt? Was ist der Grund für die hohen Ansprüche, wenn es die Karenzzeitregelung nicht sein kann? Noch bevor mir die Pressestelle antworten kann, dass es sich bei dem von „Herrn Palmer geschilderten Sachverhalt … nicht um eine Angelegenheit der Stadtverwaltung“ handele, meldet sich der OB persönlich zurück. Auf seine Weise.

„Ich habe Verständnis für Ihre Suche nach Haaren in der Suppe“, antwortet Palmer nur rund zweieinhalb Stunden nach meiner Anfrage an seine Pressestelle. Es gehe aber um zwei „zweifelsfrei belegbare Fakten“: Erstens gebe es Bürgergeldbescheide über 6000 Euro, zweitens würden „aufgrund der Karenzzeit Fantasiemieten gezahlt“. Den ersten Fakt habe er mit seinem Beispiel belegt, schreibt Palmer und wechselt in den Angriffsmodus: „Alles weitere tut nichts zur Sache, es sei denn, Sie unterstellen mir, das sei gefälscht.“ Was die horrenden Mietzahlungen angeht, so sei er, Palmer, „nicht in der Beweispflicht. Wie wäre es also, Sie überprüfen den zu Grunde liegenden Sachverhalt?“ Seine E-Mail endet mit dem Satz „Weitere Angaben erhalten Sie schon aus Gründen des Datenschutzes von mir nicht.“

Einige wichtige Fragen lässt das offen. So macht Palmer keine Angabe, auf wie viele Personen die von ihm angeprangerten Bürgergeld-Zahlungen entfallen. Dabei wäre es schon ein Unterschied, ob die „Bedarfsgemeinschaft“ aus einem Elternpaar mit einem Einzelkind oder aus einer 15-köpfigen Großfamilie besteht. Auch zur Unterkunftssituation bleibt Palmer eine Auskunft schuldig.

Zu hohe Ausgaben? Jobcenter in Berlin-Mitte.

Palmer mit Kritik an Bürgergeld-Bescheid: Hohe Summen sind absolutes Randphänomen

Auf Anfrage bemüht die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Statistiken. Zwischen 2600 und 4700 Bedarfsgemeinschaften gab es in den Jahren 2022 bis 2024, die exemplarisch im Dezember einen Zahlungsanspruch von 6000 Euro oder mehr hatten. Wichtig ist die Einordnung: Laut BA handelt es sich dabei um 0,09 bis 0,16 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften. Palmer hat also recht mit der Aussage, dass es diese Beispiele gibt – was er nicht erwähnt: Sie sind ein absolutes Randphänomen.

Doch wie kommt es zu derart hohen Bürgergeld-Ansprüchen? Nach Angaben der BA handelt es sich bei derartigen Beträgen meist um einmalige, besondere Kosten – zum Beispiel Zuschüsse für Umzüge, wie Palmer sie selbst einfordert – oder um Nachzahlungen für vorherige Monate. Zudem gebe es Fälle, in denen Familien in einer kommunalen Sonderunterkunft untergebracht seien, für die die Kommunen offenbar pro Tag staatliche Beträge abrechnen können. Dann aber müsste weniger über vermeintliche Luxuswohnungen von Transfergeld-Beziehenden diskutiert werden, sondern über die Preispolitik der Kommunen.

Umso wichtiger wäre es also, von Palmer mehr zu den Hintergründen seines Fallbeispiels zu erfahren. Fielen die Leistungen deshalb so aus, weil eine Kommune – womöglich sogar Palmers Stadt Tübingen – horrende Beträge für die Unterkunft berechnet?

Tübingen-OB und das Bürgergeld: Boris Palmer liefert keine Belege für Kritik

Ich schreibe den Tübinger OB erneut an und erinnere ihn, dass er selbst eine Prüfung des „zugrundeliegenden Sachverhalts“ eingefordert habe. Ohne seine Angaben sei das nicht möglich, argumentiere ich – und dass der Datenschutz sicher nicht im Wege stehe, wenigstens das Jobcenter zu benennen, das den Bescheid ausgestellt hatte. Die Behörde könnte Nachfragen aus erster Hand beantworten.

„Nein, Sie versuchen nicht den eigentlichen Sachverhalt zu ergründen, sondern machen einem beliebigen Beispiel alles mögliche fest“, antwortet Palmer nach einer guten Stunde. „Diese Spiele kenne ich zu gut und mache dabei nicht mit. Tut mir leid.“ Ein letzter Versuch. In einer weiteren Mail erinnere ich Palmer daran, dass das Beispiel kein „beliebiges“ sei, sondern das von ihm selbst gewählte – und dass er doch selbst nach Aufklärung verlangt hatte.

Palmer reagiert patzig auf Bürgergeld-Nachfrage: „Nein und dabei bleibt es“

Diesmal vergeht nur eine Minute bis zu seiner Antwort. Ohne Anrede und andere Schnörkel fällt sie denkbar knapp aus: „nein und dabei bleibt es“, schreibt Palmer in Kleinbuchstaben.

So – mit viel Moral und wenig Fakten – endet Ende April dieser bemerkenswerte E-Mail-Wechsel. Von Palmer also kein Beitrag zur Transparenz in dieser Sache. Stattdessen wende ich mich an das Jobcenter des Landkreises Tübingen. In der BA war man davon ausgegangen, dass dort der von Palmer veröffentlichte Bescheid ausgestellt worden war.

Christoph Michel, der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenters, verneint dies nach eingehender Prüfung. Der Briefkopf, soweit ihn Palmers Schwärzungen erkennen lassen, unterscheide sich von jenem, den man im Landkreis Tübingen nutze. Auch mit den genauen Beträgen der bewilligten Bürgergeldzahlungen habe man den Bescheid nicht zuordnen können. Was Michel auch verrät: In Tübingen kommen sehr hohe Ansprüche noch seltener vor als im Bundesschnitt. Gerade einmal vier Bedarfsgemeinschaften im Landkreis erhielten aktuell vor allem aufgrund der Unterkunftskosten Anspruch auf monatlich mehr als 5000 Euro, teilt er mit – weniger als 0,1 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften.

Palmer und sein Bürgergeld-Bescheid: Aufklären möchte er nicht

Warum es in Palmers Beispiel schon vor Einführung der Karenzzeitregelung zu hohen Zahlungen kam, bleibt also offen. Auskunft dazu geben könnte das Jobcenter, das den Bescheid ausgestellt. Aber welches war das? Der Versuch, dies herauszufinden, scheitert. Mehr als 400 Jobcenter gibt es in Deutschland. Manche sind als gemeinsame Einrichtungen der BA und einer Kommune organisiert, andere werden von den Kommunen eigenverantwortlich betrieben. Auf Anfrage lässt die Nürnberger Zentrale der BA prüfen, ob sich anhand der von Palmer nicht geschwärzten Daten rekonstruieren lässt, um welchen Bescheid welcher Behörde es sich handelt. Leider sei es jedoch „technisch nicht möglich“, schreibt eine BA-Sprecherin schließlich, „den auf Facebook veröffentlichten Bescheid zuzuordnen“.

Einen gibt es, der diese Angaben machen und damit eine Debatte ermöglichen könnte, welche Probleme tatsächlich bestehen und wer sie verantwortet: Boris Palmer. Doch zur Aufklärung beitragen möchte er nicht.

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