Amtsgang sparen

Führerschein-Umtausch bis 2033: Oft geht es auch digital

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Die EU vereinheitlicht bis 2033 den Führerschein. Der Lappen wird von der fälschungssicheren Scheckkarte ersetzt. Und das Beste: es geht auch online.

Wenn vom Führerschein die Rede ist, wird oftmals auch das Wort Lappen verwendet. Zurück geht dieser Begriff auf das rosa respektive grauen Dokument, das früher ausgegeben wurde. Doch dieser wird bis 2033 schrittweise aus dem Verkehr gezogen und durch eine fälschungssichere Version im Scheckkartenformat ersetzt. Zeitgleich wird dieser EU-weit vereinheitlicht. Auch 2024 sind wieder einige Jahrgänge an der Reihe. Ein Besuch auf dem Amt ist dafür aber nicht zwangsweise notwendig, denn in manchen Kommunen geht der Umtausch auch online.

Führerschein online umschrieben: Sie brauchen die gleichen Dokumente wie auf dem Amt

Wer den Führerschein online umschreiben lassen will, benötigt in der Regel dieselben Unterlagen wie bei einem Termin auf dem Amt. Diese müssen jedoch elektronisch vorliegen, erklärt T-Online.de. Folgende Unterlagen werden laut dem Service-Portal des Bundeslands Baden-Württemberg benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Nationaler Führerschein
  • Wenn der Umtausch wegen der Verlängerung einer Lastkraftwagenfahrberechtigung der Klasse 3 (besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18,5 t) oder der Klasse 2 vorgenommen wird: zusätzlich
  • ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
Die alten Lappen werden schrittweise durch den EU-Führerschein ersetzt.

Wurde der Führerschein in einem anderen Landkreis ausgestellt, kann auch eine sogenannte Karteikartenabschrift aus der Führerscheindatei benötigt werden, informiert der Rhein-Kreis Neuss. Den Führerschein und das Ausweisdokument scannen Sie vorher ein. Vergewissern Sie sich zudem, dass die Unterlagen in den üblichen Formaten wie PDF oder JPG vorliegen. Für die Umschreibung werden 26,50 Euro fällig.

Führerschein umschrieben: Online-Termin kann Zeit sparen

Beachten Sie aber: Der Online-Antrag wird nicht überall angeboten. Genauere Informationen zum Umschrieben des Führerscheins finden Sie auf der Internetseite Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Hier finden Sie üblicherweise einen Link zum Onlinevorgang. Dort folgen Sie den Anweisungen und laden die notwendigen Dokumente hoch.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Und auch wenn der Vorgang online nicht möglich sein sollte, lohnt sich ein Blick ins Internet. Denn in vielen Kreisen ist es inzwischen möglich, einen Online-Termin zu vereinbaren. Dadurch sparen Sie auf dem Straßenverkehrsamt wertvolle Zeit. Nicht selten ist es sogar verpflichtend, vorher einen Termin zu buchen.

Rubriklistenbild: © Christian Ohde/Imago

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