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Das neue Bürgergeld gibt es seit dem 1. Januar 2023. Ab Juli treten allerdings wichtige Änderungen in Kraft. Für Bezieher des Geldes ändert sich einiges.
Hamm - Weg mit Hartz IV, her mit Bürgergeld. Die Reform des Arbeitslosengeldes war eines der zentralen Projekte der Ampel-Regierung. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld, doch viele Änderungen treten erst am 1. Juli in Kraft.
Das Bürgergeld stellte das System zu Beginn des Jahres auf eine ganz neue Basis. Es gab viele Neuerungen, am deutlichsten ablesbar waren sie an den Summen. Der Regelsatz für Singles stieg etwa von 449 auf 502 Euro. Bei Paaren wurde der Satz von 404 auf 451 Euro angehoben. Hinzu kamen Miet- und Nebenkosten inklusive Heizkosten, die das Jobcenter unter gewissen Voraussetzungen übernimmt.
Beim Bürgergeld treten am 1. Juli wichtige Änderungen in Kraft
Aktuell und auch über den 1. Juli 2023 hinaus gelten in Deutschland folgende Regelbedarfe*:
| Berechtigte | Regelbedarf |
|---|---|
| Alleinstehende/Alleinerziehende | 502 Euro |
| Volljährige mit minderjährigen Partnern | 502 Euro |
| Volljährige Partner | 451 Euro |
| Volljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (18 bis 24 Jahre) | 402 Euro |
| Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (15 bis 24 Jahre) und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen | 402 Euro |
| Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (14 bis 17 Jahre) | 420 Euro |
| Minderjährige mit volljährigen Partnern | 420 Euro |
| Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6 bis 13 Jahre) | 348 Euro |
| Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (0 bis 5 Jahre) | 318 Euro |
*Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Am 1. Juli 2023 treten nun weitere Neuerungen der Reform in Kraft. Eine der wichtigsten betrifft Erwerbstätige mit geringen Einkommen, sogenannte Aufstocker, die Bürgergeld als ergänzende Zuwendung erhalten. Für sie gibt es gute Nachrichten, denn die Freibeträge steigen. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen „Aufstocker“ künftig 30 Prozent - statt bislang 20 Prozent - davon behalten. Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Portemonnaie als mit der bis Juli geltenden Regelung.
Bürgergeld: Am 1. Juli kommen Weiterbildungsgeld und Kooperationsplan
Außerdem gibt es ab Juli 2023 neue Möglichkeiten, um das berufliche Fortkommen zu fördern. Für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, gibt es künftig ein zusätzliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt. Zusätzlich ist ein monatlicher Bürgergeldbonus von 75 Euro möglich.
Nicht zuletzt ersetzt der „Kooperationsplan“ ab dem 1. Juli die „Eingliederungsvereinbarung“. Hinter beiden Wortungetümen steckt ein von Jobcenter und Arbeitssuchendem gemeinsam vereinbarter Leitfaden, wie es zurück in den Job gehen soll. Der entscheidende Unterschied: Der Kooperationsplan sieht bei Nichtbefolgung keine Sanktionen in Form von Leistungsminderungen vor; die kann es erst nach weiteren Schritten geben. Kurz: Es geht dem Jobsuchenden nicht direkt ans Geld, wenn es nicht nach Plan läuft. Laufende Eingliederungsvereinbarungen sollen bis Ende des Jahres schrittweise umgewandelt werden.
Im Juli steht auch eine Rentenerhöhung an. Viele dürfen sich über mehr Geld freuen, Tausende gehen aber leer aus und verlieren sogar Geld.
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