VonAdrian Kilbschließen
Ein bestimmter Rentenzuschlag erhöht bald die Monatsrente. Die Rentenversicherung erklärt, wie er berechnet wird und sich auf die Höhe der Bruttorente auswirkt.
Weniger Papierkrieg ab Dezember 2025: Zu diesem Zeitpunkt wird der bisher separat ausgewiesene Rentenzuschlag auf die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) direkt in die laufende Monatsrente integriert. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweist den Zuschlag also dann nicht mehr als eigenständigen Betrag. Dazu kommt eine neue Berechnungsgrundlage. Was hat das für Auswirkungen auf die gewährte monatliche Rente?
Nachzahlungen für 17 Monate und Neuberechnung von Rentenzuschlag im Dezember 2025
Der Rentenzuschlag fließt ab 1. Dezember 2025 dauerhaft in die laufende Monatsrente, entweder eine EM-Rente oder daran anschließende Altersrente, mit ein. Statt der bisherigen Übergangsregelung gilt dann die neue Rechtsgrundlage § 307i SGB VI.
Einige Rentner können auf eine Nachzahlung rückwirkend für bis zu 17 Monate für den Zeitraum Juli 2024 bis November 2025 hoffen, wenn sich durch die Neuberechnung des Zuschlags ein höherer Anspruch ergibt. Konkret, wenn der monatliche Zahlbetrag der Rente im Dezember 2025 zusammen mit dem Zuschlag höher ausfällt, als im November 2025. Die Rentenversicherung verschickt dazu einen entsprechenden gesonderten Rentenbescheid, den alle Betroffenen auf die Korrektheit des Nachzahlungsbetrages überprüfen sollten, weil ihnen ansonsten ein paar hundert Euro durch die Lappen gehen könnten.
Neben dem netten kleinen Extra-Geld, das viele Ende Dezember erhalten, ist es vor allem entscheidend, mit welchen Geld die Berechtigten zukünftig rechnen können. Dazu müssen sie wissen, wie die Rentenversicherung den Zuschlag in Zukunft ermittelt.
Rentenversicherung verrät: So beeinflusst Rentenzuschlag künftig die Brutto-Rente
„Die Berechnung erfolgt nur noch auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte (also ohne Abzüge), die zum Stichtag 30.11.2025 vorliegen“, erklärt eine Pressesprecherin aus dem Team der Deutsche Rentenversicherung Bund gegenüber echo24.de. Eine Beispielrechnung erklärt, wie der soziale Versicherungsträger dabei genau vorgeht:
Beispiel für die Berechnung des neuen Rentenzuschlags:
Persönliche Entgeltpunkte am 30. November 2025 = 38,1485
Maßgebender Faktor für den Zuschlag = 0,0450 (bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018)
38,1485 x 0,0450 = 1,7167 (Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten ab Dezember 2025)
Berechnung der neuen Bruttorente:
Summe persönlicher Entgeltpunkte: 38,1485 + 1,7167 = 39,8652
39,8652 x 1,0 (Rentenartfaktor) x 40,79 Euro (aktueller Rentenwert) = 1626,10 Euro
Bei einem Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 wird die Berechnung mit einem Zuschlagsfaktor von 0,075 durchgeführt. Bei wem nach der neuen Berechnungsmethode eine niedrigere Rente herauskommt, zittert jetzt vielleicht, weil er niedrigere Bezüge befürchtet. Diese Angst ist jedoch unbegründet. Zu viel gezahlte Beträge in den letzten 17 Kalendermonaten müssen Betroffene nicht zurückzahlen. Auch an den künftigen Anspruchsvoraussetzungen für den Zuschlag ändert sich erstmal nichts. „Wer im November 2025 einen Anspruch auf den Zuschlag hatte, ist auch ab Dezember 2025 weiterhin berechtigt“ erklärt die Rentenversicherung Bund gegenüber echo24.de.
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