Nach Schlappe für Dobrindt: Kritik an Umgang der Union mit Zurückweisungs-Urteil nimmt zu
VonFabian Scheuermann
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Es hagelt Kritik, nachdem CDU und CSU trotz der Absage eines Berliner Gerichts weiter Geflüchtete ohne Asylverfahren an Grenzen zurückweisen wollen.
Update, 12. Juni, 08.44 Uhr: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) muss nach Einschätzung von Justizministerin Stefanie Hubig schnell auf die Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu Zurückweisungen reagieren. „Für mich ist klar: Der Bundesinnenminister muss nun sehr rasch die von ihm zugesagte Begründung nachliefern“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Donnerstag. Es werde sehr schwer sein, eine Begründung zu liefern, die den Voraussetzungen von Artikel 72 genüge.
Das Gericht habe seine Entscheidungen sehr ausführlich und genau begründet. „Dessen ungeachtet haben diese Entscheidungen eine Bindungswirkung eben nur in Bezug auf die konkret behandelten drei Einzelfälle“, sagte Hubig. Es sei auch nicht völlig ausgeschlossen, dass andere Gerichte in anderen Verfahren zu anderen Ergebnissen gelangten. „Fest steht, wir werden weitere gerichtliche Entscheidungen sehr genau beobachten. Und natürlich werden wir dann auch darüber sprechen, ob man mit Blick darauf an den Zurückweisungen von Asylsuchenden festhalten kann.“
Dobrindt bei neuer Asylpolitik und Rückweisungen an der Grenze unter Druck
Erstmeldung: Berlin – Der Rat für Migration kritisiert den Umgang der Bundesregierung mit den Beschlüssen des Berliner Verwaltungsgerichts, das die Zurückweisung Asylsuchender an deutschen Grenzen am 2. Juni als rechtswidrig eingestuft hatte. Anstatt die Zurückweisungen infolge der Entscheidung auszusetzen, halte die Regierung unter Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) „an ihrer rechtswidrigen Praxis fest, verteidigt ihren Rechtsbruch medial und führt die Öffentlichkeit in die Irre“, heißt es vom Rat für Migration in einer Stellungnahme am Dienstag. Justiz und Zivilgesellschaft würden „behindert und delegitimiert“. Der Rat ist ein Zusammenschluss von bundesweit rund 220 Wissenschaftler:innen, die zu Migration und Integration forschen.
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Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in drei Fällen geurteilt, dass die Polizei Schutzsuchende ohne Klärung, welcher EU-Staat für ihren Asylantrag zuständig sei, nicht abweisen dürfe. Eine Somalierin und zwei Somalier, die über Polen nach Deutschland einreisen wollten, wurden daran trotz Asylgesuchs gehindert. Fachleute hatten mit einer solchen Entscheidung gerechnet, gibt sie doch EU-Recht wieder. Die drei Betroffenen befinden sich mittlerweile in Berlin.
Morddrohungen nach Gerichts-Entscheidung gegen Zurückweisung
Konkret kritisiert der Rat, dass Dobrindt von „Einzelfallentscheidungen“ spreche, obwohl sich das Gericht mit dem Thema „in grundsätzlicher Weise“ auseinandergesetzt habe. Zudem sei es irreführend, dass der Minister behaupte, Zurückweisungen durch den Europäischen Gerichtshof klären lassen zu wollen – denn die Regierung habe gar nicht in der Hand, ob es dazu komme.
Die drei an der Entscheidung beteiligten Berliner Richter:innen haben in der Folge unter anderem Morddrohungen erhalten, wie mehrere Medien berichten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete die Lage als „alarmierend“. Und mehrere ihrer Parteikolleg:innen haben mittlerweile Zweifel daran angemeldet, ob man weiter Asylsuchende zurückweisen könne. Rechte und extrem rechte Medien heizen derweil die Stimmung weiter auf: Das rechtspopulistische Portal „Nius“ schrieb von einem „Geheimplan der Asyllobby“.
Attacken auf Pro Asyl durch CSU und Polizei-Gewerkschaft
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, die die Klage der Somalier:innen unterstützt hat, wird indes auch aus Richtung der Regierung scharf angegangen. So spekulierte der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, ob die drei Somalier:innen vielleicht schon vor ihrer Einreise unterstützt worden seien. Der Fall trage für ihn „klare Züge einer Inszenierung durch Asyl-Aktivisten“, sagte Hoffmann der „Augsburger Allgemeinen“. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat derweil Berichten zufolge „Strafanzeige gegen unbekannt“ gestellt – und parallel Vorwürfe gegen Pro Asyl erhoben. In der Anzeige geht es Berichten zufolge unter anderem um den Vorwurf der „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“.
Pro Asyl meldete sich am Wochenende mit einer Stellungnahme zu Wort: Im Rahmen des Einsatzes für die Rechte von Schutzsuchenden unterstütze man Betroffene seit Jahrzehnten – unter anderem mit einem Rechtshilfefonds. Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp sagte zu den aktuellen Vorwürfen am Montag der „taz“: „Das ist eine Kampagne mit verleumderischen Falschbehauptungen.“ Man werde sich davon „nicht einschüchtern“ lassen und weiter „die Menschenwürde von Asylsuchenden verteidigen“.
Dobrindt lässt Bundespolizei über 160 Geflüchtete zurückweisen
Asylsuchende machen bei den von Dobrindt am 8. Mai angeordneten verschärften Zurückweisungen die Minderheit aus. Wie die Bundespolizei mitteilte, seien zwischen 8. Mai und 4. Juni 3278 Personen „an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben“ worden – darunter 160 Asylsuchende. 46 Asylsuchende aus „vulnerablen Gruppen“ durften einreisen.