Zweiter Versuch der Richterwahl: Ein Kandidat steht auf der Kippe
VonFabian Hartmann
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Nach dem gescheiterten Anlauf im Juli will der Bundestag die drei offenen Richterposten im Bundesverfassungsgericht besetzen. Nun tagt der Richterwahlausschuss.
Berlin – Eigentlich sollte man meinen, die Ernennung und Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts käme einer Formsache gleich: Der zuständige Richterwahlausschuss schlägt Juristinnen und Juristen vor, die daraufhin vom Bundestag gewählt werden und anschließend im Karlsruher Bundesverfassungsgericht walten. Doch nicht so im Falle der aktuell immer noch drei vakanten Positionen im Bundesverfassungsgericht: Im Juli war die Besetzung der offenen Richterstellen im ersten Versuch gründlich gescheitert.
Diese bekannten Politiker sitzen jetzt nicht mehr im Bundestag
In dieser Woche steht im Bundestag der zweite Versuch auf dem Programm, die Richterstellen zu besetzen. In den Reihen der Regierung ist die Nervosität spürbar, denn ein erneutes Scheitern kann sich kaum geleistet werden.
Am Donnerstag könnten im Bundestag drei neue Verfassungsrichter gewählt werden
Am Donnerstag (25. September) steht im Bundestag die Wahl der drei neuen Bundesverfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrichter auf dem Plan. Zunächst aber kommt am Montagabend (22. September) um 20 Uhr der Richterwahlausschuss des Bundestages zusammen, um über die letzte der drei Nominierungen abzustimmen. Beschlossen gilt ein Wahlvorschlag im Richterwahlausschuss, wenn ihm acht von insgesamt zwölf Abgeordneten des Ausschusses zustimmen.
Abstimmen werden die Abgeordneten dabei über die letzte der drei vorgeschlagenen Personalien: die Juristin Sigrid Emmenegger. Sie rückt für die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nach, nachdem die Union im Juli massiven Widerstand gegen Brosius-Gersdorfs Nominierung geleistet hatte und erzwungen hatte, dass die Richterwahlen von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen wurden. Bereits im Juli war der Jurist Günter Spinner von den Angehörigen des Bundesverfassungsgerichts selbst nominiert worden, die SPD dagegen nominierte die Juristin Ann-Katrin Kaufhold.
Richterwahlausschuss kommt für Befragung der nachgerückten Kandidatin Emenegger zusammen
Am Montagabend also wird der Richterwahlausschuss die nun nachgerückte Kandidatin Emmengger befragen und gegebenenfalls als dritte Kandidatin für die drei noch offenen Richterpositionen im Bundesverfassungsgericht nominieren. Sollte dies problemlos über die Bühne gehen, steht auch der Wahl im Bundestag am Donnerstag nichts mehr im Weg. Dass Emmenegger die nötige Mehrheit im Richterwahlausschuss erreichen wird, gilt als wahrscheinlich, wie das ZDFam Montag unter Berufung auf Fraktionskreise berichtete. Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU) betonte, Emmenegger sei ein „hervorragender Vorschlag“, der als Personalien in der Fraktionsführung von CDU und CSU bereits „viel Unterstützung“ erhalten habe.
Bei der geheimen Wahl im Bundestag am Donnerstag könnte es aber nochmal spannend werden. Um die Kandidatinnen und Kandidaten durchzubringen, ist Regierungskoalition nämlich auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Und weil Schwarz-Rot diese wohl unabhängig von der AfD einholen will, bleiben nur noch Linke und Grüne. Die jedoch hatten sich in der Vorwoche verärgert über mangelnde Einbindung ins Verfahren gezeigt, wie das ZDFweiter berichtete.
Dieser Nominierte gilt als Wackelkandidat für die Verfassungsrichter-Wahl
Während neben Emeneggers Wahl auch die Zustimmung der Union zur zweiten Kandidatin Kaufhold als sicher gilt, wie der Tagesspiegel am Montag berichtete, geht von der Wahl des CDU-Kandidaten Spinner mehr Brisanz aus. Um unabhängig von AfD-Stimmen auf die erforderliche Zweidrittelmehrheit zu kommen, benötigt Spinner nämlich Stimmen von den Linken. Sollte dies nicht vorher gesichert sein, werde überhaupt keine Wahl stattfinden, berichtete der Tagesspiegel aus Regierungskreisen.
Die Union jedoch verweigerte der Linksfraktion im Bundestag ihren Wunsch nach Gesprächen bislang. „Wir hätten erwartet, dass sie aus ihrem Debakel gelernt hat und zumindest klarstellt, dass sie ihren Kandidaten keinesfalls mit Stimmen der AfD wählen will. Das ist nicht passiert“, sagt Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag laut dem Tagesspiegel. „Wir werden der Union nicht hinterherlaufen. Das ist schon mal klar.“
Denkbar ist jedoch, dass die schwarz-rote Regierungskoalition sich beim zweiten Versuch der Richterinnen- und Richterwahl für die offenen Stellen im Karlsruher Bundesverfassungsgericht nicht erneut die Blöße geben will. Ein Scheitern der Wahl wäre eine herbe Schlappe für Schwarz-Rot. Gewählt werden die Bundesverfassungsrichterinnen und -richter auf eine Amtszeit von je 12 Jahren, wobei eine Wiederwahl nicht möglich ist. Sollte es im Bundestag nicht gelingen, die nötige Zweidrittelmehrheit für die Kandidaten zustande zu bringen, kann das Wahlrecht auf den Bundesrat übergehen. Quellen: ZDF, Tagesspiegel(fh)