Namen sind bekannt

Diese neun Krankenkassen erhöhen ihren Zusatzbeitrag ab 1. Juli 2025

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  • Milea Erzinger
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Zum 1. Juli erhöhen weitere Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge – still und teilweise kurzfristig. Welche Anbieter betroffen sind und worauf Versicherte jetzt achten müssen.

Bereits zum Jahresbeginn mussten viele gesetzlich Versicherte tiefer in die Tasche greifen. Nun folgt die nächste Runde: Am 1. Juli 2025 erhöhten neun weitere Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge. Welche Kassen konkret betroffen sind, wurde teils nur zögerlich veröffentlicht.

Mindestens acht Krankenkassen erhöhen Beiträge ab Juli: Diese Anbieter sind betroffen

Laut Angaben des GKV-Spitzenverbandes haben mindestens acht Krankenkassen unterjährig Beitragserhöhungen für Juli beantragt. Mittlerweile sind neun Namen öffentlich benannt:

  • BKK BMW: Erhöhung von 2,9 % auf 3,9 % Zusatzbeitrag – Gesamtbeitrag künftig 18,5 %
  • BKK Technoform: Geplante Erhöhung von 2,49 % auf 3,49 % – Gesamtbeitrag ab Juli bei 18,09 %
  • BKK KARL MAYER: Erhöhung um 0,49 Punkte auf 3,39 % – Gesamtbeitrag ab Juli 17,99 % 
  • BKK PwC: Erhöhung um 0,32 Punkte auf 2,4 % – Gesamtbeitrag ab Juli 17,00 %
  • EY BKK: Erhöhung um 1,25 Punkte auf 2,29 % – Gesamtbeitrag ab Juli 16,89 %
  • Merck BKK: Erhöhung um 0,77 Punkte auf 3,97 % – Gesamtbeitrag ab Juli 18,57 %
  • SECURVITA Krankenkasse: Erhöhung um 0,7 Punkte auf 3,9 % – Gesamtbeitrag 18,50 %
  • IKK Brandenburg und Berlin um 1,25 Punkte auf 4,35 % - Gesamtbeitrag 18,95 %
  • IKK Innovationskasse um 0,7 Punkte auf 4,30 % - Gesamtbeitrag 18,9 %

Versicherte werden häufig erst wenige Tage vor dem Wirksamwerden der neuen Beiträge informiert, oft per Brief. Schon im Mai gab es Fälle, in denen Schreiben erst am 28. April zugestellt wurden, obwohl die Erhöhung zum 1. Mai wirksam wurde. Eine offene und frühzeitige Kommunikation findet vielerorts nicht statt.

Steigende Krankenkassenbeiträge: Keine Entlastung in Sicht, Ministerium zieht sich zurück

Die durchschnittlichen Zusatzbeiträge lagen Anfang 2025 bereits bei 2,9 Prozent, ein historischer Höchststand. Mit den Juli-Erhöhungen hat sich die Zahl der unterjährigen Beitragserhöhungen im laufenden Jahr auf 15 Krankenkassen summiert. Zwei Krankenkassen erhöhten sogar zweimal unterjährig den Zusatzbeitrag.  Laut dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem GKV-Spitzenverband ist mit weiteren Erhöhungen im Jahresverlauf zu rechnen. Besonders Rentner trifft die Beitragserhöhung stark.

Sonderkündigungsrecht: Übliche Bindungsfrist entfällt nach Bekanntgabe einer Beitragerhöhung

Mit Bekanntgabe einer Beitragserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Die übliche Bindungsfrist entfällt. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse bei identischen Pflichtleistungen kann jährlich mehrere hundert Euro Unterschied ausmachen, schreibt finanztip.de. Trotzdem gilt: Nicht nur der Beitrag zählt. Auch Services wie Bonusprogramme, Impfkostenzuschüsse oder digitale Angebote sollten berücksichtigt werden.

Rubriklistenbild: © Daniel Karmann/picture alliance

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