VonHannah Köllenschließen
Bei der Gartenarbeit müssen bestimmte Gesetzesregelungen beachtet werden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder – eine Übersicht.
Kassel – Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen: Viele Menschen zieht es in dieser Jahreszeit wieder in ihren Garten. Vom Einpflanzen neuer Setzlinge über die Pflege der Bäume, Sträucher und Beete: Im Garten ist eigentlich immer etwas zu tun.
Doch bei der Gartenarbeit müssen einige Regeln berücksichtigt werden. Ansonsten drohen mitunter hohe Bußgelder.
Aus Lärmschutzgründen dürfen Geräte und Maschinen an Werktagen zwischen 20 Uhr und 7 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen nicht genutzt werden. Hierunter fallen beispielsweise Rasenmäher, Motorsäge oder Laubbläser. Das regelt die Geräte- und Maschinenlärmverordnung. Rasenmähen zur falschen Zeit kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Gartenarbeit durch Gesetzte geregelt: Verstöße ziehen hohe Bußgelder mit sich
Um den Lebensraum von Wildtieren zu schützen, ist das Zurückschneiden von Hecken jedes Jahr zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. „Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, heißt es im Bundesnaturschutzgesetz.
Auch Bäume dürfen in dem Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht gefällt werden. Einige Baumarten sind in Deutschland außerdem besonders geschützt, berichtet Myhomebook, ein Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten. Wenn in einem Baum Tiere nisten, sei es in jedem Fall tabu, den Baum zu fällen.
Wespen, Hornissen und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Wer ein Nest in seinem Garten findet, darf dieses laut Gesetz nicht einfach entfernen. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden, warnt die Verbraucherzentrale.
Ob Wasser oder Feuer: Konkrete Vorgaben zur korrekten Gartenarbeit
Ohne Feuerschale oder Feuerkorb dürfen in Gärten keine Feuer gemacht werden. Das gilt sowohl für Grillfeuer als auch für das Verbrennen von Grünschnitt, berichtet Myhomebook. Für beides wird im Vorfeld eine Genehmigung benötigt.
Grundstückseigentümern, die Regenwasser illegal ableiten, weil sie die Niederschlagswassergebühren nicht zahlen, droht ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro.
Auch die Bebauung im Garten ist geregelt. Ein Gartenhaus kann ein entspannender Rückzugsort sein oder aber als Abstellraum für Gartengeräte dienen. Doch wer sich ein solches Häuschen in den Garten setzen möchte, der sollte sich im Vorfeld mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung setzen.
Abhängig von Größe und Ausstattung kann für ein solches Gartenhaus nämlich eine Genehmigung notwendig sein. Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Im Garten gibt es das ganze Jahr über etwas zu tun – eine Übersicht hilft, zu keiner Jahreszeit etwas zu vergessen.
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