Bis spät in die Nacht hatte man verhandelt. Nun ist sich die Bundesregierung einig geworden. Ein Begleittext soll der Jungen Union bei der Rente entgegenkommen.
Berlin – Das geplante Entwurf für das Rentenpaket steht. Änderungen hatte man im Koalitionsausschuss nicht mehr vorgenommen, erklärten Kanzler Friedrich Merz, SPD-Chef Lars Klingbeil und CSU-Chef Markus Söder am Freitag in einer Pressekonferenz zum Thema Rente. Jedoch soll es parallel einen Entschließungsantrag geben, der den Bedenken der Jungen Union, die das Rentenpaket bisher ablehnte, Rechnung tragen soll.
Ob im Bundestag nun die nötige Mehrheit für das Rentenpaket da ist, ist weiterhin offen: Noch gibt es keine Signale aus der Jungen Union, dass ihnen das Angebot der Regierung reicht. Neben der Rente ging es im Koalitionsausschuss auch um die Förderung von E-Autos und den Bau-Turbo. Das Dokument liegt der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media vor. Was genau darin steht, können Sie hier im Wortlaut nachlesen:
I. Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität
„Wir wollen gezielte Anreize setzen, um die Nachfrage von Verbrauchern nach emissionsarmen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu stärken und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu unterstützen. Daher setzen wir auf eine gezielte Förderung insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Kauf und Leasing von reinen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen. Die Förderung soll so unbürokratisch wie möglich erfolgen; zudem werden wir darauf achten, dass das Programm auch einen industriepolitischen Beitrag leistet. Für dieses Förderprogramm werden Mittel aus dem KTF von insgesamt 3 Milliarden Euro verausgabt. Im Rahmen der Erstellung des Klimasozialplans wird geprüft, ob das Programm in Teilen in diesen aufgenommen werden kann.
Als Grundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit dient das zu versteuernde Jahreseinkommen auf Haushaltsebene 80.000 Euro, wobei je Kind die Berechtigungsgrenze steigt +5.000 Euro. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Privatpersonen. Gegenstand der Förderung sind Kauf und Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybride. Es wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing festgelegt. Die Förderung wird so ausgestaltet, dass eine Basisförderung von 3.000 Euro festgelegt wird, die mit der Anzahl der Kinder um 500 Euro je Kind auf max. 1000 Euro ansteigt. Zudem wird für besonders niedrige Einkommen eine zusätzliche Aufstockung vorgesehen (+ 1.000 Euro / bei < 3.000 Euro mtl. Netto-HH-Einkommen).
Die Bundesregierung wird unter Beteiligung von BMUKN, BMF, BMWE, BMV, BMI und BKAmt insbesondere auf Basis der zum 10.12.2025 angekündigten EU-Initiativen „Industrial Accelerator Act“ und „Battery-Booster“ schnellstmöglich EU-rechtskonforme und möglichst EU-weit harmonisierbare Local-Content-Kriterien und tragfähige EU-Präferenzregelungen erarbeiten. Diese Vorgaben werden in das laufende Förderprogramm integriert. Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird bis Jahresende finalisiert. Das Programm wird schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – gestartet.
II. BauGB-Novelle
Mit dem Bau-Turbo hat die Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode bereits einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass Bauen in Deutschland einfacher, schneller und kostengünstiger wird. Jetzt folgt der nächste große Schritt. Mit einer umfassenden Novelle des Baugesetzbuch werden wir den Wohnungsbau und das Bauen erheblich vereinfachen und beschleunigen. Wesentliche Elemente für grundlegende und dauerhafte Vereinfachungen und Beschleunigungen sind:
- ein Vorrang für den Bau von neuen Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten
- eine vollständige Digitalisierung von Bauleitplanverfahren („digital only“)
- eine Straffung der Beteiligungsverfahren (einstufige Öffentlichkeitsbeteiligung)
- bundeseinheitliche Fristen für Behördenstellungnahmen
- ein Stichtagsprinzip für Umweltgutachten
- eine Ausweitung des vereinfachten und beschleunigten Verfahrens zur Aufstellung von Bebauungsplänen
Darüber hinaus wollen wir Sicherheit und sozialen Zusammenhalt in den Quartieren stärken. Schrottimmobilien haben erhebliche negative Ausstrahlungen auf ganze Quartiere, deswegen werden wir den Kommunen wirkungsvolle Instrumente an die Hand geben, um diese Missstände zu bekämpfen. Mit der Stärkung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten sichern wir die kommunale Handlungsfähigkeit bei städtebaulichen Herausforderungen. Dabei werden Vorhaben zur Herstellung von Barrierearmut und energetische Sanierungen sozialverträglich ermöglicht.
Für eine weitere Erleichterung und Beschleunigung werden auch die TA Lärm und TA Luft weiterentwickelt mit dem Ziel, Konflikte zu reduzieren und den Wohnungsbau zu erleichtern. Zusätzlich wollen wir eine qualitätsvolle Stadt- und Raumentwicklung sicherstellen und die Resilienz der Städte und Gemeinden gegenüber den Auswirkungen von erhöhter Hitzebelastung stärken. Gefahren und Schäden durch Hochwasser oder Starkregenereignisse werden wir abmildern und den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen. Die Bundesregierung wird kurzfristig einen Gesetzentwurf für eine große Novelle des Baugesetzbuchs vorlegen.
III. Verlängerung Kurzarbeitergeld
Um Unternehmen in Schwierigkeiten zu unterstützen und Beschäftigung zu sichern, wird die Bundesregierung am 10. Dezember 2025 die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate bis Ende 2026 beschließen.
