Drohnenabwehr: Reicht der Dobrindt-Plan gegen Putin wirklich aus?
VonMax Nebel
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Russland provoziert die Nato mit Drohnen-Angriffen: Innenminister Dobrindt plant deswegen ein Abwehrzentrum. Doch ob das reicht? Fachleute zweifeln.
Berlin – Die Bedrohung aus der Luft wächst, nicht nur im Ukraine-Krieg. Fast täglich werden in Europa Drohnen gesichtet, sie legen Flughäfen lahm, stören den Betrieb von Militärstützpunkten und stellen eine neue Dimension der Unsicherheit dar. Auch in Deutschland wächst die Sorge, dass kritische Infrastruktur, Ballungsräume oder Großveranstaltungen durch koordinierte Drohnenschwärme, mutmaßlich von Russland aus koordiniert, ins Visier genommen werden könnten.
Innenminister Alexander Dobrindt will Deutschland mit einem neuen Drohnenabwehrzentrum und schärferen Gesetzen besser vor Angriffen aus der Luft schützen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will darauf reagieren und kündigt ein umfassendes Maßnahmenpaket an. Dazu gehören ein nationales Drohnenabwehrzentrum, neue gesetzliche Befugnisse und ein engeres Zusammenspiel zwischen Bundeswehr, Polizei und Ländern. Ziel ist es, Deutschland schneller und entschlossener gegen potenzielle Angriffe abzusichern. Doch während die Politik über neue Strukturen spricht, warnen Fachleute, dass die praktische Abwehrfähigkeit nach wie vor lückenhaft ist.
Reicht der Dobrindt-Plan gegen Putins Drohnen-Attacken wirklich aus?
Dobrindt stuft die Lage als „hoch“ ein und kündigt eine Zwei-Säulen-Strategie an: ein Drohnenabwehrzentrum, das Kompetenzen von Bund, Ländern und Bundeswehr bündelt, sowie eine Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes. Kernpunkt: Die Bundeswehr soll im Rahmen der Amtshilfe Drohnen aufspüren, abfangen und „als letztes Mittel“ abschießen dürfen. Nach Angaben des Ministers müsse Deutschland beim Wettrüsten zwischen Drohne und Abwehr dringend aufholen.
Nach dpa-Darstellung will Dobrindt im Luftsicherheitsgesetz festschreiben, dass die Bundeswehr der Polizei im Inneren Amtshilfe leisten darf – gerade bei Drohnenabwehr-Einsätzen. Die Gesetzesgrundlage solle noch in diesem Herbst kommen. Damit würden erstmals rechtlich klare Befugnisse für den Abschuss im Inland geschaffen.
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Rechtliche Hürden bei der Abwehr von russischen Drohnen: Abschuss bleibt die Ausnahme
Rechtlich ist der Drohnenabschuss in Deutschland möglich, aber nur verhältnismäßig: Trümmer und Explosivladungen können Unbeteiligte gefährden – deshalb werde in der Praxis „fast nie“ geschossen, betont Verena Jackson von der Universität der Bundeswehr in München gegenüber Deutschlandfunk. Viele Behörden schrecken entsprechend deshalb zurück, weil die Risiken schwer kalkulierbar sind.
Die Politologin Ulrike Franke verweist ebenfalls gegenüber dem Radiosender auf Alternativen: kinetische Abwehr mit Projektilen, elektronische Gegenmaßnahmen wie Jamming und Spoofing sowie das „Hacken“ oder Abfangen durch eigene Drohnen. Diese Methoden seien weniger gefährlich für Zivilisten, aber auch technisch anspruchsvoll und bislang kaum flächendeckend verfügbar.
Methoden zur Drohnenabwehr
Das sind die gängigen Ansätze, mit denen Staaten und Militärs Drohnen bekämpfen. Alle Methoden sind im internationalen Sicherheitsbereich etabliert – ihre Wirksamkeit hängt stark vom Einsatzkontext ab.
Kinetische Systeme (Projektilwaffen, Flugabwehrkanonen): Weltweit im Einsatz, besonders gegen größere Drohnen und in Kriegsgebieten. Gegen kleine oder schwarmartig auftretende Drohnen nur begrenzt wirksam. Gefahr: Trümmerteile über bewohnten Gebieten.
Elektronische Gegenmaßnahmen (Jamming): Blockade der Funkverbindung – bei handelsüblichen Drohnen sehr effektiv. Problematisch bei autonomen Modellen, außerdem Risiko der Störung ziviler Funkdienste.
Spoofing: Drohnen werden durch falsche GPS-Signale vom Kurs abgebracht. Technisch möglich, aber moderne militärische Drohnen sind zunehmend durch redundante Navigationssysteme geschützt.
