VonAdrian Kilbschließen
Ab Dezember 2025 fließt bei der Erwerbsminderungsrente ein Zuschlag in die Rente mit ein. Viele Bezieher erhalten so eine Einmalzahlung zusätzlich.
Seit Sommer 2024 erhalten rund drei Millionen Personen, welche die Erwerbsminderungsrente (kurz EM-Rente) beziehen, einen monatlichen Zuschlag auf ihre Rente. Die Betroffenen, welche diese Rentenart erstmalig zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in Anspruch genommen haben, erhalten dadurch 7,5 Prozent mehr Geld. Ein Plus von 4,5 Prozent gibt es für diejenigen, deren EM-Renten-Beginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 liegt. Ebenso wie die EM-Rentner, die in eine direkt anknüpfende Altersrente übertreten, haben sie gute Chancen auf eine Einmalzahlsumme im Dezember 2025.
Rentenänderung ab Dezember 2025: Wem hohe Nachzahlungen zustehen
Den Zuschlag zur EM-Rente zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach eigenen Angaben ab Dezember 2025 nicht mehr separat aus, sondern speist ihn in die reguläre Monatsrente ein. Die Berechnung des Zuschlags erfolgt dann anhand der persönlichen Entgeltpunkte, die der EM-Rentner bis zu diesem Stichtag mit seinem Erwerbseinkommen sammeln konnte. Wie hoch die Bruttorente künftig je nach Rentenpunkten ausfällt, erklärt die Rentenversicherung.
Bisher berechnete diese den Zuschlag anhand des bisherigen Auszahlungsbetrags. Bei den Rentenpunkten können sich die Ruheständler zudem durch eine Verlängerung der Zurechnungszeit in diesem Jahr über mehr Geld freuen.
Dadurch, dass der EM-Zuschlag künftig zur gesetzlichen regulären EM-Rente fest dazugehört, steigt er gleichzeitig bei jeder Rentenanpassung im Juli mit, wie t-online erklärt. Wenn die neue EM-Rente ab Dezember höher ausfällt als bisher, gibt es mehr Geld für die Betroffenen.
Mehr Geld für EM-Rentner ab Dezember 2025: Diesen Betrag können sie ausgezahlt bekommen
In diesem Fall bekommen die EM-Rentner an einem bestimmten Tag nämlich eine Einmalzahlung. Die DRV lässt die Differenzsumme für jeden Monat von Juli 2024 bis November 2025 springen. Insgesamt kommen so 17 Monate zusammen, für die jeweils ein Betrag ausgezahlt wird. Fällt die EM-Rente beispielsweise im Dezember 2025 Euro höher aus, würde das 340 Euro auf einen Schlag mehr auf dem Konto bedeuten – auch wenn auf den Zuschuss Steuern fällig werden können.
Wenn die neue EM-Rente niedriger ausfällt, als bisher, müssen die Erwerbsgeminderten übrigens keine Angst vor teuren Rückzahlungen haben. Die zu hoch ausgefallenen Geldbeträge dürfen sie behalten, weil durch die Umstellung niemand schlechter gestellt werden soll, wie der Gesetzgeber mitteilt. Es empfiehlt sich, den neuen Rentenbescheid, der im November 2024 verschickt wird, genau zu prüfen. Innerhalb eines Monats können die Erwerbsgeminderten Widerspruch einlegen, wenn sie Zweifel an der Richtigkeit der Berechnung hegen.
Erwerbsgeminderte Rentner profitieren 2025 von den neuen Einkommensgrenzen
Auch für Hinterbliebene wird der Zuschlag ab Dezember mit der Witwenrente zusammengelegt. Weil sich dadurch der Gesamtbetrag der Rente und damit auch das anrechenbare Einkommen erhöht, können die Betroffenen die Freibetragsgrenze überschreiten. Weil viele Ruheständler dadurch steuerpflichtig werden, kann das die Witwenrente empfindlich schmälern.
Schon seit Januar 2025 profitieren erwerbsgeminderte Ruheständler außerdem von neuen Einkommensgrenzen. Statt wie bislang 18.558,75 Euro Hinzuverdienst pro Jahr bei voller Erwerbsminderung ist jetzt ein Jahresgehalt von 19.661,25 Euro im Nebenjob drin. Bei wem nur eine teilweise Erwerbsminderung greift, liegt die Grenze bei 39.322,50 Euro pro Jahr.
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