Für ein schärferes Waffenrecht im Kampf gegen Extremisten wollen sich Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Hessen stark machen.
Stuttgart/Berlin - Bei der Innenministerkonferenz wollen die Länder sich dafür einsetzen, dass Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen unter keinen Umständen mehr an Pistolen und Gewehre kommen. Zwar wurde das Waffenrecht mit Blick auf Extremisten und sogenannte Reichsbürger bereits verschärft. Das Gesetz werde aber häufig unterwandert, sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.
Was steckt dahinter? Waffen und Munition darf nur besitzen, wer als rechtlich zuverlässig gilt. Das Waffengesetz unterscheidet dabei die sogenannte Regelunzuverlässigkeit (im Sinne von «in der Regel») und die absolute Unzuverlässigkeit. Bei der absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit darf unter keinen Umständen eine Erlaubnis erteilt werden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt wurden. Der Behörde steht dabei keinerlei Ermessen zu. Die Regelunzuverlässigkeit hingegen kann im Einzelfall aber entkräftet werden.
Für eine aktuelle oder ehemalige Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein, einer verfassungswidrigen Partei oder einer verfassungsfeindlichen Vereinigung wird derzeit noch die Regelunzuverlässigkeit attestiert. Oft legten Extremisten aber dagegen Widerspruch ein und unterwanderten damit das Waffenverbot, heißt es aus dem baden-württembergischen Innenministerium. Deshalb sollen solche Mitgliedschaften nach Vorstellung der drei Länder künftig eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen - was Widerspruchsmöglichkeiten deutlich erschweren würde.
Zentralratspräsident der Juden: Antisemitische Taten nicht relativieren
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, wünscht sich von der Justiz «klare Urteile» bei antisemitischen Straftaten. «Gerichtsurteile werden mir zu häufig mit Verweis auf eine schwierige Kindheit oder problematische Gesamtumstände in der Strafe gemildert und die Taten damit relativiert», sagte Schuster der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Dienstag). Bewährungsstrafen hätten nach seiner Erfahrung oft keine abschreckende Wirkung. «Es muss klar sein: Antisemitismus ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein gesetzeswidriges Verhalten, das auch entsprechend geahndet werden muss.»
Schuster begrüßte, dass es in einigen Bundesländern mittlerweile Antisemitismusbeauftragte in der Justiz gibt. Insgesamt werde Antisemitismus in weiten Teilen der Gesellschaft als Problem gesehen, gerade was den gewaltbereiten rechtsextremen Antisemitismus betreffe. Er sehe es in erster Linie als Aufgabe der nicht-jüdischen Gesamtgesellschaft, gegen Antisemitismus anzugehen. Allerdings werde der Zentralrat «immer wieder den Finger in die Wunde legen müssen und damit andere anregen, sich entsprechend zu engagieren und zu positionieren».
Schuster war am Sonntag für eine dritte Amtszeit als Präsident des Zentralrates wiedergewählt worden. Der 68-jährige Mediziner steht seit 2014 an der Spitze des Verbandes. In dem Zeitungsinterview kündigte er an, sich für eine zufriedenstellende Lösung zur Bekämpfung der Altersarmut jüdischer Zuwanderer einzusetzen. Nach seiner Wahl am Sonntag hatte Schuster zudem erklärt, er wolle in seiner dritten Amtszeit die positiven Elemente des Judentums in Deutschland stärker in den Vordergrund stellen. (dpa)