VonJosefine Lenzschließen
Wer seine Rente erhält, muss diese in vielen Fällen versteuern. Jedes Jahr wächst der Anteil des zu versteuernden Beitrags. In einigen Jahren liegt er sogar bei 100 Prozent.
Wer jahrelang gearbeitet hat, der freut sich auf den wohlverdienten Ruhestand. Bereits vor Eintritt in die Rente schickt die Deutsche Rentenversicherung jährlich Auszüge vom künftigen Einkommen. Allerdings müssen diese Rentenbezüge genaustens angeschaut werden, denn in vielen Fällen wird von dem Geld nochmal die Steuer abgezogen.
Rente versteuern: Grundfreibetrag 2025 gestiegen
Seit 2025 liegt der Grundfreibetrag für die Rente bei 12.096 Euro, für Ehepaare doppelt so hoch – also 24.192 Euro. Dieser Freibetrag soll das Existenzminimum in Deutschland sichern und gilt als steuerfrei. Wer aber im Jahr mehr Rente erhält, der muss diesen Restbetrag versteuern.
In den nächsten 30 Jahren wird sich das zu versteuernde Renteneinkommen stufenweise bis an die 100 Prozent erhöhen. Heißt: Ab 2058 müssen die gesamten Rentenbeiträge komplett versteuert werden. Das betrifft alle Jahrgänge ab 1991, da diese zu dem Zeitpunkt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erreichen werden. 2025 wird 83,5 Prozent der Rentenzahlungen versteuert.
Rente versteuern: Tabelle zeigt, wie viele Steuern vom Einkommen abgezogen werden
Jedes Jahr steigt der Steuer-Betrag um 0,5 Prozent. Für die kommenden Jahre sieht die Tabelle demnach wie folgt aus:
| Jahr des Renteneintritts\t | Anteil der Rente, der versteuert wird (in Prozent)* |
| 2025 | 83,5 |
| 2026 | 84 |
| 2027 | 84,5 |
| 2028 | 85 |
| 2029 | 85,6 |
| 2030 | 86 |
| 2031 | 86,5 |
| 2032 | 87 |
| 2033 | 87,5 |
| 2034 | 88 |
| 2035 | 88,5 |
| 2036 | 89 |
| 2037 | 89,5 |
| 2038 | 90 |
| 2039 | 90,5 |
| 2040 | 91 |
| 2041 | 91,5 |
| 2042 | 92 |
| 2043 | 92,5 |
| 2044 | 93 |
| 2045 | 93,5 |
| 2046 | 94 |
| 2047 | 94,5 |
| 2048 | 95 |
| 2049 | 95,5 |
| 2050 | 96 |
| 2051 | 96,5 |
| 2052 | 97 |
| 2053 | 97,5 |
| 2054 | 98 |
| 2055 | 98,5 |
| 2056 | 99 |
| 2057 | 99,5 |
| 2058 | 100 |
Rente versteuern: Beispiel-Rechnung mit Freibetrag und Steuer-Abzug
Erhält ein Ruheständer 12.000 Euro Jahresbruttorente, dann bleibt 16,4 Prozent seiner Beiträge steuerfrei, er hat also einen Rentenfreibetrag von 1.968 Euro. Der Ruheständler müsste also 10.032 Euro versteuern. Da allerdings der Grundfreibetrag für die Rente ab 2025 bei 12.096 Euro (bei Ehepaaren doppelt so viel, also 24.192 Euro) liegt, muss der Senior seine Renteneinkünfte gar nicht versteuern.
Rubriklistenbild: © IMAGO / Bihlmayerfotografie/Collage: echo24.de
