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Das müssen Rentnerinnen und Rentner rund um die Rentenversicherung wissen

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Millionen deutsche Rentnerinnen und Rentner sind auf die Deutsche Rentenversicherung angewiesen. Diese Leistungen und Regelungen sollte jeder kennen.

Frankfurt – Die Rentenversicherung hat Tradition in Deutschland: Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurde hierzulande die Rente mit staatlichem Zuschuss eingeführt. Heute gibt es 14 regionale und zwei bundesweite Anbieter der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie alle zählen zur Deutschen Rentenversicherung, die aktuell insgesamt etwa 57,1 Millionen Menschen versichert. Doch wie funktioniert das System genau und welche Leistungen können Rentnerinnen sowie Rentner erwarten?

Bei der Deutschen Rentenversicherung sind rund 56,7 Millionen Menschen versichert.

Für die Mehrheit der Deutschen ist die gesetzliche Rente die größte Einnahmequelle im Alter. Die eigentliche Rentenhöhe hängt jedoch stark von den eingezahlten Beträgen ab. Der aktuelle Beitragssatz beträgt laut der Deutschen Rentenversicherung 18,6 Prozent und liegt somit höher als die Beitragssätze von Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Nach Vorausberechnungen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) wird der Rentenbeitragssatz auch 2026 stabil bei 18,6 Prozent liegen.

Rentenniveau als zentraler Baustein der Rentenversicherung

Damit sich künftige Rentnerinnen und Rentner auf ihre Absicherung im Alter verlassen können, gibt es eine sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau. Wie das BMAS mitteilt, wird durch das Rentenpaket 2025 die Haltelinie bis 2031 verlängert, wodurch das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen kann. Durch die Stabilisierung bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1500 Euro zum 1. Juli 2031 demnach um etwa 35 Euro pro Monat höher aus – ein Plus von 420 Euro im Jahr.

Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Merz-Regierung aus CDU, CSU und SPD drei wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrags um: zum Rentenniveau, zur Mütterrente sowie zur Weiterbeschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern. Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau nach 2025 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47 Prozent absinken – und folglich zu einem niedrigeren Einkommen führen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Bundesregierung hervor.

Was ist das Rentenniveau?

Das Rentenniveau gibt laut dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung an, wie viel Rente jemand bekommt, der 45 Jahre lang immer zum Durchschnittslohn gearbeitet hat – im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn. Mit dem Rentenniveau wird also gezeigt, wie sich die Renten im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln. Sinkt es, werden die Rentnerinnen und Rentner von der Lohnentwicklung abgekoppelt. Die Renten steigen langsamer als die Löhne, Rentnerinnen und Rentner werden im Verhältnis zur arbeitenden Bevölkerung ärmer.

Ist die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend? Rentenschätzer soll Auskunft geben

Grundsätzlich basiert die Altersvorsorge in Deutschland auf einem Drei-Säulen-Modell. Wie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung zu sehen ist, bildet die mittlere Säule die öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme, also die gesetzlichen Träger, die die Hauptlast tragen. Die linke Säule umfasst die betriebliche Altersvorsorge. Bei der dritten Säule handelt es sich um die private Altersvorsorge durch staatlich bezuschusste Programme wie die Riester-Rente oder andere private Versicherungen. Letztere beiden Säulen dienen lediglich der Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Ob die gesetzliche Rente im Alter ausreicht, können Versicherte auf der Website der Deutschen Rentenversicherung nachrechnen. Dafür werden das Geburtsdatum, das Renteneintrittsalter und Daten der letzten Renteninformation benötigt. Doch Vorsicht: Dabei handelt es sich lediglich um einen „Rentenschätzer“. Die genaue Höhe der Rente kann je nach individuellen Faktoren abweichen.

So können Versicherte ihre Rente beantragen

Wer eine Rente beziehen möchte, muss diese beantragen – sie wird nicht automatisch ausgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung rät, den Antrag drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Für Renten aus eigener Versicherung – also Alters-, Erwerbsminderungs- und Erziehungsrenten – gilt eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wird der Antrag später gestellt, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.

Der Antrag kann bequem online über die Website der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Dabei können Versicherte ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und benötigte Nachweise digital hochladen. Zur Identifikation dient die Rentenversicherungsnummer – ein Kennzeichen aus einem Buchstaben und elf Ziffern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden diese Nummer in ihrem Sozialversicherungsausweis, der beim Beginn der ersten Arbeitsstelle ausgestellt wird. Bei Verlust kann die Nummer bei der Krankenkasse erfragt oder ein neuer Ausweis beantragt werden.

Besteuerung der Rente steigt langsam, aber kontinuierlich

Ein wichtiger Aspekt, den viele übersehen: Die Rente wird besteuert. Die Höhe des zu entrichtenden Betrags hängt vom Zeitpunkt des jeweiligen Renteneintritts ab. Bei Renten, die im Jahr 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Bei Renteneintritt in 2025 müssen mittlerweile 83,5 Prozent versteuert werden, wie die Deutsche Rentenversicherung informiert. Bis zu einem gewissen Grundfreibetrag bleibt die Rente jedoch steuerfrei.

Durch das Wachstumschancengesetz wurde die ursprünglich geplante Steigerung verlangsamt. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang rückwirkend ab 2023 nicht mehr um 1,0 Prozentpunkte, sondern nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Komplett zu versteuern sind Renten durch das Wachstumschancengesetz erst ab dem Eintrittsjahr 2058. Ursprünglich wäre dies bereits 2040 der Fall gewesen.

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Demografischer Wandel erfordert weitere Renten-Reformen

Die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung bleibt eine Herausforderung. Laut BMAS ist aufgrund der demografischen Entwicklung ab 2027 von einem Anstieg des Beitragssatzes über 20 Prozent in 2030 auf gut 21 Prozent bis 2035 auszugehen. Die Bundesregierung arbeitet daher an weiteren Reformmaßnahmen, um das System langfristig zu stabilisieren. (cln)

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