IV. Entwurf eines Begleittexts im Rahmen der Verabschiedung des Rentenpakets der Bundesregierung
Entwurf eines Begleittexts im Rahmen der Verabschiedung des Rentenpakets der Bundesregierung [bestehend aus Sicherung Haltelinie, Vollendung Mütterrente, Stärkung der Betriebsrente und Einführung der Aktivrente]
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass sich die Menschen in Deutschland seit Jahrzehnten auf ein gut ausgebautes System der sozialen Sicherung verlassen können. Der Ausbau des Sozialstaates gehört zu den großen Erfolgen der Geschichte der Bundesrepublik. Ein wesentliches Element des Sozialstaats ist die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sichert den Lebensunterhalt von über 21 Millionen Rentenbeziehern. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen bringen eine Rentenreform mit den sechs Komponenten Rentenniveau, Mütterrente, Betriebsrentenstärkungsgesetz, Aktiv-, Frühstartrente und der privaten Altersvorsorge auf den Weg. Darauf wird die Rentenkommission aufsetzen und sich insbesondere mit weiterem Reformbedarf beschäftigen. Dabei soll die Kommission auch an die Erkenntnisse der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ aus der 19. Legislaturperiode anknüpfen.
Die Kommission betrachtet die Alterssicherung als Gesamtsystem und bezieht alle drei Bereiche der Vorsorge – gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge – sowie deren Zusammenspiel im Hinblick auf ein Gesamtversorgungsniveau in ihre Analysen und Empfehlungen ein. Sie soll Vorschläge entwickeln, wie dieses Zusammenspiel künftig so gestaltet werden kann, dass eine Lebensstandardsicherung im Alter gerade für kleine und mittlere Einkommen möglich ist. Ein zentraler Aspekt des Auftrags ist zudem, die nachhaltige Finanzierung und Sicherung der Beitragsbasis zu gewährleisten.
II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
noch in diesem Jahr eine Rentenkommission einzusetzen, die bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 Vorschläge für Reformen in der Alterssicherung vorlegt. Einbezogen in die Analyse werden auch die unterschiedlichen Wirkungen verschiedener Reformansätze auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen – besonders zu betrachten sind die Wirkungen auf Frauen, Normalverdienerinnen und Normalverdiener sowie Menschen mit niedrigem Einkommen. Der Auftrag an die Kommission umfasst insbesondere auch die Prüfung folgender Fragestellungen:
Lebensstandardsicherung
- eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen zu entwickeln;
Renteneintritt
- die flexiblen Übergänge in die Rente weiterzuentwickeln und dabei stärker lange Beitragszeiten und einen frühen Eintritt ins Erwerbsleben zu berücksichtigen;
- eine Verlängerung von Lebensarbeitszeit (z. B. Renteneintrittsalter)
- neue Austarierung der Zu- und Abschläge;
- Anpassung der Altersgrenze für den Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte;
Rentenentwicklung
- Beibehaltung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung oder Kopplung an andere Parameter wie an die Inflation (Rentenanpassung)
- Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsfaktors nach 2031;
- Einführung eines „Nachholfaktors“ zum Abbau des Ausgleichsbedarfs infolge der Haltelinie;
- wie ein stabiles Rentenniveau dauerhaft finanziert werden kann
- wie die Grundrente zu einer armutsfesten Mindestrente für langjährige Beitragszahlende weiterentwickelt werden kann;
Private Altersvorsorge
- die bessere Nutzung der Vorteile des Kapitalmarktes für die Altersvorsorge; für alle Menschen, unabhängig von ihrer finanziellen Bildung und Situation;
- Verbesserung der Verbreitung der privaten Altersvorsorge;
- Einführung eines Standardprodukts mit geringen Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten ohne zwingende Beitragsgarantie;
- Vor- und Nachteile kapitalmarktbasierter Ansätze der Alterssicherung sowie der Vergleich der Renditen der verschiedenen Sicherungssysteme
Betriebliche Altersvorsorge
- Ausweitung der Geringverdiener-Förderung und obligatorischer Elemente in der betrieblichen Altersvorsorge;
- Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen;
- Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und ihre steuerliche Förderung einfacher und transparenter gestalten;
Beiträge
- die Sicherung stabiler Beitragssätze für die nächsten zehn Jahre;
- die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung;
- die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung.
IV. Private Altersvorsorge stärken
Die Koalition wird die private Altersvorsorge als dritte Säule der Rente in Deutschland stärken. Dazu wird der Bundesfinanzminister im Dezember eine Reform der privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte zur Frühstartrente vorlegen. Die Koalition wird darüber hinaus u. a. mit den Dividenden eines Aktienpakets aus Beteiligungen des Bundes im Wert von 10 Mrd. Euro den Aufbau der privaten Altersversorgung der jungen Generation unterstützen. Die Details des Konzepts wird der Koalitionsausschuss am 10. Dezember 2025 beschließen.
V. Zusammensetzung der Rentenkommission
Die Kommission besteht aus 13 Mitgliedern. Sie verfügt über 2 Vorsitzende, die von BMAS und BKAmt einvernehmlich vorgeschlagen werden. Darüber hinaus gibt es drei stellvertretende Vorsitzende. Hierfür schlagen die drei Parteien (CDU/CSU/SPD) jeweils ein Mitglied des Deutschen Bundestages vor. Zudem schlagen die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion jeweils vier Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Kommission vor. Die Kommission soll ihre Beschlüsse im Konsens fassen. Bei Meinungsverschiedenheiten ist ein Mehrheitsbeschluss möglich. Die Kommission wird durch Kabinettbeschluss im Dezember 2025 eingesetzt und soll ihre Arbeit zum Ende des zweiten Quartal 2026 abschließen.“ (Quelle: Beschlusssammlung Koalitionsausschuss)
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