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Pro Kind bekommen Mütter drei Rentenpunkte gutgeschrieben. Ein bestimmter Antrag kann Eltern mehr als 100 Euro einbringen.
Obwohl es die Mütterrente schon seit über zehn Jahren gibt, ist sie aufgrund der aktuellen schwarz-roten Koalitionsverhandlungen wieder in aller Munde. Dabei geht es um die Anrechnung von Erziehungszeiten für Kinder auf die gesetzliche Rente. Ab dem 1. Juli 2025 können Eltern für jedes Kind, das vor 1992 geborenen wurde, einen zusätzlichen halben Entgeltpunkt auf ihre Rente anrechnen lassen. Um von den höheren Zahlungen profitieren zu können, ist allerdings ein bestimmter Antrag nötig.
118 Euro Rente mehr für Eltern: Welcher Antrag dafür nötig ist
Bekommen Eltern ein Kind, dauert es nicht lange, bis sich die Deutsche Rentenversicherung meldet. In einem Schreiben informiert diese über die Kindererziehungszeit, für die Müttern für die ersten drei Lebensjahre des Kindes drei Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Tun müsse man hierfür nichts, stattdessen können Eltern abwarten, bis sie kontaktiert werden.
Was viele nicht wissen: Stellen Eltern keinen Antrag auf eine Feststellung der Kindererziehungszeiten, tauchen die Rentenpunkte nicht auf der jährlichen Renteninformation auf, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Das hat Auswirkungen: Pro Kind bekommen Mütter aktuell 118 Euro Rente im Monat mehr, mit zwei Kindern 236 Euro. Dennoch rät eine Expertin, nicht vorschnell zu handeln.
118 Euro Rente mehr? Diesen Trick sollten Mütter beim Antrag beachten
Wie das RND schreibt, empfiehlt Katja Braubach, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Kindererziehungszeiten nicht sofort zu beantragen. Denn berücksichtigt könnten nur jene Zeiten werden, die schon abgelaufen seien. „Wenn das Kind bei Antragstellung zwei Jahre alt ist, werden auch nur zwei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt.“
Für das dritte Jahr müssen Mütter dann erneut einen Antrag stellen. Der Grund sei, dass sich die individuelle Lebenssituation ändern könne, die sich auf die Rente auswirken könnte. Das ist etwa bei einem Umzug ins Ausland der Fall. Der Antrag für die Kindererziehungszeiten ist online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung zu finden und hat einen Umfang von zehn Seiten.
118 Euro mehr pro Kind: Expertin rät, wann Mütter den Antrag stellen sollten
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt Müttern die Antragsstellung erst dann, wenn das jüngste Kind mindestens zehn Jahre alt ist, schreibt das RND. Dahinter stecke, dass es bei der Rentenberechnung nicht nur Kindererziehungszeiten für die ersten drei Lebensjahre, sondern auch Kinderberücksichtigungszeiten für die ersten zehn Jahre gibt.
Während jener Kinderberücksichtigungszeiten würde die Rentenversicherung maximal sieben Jahre lang Teilzeitgehälter rechnerisch aufwerten. Das könne schlussendlich bis zu 92 Euro mehr Rente im Monat bringen.
Mehr Mütterrente pro Kind: Wann ein Antrag nötig ist und wann nicht
Wer keinen Antrag gestellt hat, muss sich dennoch keine Sorgen machen, eine Frist zu verpassen, erklärt Sprecherin Braubach beim RND weiter. Im Rahmen der Kontoklärung würden alle Versicherten um den 43. Geburtstag herum ohnehin dazu aufgefordert werden, ihre Daten zu prüfen und Nachweise einzureichen. Versicherte könnten bis zum Renteneintritt Kindererziehungszeiten beantragen.
Tätig werden sollten laut dem RND aber jene Paare, die sich die Kindererziehungszeit aufteilen möchten: In den meisten Fällen würden die drei Rentenpunkte für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, nämlich der Mutter zugeteilt werden.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bekommen Eltern aktuell 2,5 Rentenpunkte, berichtet Chip.de. Der Wert eines Rentenpunkts liegt derzeit bei 39,32 Euro. Die mögliche neue schwarz-rote Bundesregierung möchte das allerdings anpassen.
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