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Bezieher des Bürgergelds erhalten ab 2024 deutlich mehr Geld: Die Leistungen erhöhen sich auf 563 Euro. So soll den steigenden Kosten Rechnung getragen werden.
Hamm – Gute Nachrichten für alle Menschen in Deutschland, die Bürgergeld beziehen. Bereits ab 2024 erhöhen sich die Leistungen auf 563 Euro. Das ist eine Steigerung von 61 Euro gegenüber des Betrags, der 2023 ausgezahlt wird. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) teilte die Entscheidung am Dienstag, 29. August, mit. Mit der Änderung soll auf die immer höher werdenden Lebenshaltungskosten reagiert werden.
Bürgergeld steigt auf 563 Euro: deutliche Erhöhung des Hartz-IV-Nachfolgers
Die Erhöhung des Bürgergelds gilt ab dem 1. Januar 2024. Neben der Erhöhung für volljährige Bezieher von 502 auf 563 Euro ergeben sich daraus noch weitere Änderungen:
- Der Lebenspartner erhält 506 Euro (+55 Euro)
- Für Kinder bis 5 Jahre gibt es für Eltern 357 Euro (+39 Euro)
- Für Kinder von 6 bis 13 Jahre gibt es 390 Euro (+42 Euro)
- Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahre gibt es 471 Euro (+51 Euro)
- Erwachsene bis 25 Jahre, die noch bei ihren Eltern leben, bekommen 451 Euro (+49 Euro)
Im Grundgesetz ist verankert, dass die Zahlungen beim Bürgergeld jährlich angepasst werden sollen. So soll sichergestellt sein, dass die Unterstützung auch der Lebenswirklichkeit der Bezieher entspricht. Die deutliche Steigerung des Bürgergelds ist somit eine Reaktion auf die Inflation in Deutschland. „Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können“, sagte Hubertus Heil bei der Vorstellung der neuen Pläne.
Das Bürgergeld hat Anfang 2023 den Vorgänger Hartz IV abgelöst. So sollte sichergestellt sein, dass die Leistungen schnell an die Preisentwicklung angepasst werden kann. Bei Hartz IV konnte nur zögerlich auf die Inflation reagiert werden. Bereits im Juli 2023 es zu ersten Anpassungen. Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland nehmen das Bürgergeld in Anspruch.
Beim Wechsel von Hartz IV auf das Bürgergeld Anfang 2023 sind die Leistungen für einen Erwachsenen bereits von 449 Euro auf 502 Euro angestiegen. Was sich damals bei der Berechnung geändert hat: In den ersten zwölf Monaten, in der das Bürgergeld bezogen wird, gilt für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag von 40.000 Euro, für die weiteren Personen je ein Freibetrag von 15.000 Euro. Nach den ersten zwölf Monaten gilt auch für die erste Person, dass ein Vermögen von bis zu 15.000 Euro geschützt ist.
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