VonJuliane Reyleschließen
Im Dezember steht eine Renten-Änderung an. Bezieher der Erwerbsminderungsrente (kurz EM-Rente) können von Nachzahlungen und mehr Geld auf dem Konto profitieren.
Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (kurz EM-Rente) gelten ab Dezember 2025 wichtige Neuerungen. Die Deutsche Rentenversicherung ändert die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags zur EM-Rente. Für viele Bezieher bedeutet dies Nachzahlungen, damit ein Plus und auch höhere monatliche Rentenzahlungen. echo24.de fasst zusammen, wer davon profitiert und welche weiteren Änderungen im Jahr 2025 zu beachten sind.
Renten-Änderung ab Dezember: Neuer Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente
Bislang wurde der Zuschlag zur EM-Rente separat ausgezahlt und berechnete sich auf Grundlage des bisherigen Rentenbetrags. Doch ab dem 1. Dezember 2025 wird dieser Zuschlag direkt in die reguläre Monatsrente integriert, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilte. Für die Berechnung sind dann die persönlichen Entgeltpunkte entscheidend, die bis zum Stichtag, dem 30. November 2025, erworben wurden. Dies führt in vielen Fällen zu einer höheren Rentenleistung, da die früher verwendete Berechnungsbasis entfällt.
Welche Rentner bekommen bald eine Nachzahlung – und warum?
Zwischen Juli 2024 und November 2025 erhalten viele EM-Rentner den Zuschlag noch als separate Zahlung. Die Beträge für diesen Zeitraum werden im Anschluss als Nachzahlung in einer Summe ausgezahlt. Diese Nachzahlung kann sich auf bis zu 17 Monate erstrecken. EM-Rentner, deren Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wer seinen Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2019 hat, bekommt 4,5 Prozent.
Ein Beispiel: Wenn die monatliche Rente durch die neue Berechnung ab Dezember 2025 um 20 Euro steigt, erhalten Betroffene eine Einmalzahlung von etwa 340 Euro für die 17 Monate.
Weitere Verbesserungen für Bezieher der Erwerbsminderungsrente
Außerdem wird die Zurechnungszeit verlängert: Für Neueintritte im Jahr 2025 wird sie auf 66 Jahre und 2 Monate ausgeweitet. Dadurch ergeben sich mehr Entgeltpunkte und somit eine höhere Rente. Zusätzlich werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich erhöht: Voll erwerbsgeminderte Rentner dürfen ab 2025 bis zu 19.661,25 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen, bei teilweiser Erwerbsminderung sind es 39.322,50 Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilte.
Was ist die EM-Rente?
Die EM-Rente, Abkürzung von Erwerbsminderungsrente, ist eine gesetzliche Leistung für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Sie ersetzt teilweise das Einkommen und hilft so, den Lebensunterhalt zu sichern. Es gibt eine volle und eine teilweise Rente, je nach Grad der Erwerbsminderung.
Was bedeutet die Änderung für Bezieher der Erwerbsminderungsrente
Die ab Dezember 2025 geltende Umstellung bedeutet für viele Bezieher der Erwerbsminderungsrente eine langfristige finanzielle Verbesserung durch eine bessere Rentenberechnung und Nachzahlungen. 1,8 Millionen Menschen sollen von der Renten-Änderung profitieren. Zudem profitieren sie von erhöhten Hinzuverdienstgrenzen und verlängerten Zurechnungszeiten. Betroffene sollten ihre Bescheide genau prüfen und bei Bedarf fachlichen Rat einholen, um alle Ansprüche optimal zu nutzen. Denn bereits im Juli 2025 gab es einen Renten-Zuschlag: So viel mehr Geld gibt es je nach Einkommen.
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