Hacken/Übernahme: Eindringen in die Steuerungssoftware, um Drohnen zu übernehmen. Funktioniert eher bei älteren oder schlecht gesicherten Modellen. Moderne Systeme verfügen über starke Verschlüsselungen.
Drohne gegen Drohne: Abfangdrohnen mit Netzen oder Sprengköpfen befinden sich im Testeinsatz. Geeignet für taktische Szenarien, aber technisch komplex und bisher nur eingeschränkt praxistauglich.
Laser-Systeme: Sehr präzise und mit minimalen Kollateralschäden. Derzeit noch teuer und technisch aufwendig, erste Einsatzsysteme werden in den USA und Israel aufgebaut.
Mikrowellenwaffen: Wirksam vor allem gegen Schwärme: großflächige Energie legt gleich mehrere Drohnen lahm. Die Technik ist noch in der Pilotphase, gilt aber als zukunftsweisend.
„Nahezu nicht existent“ – Kritik aus der Rüstungsindustrie an fehlender Drohnen-Abwehr
Besonders kritisch äußert sich ein hochrangiger, aber namentlich nicht genannter Vertreter der Rüstungsindustrie gegenüber Bild: „Die deutsche Drohnen-Abwehr ist nahezu nicht existent.“ Er spricht von einer „Mär“, dass Bundeswehr und Sicherheitsbehörden die Infrastruktur wirksam schützen könnten. Vieles stehe im Ausland – etwa an der NATO-Ostflanke oder in der Ukraine – und sei daher nicht verfügbar.
Auch beim Material gibt es Rückschritte: Der Gepard-Flakpanzer, früher das einzige „voll taugliche System zur Drohnen-Abwehr“, wurde 2010 bis 2012 ausgemustert – „ein ganz großer Fehler“, wie aus dem Verteidigungsausschuss eingeräumt wird. Während der Gepard in der Ukraine heute noch Dienste leistet, fehlt er in Deutschland vollständig.
Technik-Realität beim Thema Drohnen: Lücken bei Detektion und Schutz
Fachleute nennen die Detektion als größtes Problem: Von Mini-Quadcoptern bis zu Shahed-Typen können Drohnen niedrig und leise operieren, oft „unter dem Radar“. Mobile Sensorik und vernetzte Lagebilder fehlen vielerorts, schreibt Deutschlandfunk. Ohne frühzeitige Erkennung bleibt aber jede Form der Abwehr weitgehend wirkungslos.
Selbst an kritischer Infrastruktur gebe es „keine oder zu wenige Abwehrmaßnahmen“, warnt Franke – der nötige Mix aus Sensoren, Störmitteln, Abfangsystemen und Lasern sei vielerorts nicht vorhanden. Deutschland liege damit im internationalen Vergleich deutlich zurück, während Länder wie Israel längst Schutzschirme aufgebaut haben.
Streit ums Instrumentarium bei Abwehr von russischen Drohnen: Bundeswehr vs. Polizei
Dobrindt will klare Zuständigkeiten und schnellere Entscheidungen. Polizeivertreter fordern dagegen, notiert tagesschau.de, die Polizei sofort zum Abschuss zu befähigen – statt auf „langwierige Amtshilfe“ der Bundeswehr zu hoffen. Der Einsatz müsse im Ernstfall in Sekunden entschieden werden, nicht erst nach langen Abstimmungen.
Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses Thomas Röwekamp (CDU) signalisiert Unterstützung für gesetzliche Klarstellungen, um Drohnen „mit allen technischen Möglichkeiten bis hin zum Abschuss“ bekämpfen zu können, heißt es auf Deutschlandfunk. Damit dürfte der politische Streit um Kompetenzen in den kommenden Wochen an Schärfe gewinnen.
Schutz vor Putins Drohnen: Dobrindts Gesetz hilft – aber Technik, Personal und Übung entscheiden
Ein Gesetz kann Zuständigkeiten klären und den Rahmen für „Aufspüren, Abwehren, Abfangen“ setzen. Ohne verlässliche Detektion, ständige Einsatzbereitschaft und ausreichend Systeme bleibt Deutschland jedoch an neuralgischen Punkten verwundbar. Diese Schwachstellen lassen sich nicht allein mit Paragrafen schließen.
Die entscheidende Frage lautet daher: Kommt zum Gesetz auch der konsequente Aufbau eines Schutzschirms für Flughäfen, Energieanlagen und Regierungsgebäude? Wenn ja, könnte der Dobrindt-Plan tragen. Wenn nein, bleibt Deutschland eine leichte Beute für Drohnenschwärme. Für die Sicherheitspolitik wäre das ein fatales Signal. (Quellen: dpa, Deutschlandfunk, tagesschau.de, Bild) (chnnn)