Personalausweis

Änderung beim Personalausweis steht bevor: Was künftig beachtet werden muss

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Mit einer neuen Verordnung des Bundesministeriums stehen für den Personalausweis Neuerungen an – eine große Veränderung ist die Umstellung auf digitale Passfotos.

München – Der Personalausweis ist das Ausweisdokument, das jede Person in seinem Geldbeutel mit sich tragen sollte. Auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist er gut. Das Bundesinnenministerium hat eine neue Verordnung auf den Weg gebracht, die eine Reihe von Neuerungen für den Personalausweis mit sich bringt. Die Verordnung wurde am Mittwoch (16. August) vom Bundeskabinett beschlossen. Für Bürgerinnen und Bürger soll damit künftig einiges einfacher werden.

Moderner Personalausweis: Neue Verfahren zwischen November 2023 und Mai 2025

Um das Beantragen von offiziellen Dokumenten wie dem Personalausweis, Reisepass oder des elektronischen Aufenthaltes für Bürger zu vereinfachen, sollen nach Angaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat die neuen Verfahren der „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“ schrittweise in Kraft treten. Wenn der Bundesrat im September der Verordnung zustimmt, werden die Verfahren für den Personalausweis, den Reisepass und den elektronischen Aufenthaltstitel in dem Zeitraum zwischen November 2023 und Mai 2025 eingeführt.

Ab 1. Mai 2025: Nur noch digitale Passbilder für den Personalausweis

Schon jetzt haben Bilder für den Personalausweis bestimmte Vorgaben und Richtlinien. Ein biometrisches Bild ist Voraussetzung für die Beantragung eines neuen Personalausweises, oder wenn der alte verlängert wird. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat auf ihrer Internetseite eine Foto-Mustertafel, die beschreibt, welche Vorgaben die Passbilder erfüllen müssen.

Aktuell kann man biometrische Passbilder in Drogerien oder Fotoboxen erstellen lassen. Doch ab dem 1. Mai 2025 sind laut Bundesministerium nur noch digitale Passbilder bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zugelassen. So sollen Lichtbilder entweder in der Behörde erstellt werden oder bei Fotografen.

Biometrische Passbilder sind Grundvoraussetzung für den Personalausweis.

Ausgedruckte Lichtbilder werden künftig nicht mehr angenommen. So solle vermieden werden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen. Eine Frau bekam am Flughafen Probleme, als sie ihren Reisepass zeigte: Das Personal wollte nämlich nicht glauben, dass sie auf dem Foto zu sehen ist

Digitales Foto für den Personalausweis: QR-Code für Behörden

Fotogeschäfte haben für die digitalen Passbilder gesetzeskonforme Lösung entwickelt, die Bilder nicht nur bei den Behörden gemacht werden müssen. Die Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto und der Fotoverbund Ringfoto informieren Bürger über die neuen E-Passfotos. Auf der Internetseite von E-Passfoto wird der Prozess folgendermaßen beschrieben: „Über eine Hochsicherheits-Passbild-Cloud werden die Bilddaten übertragen und mittels einer sicheren Verbindung medienbruchfrei in Ihre Behördensoftware geladen (gemäß BSI TR-03170).“ Künftig erhalten Verbrauchende im Fotostudio einen QR-Code, mit dem die Behörden das biometrische Passbild aus der autorisierten Sicherheitscloud herunterladen. So können die Bilder sofort für die Erstellung des Personalausweises genutzt werden.

Neuerungen für den Personalausweis: Neue Ausweise können am Automaten abgeholt werden

Doch die digitalen Passbilder sind nicht die einzigen Neuerungen: Ab November 2023 müssen Bürgerinnen und Bürger bei der Abholung des Personalausweises nicht mehr mit einer Unterschrift bestätigen, dass sie den PIN-Brief für den Online-Ausweis erhalten haben. In diesem Fall reiche die einfache Zustimmung zu einem Text, der besagt, dass der PIN-Brief angekommen ist.

Somit können dann künftig neben Reisepässen auch Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel an Automaten abgeholt werden. Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat soll ab November 2024 der PIN-Brief für den Online-Ausweis an den Antragssteller direkt übergeben werden. Der PIN-Brief werde so nicht mehr per Post verschickt.

Direktversand von neuen Personalausweisen soll möglich werden

Als weitere Verbesserung werden laut Bundesministerium am 1. November 2024 rechtliche Grundlagen für den Direktversand geschaffen. Somit kann beispielsweise der Personalausweis direkt an die Meldeanschrift der Person. Der Service ist jedoch gebührenpflichtig. Mit der Aushändigung des PIN-Briefs bei der Beantragung und dem Versand von Dokumenten wie Personalausweis oder Reisepass sei laut Angaben im Frühjahr 2025 möglich.

Der moderne Personalausweis wurde am 1. November 2010 eingeführt. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat versah den Ausweis in Scheckkartenformat mit einer Online-Ausweisfunktion. Er verfügt über elektronische Funktionen, wie den kontaktlos auslesbaren Chip, der persönliche Informationen und biometrische Daten (Fingerabdrücke) enthält. Den Ausweis als Pfand zu hinterlegen, ist gängige Praxis, doch diese Vorgehensweise ist in Deutschland mittlerweile nicht mehr erlaubt. Neben den zahlreichen Neuerungen für den Personalausweis ist der Führerschein in Deutschland inzwischen eine kleine Plastikkarte. (sli)

Rubriklistenbild: © Hildenbrand/dpa

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