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Neue Pfandregeln: Warum wir ab 2024 für Milchgetränke deutlich mehr zahlen

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Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Pfandregeln. Kunden müssen sich darauf einstellen, an der Supermarkt-Kasse für bestimmte Produkte deutlich mehr zu bezahlen.

Hamm - Milch und Milchmix-Getränke in Einwegplastikflaschen waren immer pfandfrei, doch das ändert sich jetzt. Durch die Novelle des Verpackungsgesetzes werden ab dem 1. Januar 2024 pro Flasche 25 Cent Pfand erhoben. Wer das Geld zurückhaben möchte, muss die leeren Flaschen künftig in den Leergutautomaten schieben. Wer sie wie bisher in die gelbe Tonne oder den gelben Sack packt, geht leer aus.

Neue Pfandregeln ab 2024: Warum wir für Milchgetränke deutlich mehr zahlen

Die neue Pfandregelung ist nicht die einzige Änderung im kommenden Jahr - auch etwa bei Mindestlohn, E-Rezept, Ladekabel, Pfand, Heizungsgesetz gibt es 2024 Neuerungen, wie unsere Übersicht zeigt. Viele davon betreffen die Menschen in Deutschland im Alltag, aber die wenigsten beim ganz normalen Einkauf im Supermarkt. Das neue Pfand hat zur Folge, dass Kunden für Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse in Einwegflaschen an der Kasse einen deutlich höheren Preis bezahlen müssen.

Die von den neuen Pfandregeln betroffenen Produkte sind unter anderem:

  • Milch
  • Milchmischgetränke
  • Kefir
  • Kakao-Drinks
  • Ayran
  • Trinkjoghurt

Zu den Produkten, auf die künftig Pfand zu zahlen ist, zählen also etwa die beliebten Milch-Drinks in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen der Firma Müller, aber auch diverse Milchkaffee-Getränke. Milch oder Milchgetränke in Kartonverpackungen sind von der neuen Pfand-Regel nicht betroffen.

Neue Regeln ab 2024: 25 Cent Pfand für Einwegflaschen mit Milchgetränken

Schon seit der letzten Erweiterung der Einwegpfandpflicht im Jahr 2022 gilt die Pfandpflicht für sämtliche Getränkedosen und fast alle Kunststoffgetränkeflaschen. Damit wurden zuvor geltende Ausnahmen verringert, beispielsweise für Wein oder Saft. Nur für Milch und Milchprodukte in Einwegflaschen gab es eine verlängerte Übergangsfrist, die allerdings nun mit dem 31. Dezember 2023 endet.

Künftig werden also auch die Flaschen mit Milch- oder Milchmix-Inhalt das bekannte Symbol der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) tragen: eine stilisierte Flasche, davor eine Dose, darunter ein geschwungener Pfeil. Damit zum Stichtag 1. Januar 2024 nicht alle ungekennzeichneten Restbestände an Milchgetränken vernichtet werden müssen, dürfen Händler sie wohl noch eine Zeitlang abverkaufen.

Auch auf Einwegflaschen mit Milch und Milchmix-Getränken wird künftig das Pfand-Logo zu sehen sein.

Während die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in den neuen Pfandregelungen auch für Milchgetränke eine „große Vereinfachung“ für Kunden sieht, sorgen sich Hersteller wegen Hygienerisiken durch Milchreste in Pfandflaschen.

Der Grund für die Ausweitung der Pfandregeln ist der Versuch, die Vermüllung der Umwelt durch Kunststoff so weit wie möglich einzudämmen und um Rohstoffe zu sparen. Vom 3. Juli 2024 an sind lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft etwa Einweg-PET-Flaschen oder Saftkartons.

Rubriklistenbild: © Bernd Feil/imago

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