VonSebastian Oppenheimerschließen
Autofahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970 hätten bis 19. Januar 2024 ihren Führerschein umtauschen müssen. Was droht nun denjenigen, die die Frist nicht eingehalten haben?
Blickt man auf die vergangenen Jahrzehnte im Automobildesign zurück, so hat sich in dieser Zeit viel getan. Doch auch das Aussehen des Führerscheins hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark geändert: Bis 1986 bekamen Autofahrer den „grauen Lappen“ ausgehändigt, danach bekam der Führerschein (der bei zu viel Punkten in Flensburg entzogen wird) ein Design in Zartrosa. Ab Januar 1999 wurde der Führerschein in Papierform schließlich durch den EU-Scheckkartenführerschein ersetzt. Eine neue Richtlinie vereinheitlichte die EU-Führerscheine dann ab 2013 weiter. Und genau in diesen Führerscheintyp müssen alle zuvor ausgegeben Führerscheine umgetauscht werden. Dafür gibt es unterschiedliche Fristen – doch was passiert, wenn man die verpasst?
Führerschein-Umtausch 2024: Wer ist in diesem Jahr dran?
Neben der Einheitlichkeit der Führerscheine, geht es bei dem Tausch vor allem darum, dass die Dokumente fälschungssicher sind. Für den Umtausch von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten verschiedene Fristen. Entscheidend ist hierbei das Geburtsjahr des Führerschein-Besitzers.
| Geburtsjahr | Ablauf der Umtauschfrist |
|---|---|
| bis 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Frist verpasst? Das droht, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig getauscht wurde
Für die Jahrgänge 1953 bis 1964 ist die Umtausch-Frist also bereits seit längerem abgelaufen. Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist, hätte seinen „Lappen“ bis zum 19. Januar des Jahres 2024 umtauschen müssen. Was aber, wenn man dies nicht getan hat? Ist man in Deutschland mit seinem alten Pkw-Führerschein unterwegs, obwohl die Frist abgelaufen ist, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Mehr Probleme kann es laut ADAC geben, wenn man im Ausland mit dem alten Führerschein unterwegs ist. Vor einer Urlaubsfahrt sollte man sich aber generell informieren, denn in einigen Ländern ist ohnehin ein internationaler Führerschein für das Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlich.
Fristen für den Umtausch bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden
Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, läuft das Tausch-Verfahren dann etwas anders: Hier ist für die Frist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend:
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | Ablauf der Umtauschfrist |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Was Autofahrer für den Führerscheintausch benötigen
Autofahrer können ihren Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umtauschen – in vielen Fällen ist der Führerscheintausch aber auch online möglich. Vorgelegt werden müssen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- der aktuelle Führerschein
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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Wichtig: Sollte der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt worden sein, benötigt man eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die das Dokument ursprünglich ausgestellt hat. Die Abschrift kann man auf dem Postweg, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuell zuständige Führerscheinbehörde schicken.
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